Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der Stellungnahmen der Kreistagsfraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2012 in der Sitzung des Kreistages am 29.11.2011 wurden verschiedene Anträge gestellt, die in die Geschäftskreise des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses fallen.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Themen:
CDU-Fraktion
- Überlegungen zusätzlicher Angebotsformen der Kindertagesbetreuung, sowie einer - Anmeldung der bestehenden Projekte der Schulsozialarbeit zur Bezuschussung durch das Land und Verwendung der frei werdenden Haushaltsmittel für weitere Schulen - Aufbau von Familien-/Bildungszentren in Absprache mit den Städten und Gemeinden
SPD-Fraktion
- Überprüfung des Stundensatzes für Tagesmütter in Höhe von 3,90 € - Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen in Leinzell und Abtsgmünd - Weitere Stelle für die Psychologische Beratung beim Landratsamt - Bericht zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention im Ostalbkreis
Die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zur Personalsituation in der Psychologischen Beratungsstelle des Landratsamtes in Aalen wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.12.2011 beantwortet. Auf die Themenbereiche „Kindertagespflege“ und „Schulsozialarbeit“ wird in der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 28.02.2012 jeweils gesondert und detailliert eingegangen.
Die Anregung der CDU-Kreistagsfraktion, den Aufbau von Familien-/Bildungszentren voranzubringen, wird in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses aufgegriffen. Die Verwaltung wird dabei voraussichtlich Aufgabenschwerpunkte und organisatorische Ausgestaltung eines Familienzentrums anhand eines modellhaften Ansatzes vorstellen.
Zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Ostalbkreis, insbesondere beim selbstbestimmten Wohnen, nimmt die Verwaltung mit den nachfolgenden Ausführungen Stellung:
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Mehr als 1 Milliarde Menschen auf der Welt leben mit einer Behinderung. Nur in etwa 40 Staaten - zumeist Industrienationen - gibt es Vorschriften, die die Rechte behinderter Menschen besonders schützen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat deshalb im Jahr 2001 beschlossen, Vorschläge für ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Als Ergebnis hat die Generalversammlung nach vierjähriger Verhandlungszeit am 13. Dezember 2006 das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention) und das dazu gehörige Zusatzprotokoll angenommen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) will sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen den gleichen menschenrechtlichen Schutz erhalten, wie Menschen ohne Behinderungen. Die BRK schafft somit keine Sonderrechte, sondern konkretisiert die universellen Menschenrechte für die Bedürfnisse und Lebenslagen behinderter Menschen. Im Zentrum steht das Recht auf Gleichbehandlung, Teilhabe und Selbstbestimmung. Der abstrakte Teilhabebegriff wird in den jeweiligen Artikeln konkret auf einzelne Lebensbereiche wie z. B. Bildung, Arbeit oder kulturelles Leben bezogen, und es werden konkrete Maßnahmen und Ziele zur Sicherstellung der Teilhabe und Chancengleichheit beschrieben.
Deutschland hat die BRK und das Zusatzprotokoll als einer der ersten Staaten am 30. März 2007 unterzeichnet und am 24. Februar 2009 ratifiziert. Seit 26. März 2009 sind die UN-Behindertenrechtskonvention und das Zusatzprotokoll für Deutschland verbindlich.
Die Bundesregierung nimmt die Aufforderung der BRK an, den gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den in der BRK genannten Rechten stetig zu verbessern. Es geht um gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, um Chancengleichheit in der Bildung, um berufliche Integration und um die Aufgabe, allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit für einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben.
Um den Anforderungen der BRK heute und in Zukunft gerecht zu werden, hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Dieser wurde am 15. Juni 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet. Neben einer Bestandsaufnahme fasst der Nationale Aktionsplan die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der BRK in einer Gesamtstrategie für die nächsten 10 Jahre zusammen.
Bei der Umsetzung der BRK muss in Deutschland nicht bei „Null“ begonnen werden. Viele gute Beispiele inklusiven Zusammenlebens in Familien, Vereinen, Verbänden, Kommunen, Kirchengemeinden, Unternehmen und Schulen zeigen bereits jetzt, wie Menschen mit Behinderungen selbstverständlich als geachtete und respektierte Bürgerinnen und Bürger dazugehören. Sie sind mit ihren Fähigkeiten und ihrem Engagement gefragt. Mit ihnen werden Vielfalt und Reichtum personaler Möglichkeiten assoziiert. Dieser Weg soll auch künftig fortgesetzt werden.
Bereits in den 1990er Jahren hatte sich ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik und behindertenpolitischen Gesetzgebung vollzogen, weg von Bevormundung sondern hin zu selbstbestimmtem Leben und Teilhabe.
II. Situation im Ostalbkreis
1. Kindertagesbetreuung und Schule
Nach Artikel 24 BRK haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Bildung. Die Vertragsstaaten sollen ein integratives Bildungssystem gewährleisten. Menschen mit Behinderungen dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Sie sollen zur Teilhabe an einer freien Gesellschaft befähigt werden und Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Schulen haben. Artikel 7 geht ausdrücklich auf Kinder mit Behinderungen ein. Danach sind Maßnahmen zu treffen, damit Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.
Die Umsetzung der BRK und die damit verbundenen Vorgaben für eine inklusive Bildung und Betreuung zählen zu den derzeitigen Herausforderungen sowohl im frühkindlichen als auch im schulischen Bereich. Ziel aller Unterstützungsangebote ist es, jedem betroffenen Kind die Teilhabe an altersentsprechenden Lebensvollzügen (z. B. Kindertageseinrichtung, Schule, Gemeinde etc.) zu ermöglichen, es möglichst gut zu fördern und ihm einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu verschaffen. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine am Wohl des einzelnen Kindes orientierte pädagogische Förderung immer mehrere organisatorische Wege kennt. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besuchen gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Kindertageseinrichtung oder Schule, wenn diese die ihnen zukommende Bildung, Ausbildung und Erziehung im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages gewährleisten können.
Das Ziel eines inklusiven Kinderbetreuungs- und Schulsystems beinhaltet verschiedene Herausforderungen:
· Kindertagesstätten, Sonderschulen und Regelschulen sollen (schrittweise) in die Lage versetzt werden, alle Kinder aus der näheren Umgebung individuell zu fördern. · Dazu müssen sonderpädagogische Kompetenzen aufgebaut und erhalten werden sowie die Kooperation zwischen pädagogischen und sonderpädagogischen Fachkräften in allgemeinen Kindertagesstätten und Schulen gestärkt werden. · Es müssen individuelle Lösungen für jedes einzelne Kind entwickelt werden ohne die strukturellen Voraussetzungen aus dem Blick zu verlieren.
Im Schuljahr 2010/2011 besuchten im Ostalbkreis 207 Kinder einen Schulkindergarten. Dabei handelt es sich um eine vorschulische Einrichtung für behinderte Kinder mit einem umfassenden sozialpädagogischen Förderbedarf, der in allgemeinen Kindertageseinrichtungen auch mit begleitenden Hilfen nicht gewährleistet werden kann. 401 Kinder besuchten eine allgemeine Kindertageseinrichtung und erhielten gleichzeitig sonderpädagogische Frühförderung durch eine Sonderschule. Von diesen insgesamt 608 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden somit 66 % integrativ betreut. Weiter erhielten im Ostalbkreis im Jahr 2011 129 Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung (SGB XII) und 26 Kinder mit seelischer Behinderung (SGB VIII) eine Leistung der Eingliederungshilfe zur Integration in eine allgemeine Kindertagesstätte. Diese beiden Personenkreise mit sonderpädagogischer Frühförderung und Eingliederungshilfe sind nur zum Teil identisch. Nach dem SGB VIII sollen Kinder mit und ohne Behinderungen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg formuliert folgende Aufgaben und Ziele: „Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt. Dies ist auch im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung nach § 3 Abs. 3 angemessen zu berücksichtigen.“
2.233 Schülerinnen und Schüler besuchten im Schuljahr 2010/2011 eine Sonderschule im Ostalbkreis, davon allein 704 eine Förderschule. 578 Schülerinnen und Schüler besuchten eine allgemeine Schule und erhielten sonderpädagogische Unterstützung durch eine Sonderschule. Von diesen insgesamt 2.811 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf waren somit 21 % in allgemeine Schulen integriert. Im Schuljahr 2009/2010 besuchten zudem 76 Schülerinnen und Schüler von Sonderschulen sogenannte Außenklassen an allgemeinen Schulen. Dabei handelt es sich um die Kooperation von Sonderpädagogik und allgemeiner Pädagogik mit dem Ziel des gemeinsamen Unterrichts von Kindern und Jugendlichen ohne und mit Behinderung. 9 Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung (SGB XII) und 19 Kinder mit seelischer Behinderung (SGB VIII) erhielten eine Leistung der Eingliederungshilfe zur Integration in allgemeinen Schulen.
2. Arbeit und Beschäftigung
Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) besagt, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf die Möglichkeit haben, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen und dabei frei zu wählen. Sie sollen bei der Arbeitsuche, beim Erhalt eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützt werden. Der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt soll offen und integrativ gestaltet sein. Am Arbeitsplatz sollen angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden.
Das Ziel sind inklusive Arbeitsplätze bzw. inklusive Arbeitswelten. In einer inklusiven Gesellschaft arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen, arbeiten im gleichen Betrieb, auf dem gleichen Werksgelände oder im gleichen Gebäude. Diese Arbeitsplätze sind barrierefrei und werden bei Bedarf auf die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse eines Menschen mit Behinderung angepasst. Spezielle Angebote für Menschen mit hohem individuellen Unterstützungsbedarf stehen weiterhin bedarfsgerecht zur Verfügung.
Herausforderungen: · Werkstätten für behinderte Menschen flexibel und durchlässig gestalten und deren spezifisches Know-how in den allgemeinen Arbeitsmarkt transferieren
Der überwiegende Teil der Menschen mit Behinderung, die derzeit in Werkstätten arbeiten, wird auch weiterhin auf Unterstützung angewiesen sein. Die individuelle Förderung für Werkstattbeschäftigte kann bereits heute - unter Beibehaltung des Werkstattstatus - außerhalb des Werkstattgebäudes erfolgen, z. B. durch ausgelagerte Einzelarbeitsplätze und Arbeitsgruppen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts. Auf diesen Arbeitsplätzen sind heute meist Menschen mit Behinderung beschäftigt, die ein hohes Maß an Leistungsfähigkeit besitzen. Bezüglich des Angebotes gibt es große regionale Unterschiede und teilweise noch große Entwicklungspotentiale. Zudem sollte bei der Standortwahl von Werkstätten bewusst die Nähe zu Firmen und Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes gesucht werden - z. B. auf dem gleichen Werksgelände oder durch das Anmieten einer Etage in einem Fabrikgebäude. Dann können Einrichtungen wie Kantinen gemeinsam genutzt werden.
Werkstätten sollen sich perspektivisch so weiterentwickeln, dass mehr Menschen mit Behinderung, die bisher keinen Zugang zur Werkstatt hatten, dort eine Beschäftigung finden. Es gilt, die Arbeitsangebote des Kernbereichs der Werkstätten individueller auch für Menschen, die ein geringeres Maß an Leistungsfähigkeit besitzen, auszudifferenzieren. Damit soll erreicht werden, dass die Angebote passgenauer werden. Es soll ein durchlässiges und flexibles System entstehen, das einerseits Übergänge von der Werkstatt, z. B. über Integrationsunternehmen, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert und in- und außerhalb der Werkstatt eine Reihe von individuell passenden Beschäftigungsangeboten vorhält. Das Know-how der pädagogischen Fachkräfte der Werkstatt sollte auch den Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Verfügung gestellt werden können, um eine dauerhafte Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern.
· Angebote der Beschäftigung und Betreuung für Menschen mit hohem individuellen Unterstützungsbedarf weiterentwickeln
Im Vergleich der Bundesländer sind Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg seltener in einer Werkstatt beschäftigt und besuchen stattdessen Förder- und Betreuungsgruppen. Für den Ostalbkreis gilt dies in gleicher Weise bei landesweiter Betrachtung. Die Besucher von Förder- und Betreuungsgruppen erwerben keine Rentenansprüche und sind deshalb in der Regel auf Dauer und voll umfänglich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Zu dem entstehen den Sozialhilfeträgern weitaus höhere Kosten als für die Förderung in einer Werkstatt. Es sollen deshalb mit Nachdruck Wege gesucht werden, die es mehr Menschen mit Behinderungen möglich machen, in Werkstätten zu arbeiten.
Die Rahmenbedingungen vor Ort können dafür verbessert werden, sowohl hinsichtlich der Bereitstellung von Arbeitsplätzen als auch hinsichtlich der sozialrechtlichen Ausgestaltung dieser Arbeitsverhältnisse. Es muss ermöglicht werden, dass mehr Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen den Mut finden, Arbeitsversuche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu machen. Im Rahmen dieser Überlegungen hat der Ostalbkreis die Gewährung eines ergänzenden Lohnkostenzuschusses für wesentlich behinderte Menschen eingeführt. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2011 einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ostalbkreis und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zugestimmt. Dieser Lohnkostenzuschuss ergänzt grundsätzlich die Förderung von Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt beim KVJS.
Des Weiteren ist der Ostalbkreis in Kontakt mit dem Beirat für behinderte Menschen der Stadt Aalen. Es wird aktuell daran gearbeitet, im Rahmen eines Projekts eine intensivere Begleitung von Sonderschülern in der Werkstufe zu ermöglichen.
Für die Sitzung des Sozialausschusses am 02.07.2012 ist geplant, über die Erfahrungen der Berufsvorbereitenden Einrichtung für die Sonder- und Förderschulen in Schwäbisch Gmünd zu berichten. Der Integrationsfachdienst des KVJS wird über seine Angebote und Leistungen informieren.
Im Rahmen eines Bundesprojektes wird bei der Konrad-Biesalski-Schule bereits vom KVJS eine zusätzliche halbe Mitarbeiterstelle finanziert. Aufgabe ist die intensive Begleitung und Förderung der Schüler/- innen der Konrad-Biesalski-Schule beim beruflichen Einstieg.
Am 31.12.2010 waren im Ostalbkreis 25.600 Menschen als schwerbehindert anerkannt (Schwerbehindertenausweis). Dies sind 8% der Bevölkerung des Ostalbkreises. Im Juni 2011 waren im Ostalbkreis 909 Menschen mit wesentlicher Behinderung (Eingliederungshilfe SGB XII) im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. Weitere 294 Menschen mit hohem individuellen Unterstützungsbedarf erhielten Leistungen der Förderung, Beschäftigung und Betreuung. Die Zahl der Werkstattbeschäftigten, vor allem die Zahl der Personen mit psychischer Erkrankung, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und wird voraussichtlich weiter steigen.
Die Träger von Werkstätten für behinderte Menschen werden bereits heute in die Entwicklung von Angeboten am allgemeinen Arbeitsmarkt aktiv mit eingebunden, so z. B. an drei Standorten für die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung.
Zum Schuljahr 2011/2012 wurde in Kooperation zwischen der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd, der Martinus Schule Schwäbisch Gmünd und der Johannes-Landenberger-Schule Waiblingen eine Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) an der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd als Schulversuch eingerichtet. Die BVE dient der beruflichen Qualifizierung, sozialen Eingliederung und Übergangsbegleitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
3. Wohnen
Artikel 19 der BRK bezieht sich auf die unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Menschen mit und ohne Behinderung sollen die gleichen Wahlmöglichkeiten haben, in der Gemeinschaft zu leben. Dies betrifft besonders das Recht von Menschen mit Behinderungen, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Dabei ist sicher zu stellen, dass sie Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten erhalten.
Herausforderungen:· Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen vor Ort in den Gemeinwesen unterstützen, in denen sie zu Hause sind
Wenn man sich in den Städten und Gemeinden auf den Weg der inklusiven Gemeinwesen macht, müssen bestehende allgemeine Angebote bei Kultur, außerschulischer Bildung, Erholung, Freizeit und Sport so gestaltet werden und sich weiter öffnen, damit Menschen mit Behinderung daran tatsächlich teilnehmen können. Es muss passender Wohnraum vor Ort zur Verfügung stehen.
· Individuelle Wohnformen ausbauen
Individuelle Wohnformen wurden in den letzten Jahren verstärkt ausgebaut. Dies gilt sowohl für das ambulant betreute Wohnen für Einzelpersonen, Paare und Wohngemeinschaften als auch für stationäre Außenwohngruppen.
· Große Wohneinrichtungen rückbauen, umbauen und umnutzen - Konversion
Je mehr Menschen mit Behinderung in kleineren Wohneinheiten in den Städten und Gemeinden leben, desto mehr verändert sich die Nachfrage nach den Angeboten der großen Wohneinrichtungen. Häufig ziehen Menschen mit leichter Beeinträchtigung aus den Wohnheimen aus. Dann steigt dort der Anteil der Menschen mit hohem individuellem Unterstützungsbedarf. Die überregionale Nachfrage geht sukzessiv zurück, wenn der Ausbau individueller, wohnortnaher Wohnformen voranschreitet.
Im Ostalbkreis erhalten 29 Erwachsene Leistungen zum begleiteten Wohnen in Familien. 505 Erwachsenen leben in Privathaushalten mit Eingliederungshilfe zur Tagesstruktur, aber ohne Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen. Dabei handelt es sich überwiegend um junge Erwachsene, die noch bei ihren Eltern leben. In zentralen Wohnheimstandorten werden seit Jahren Plätze abgebaut und als kleine dezentrale Wohneinheiten in die Städte und Gemeinden verlagert. Dieser Prozess geht jedoch langsam voran, weil die Immobilien der Träger nur sukzessive aufgegeben und die Plätze an anderer Stelle geschaffen werden können. Kleine stationäre Wohneinheiten für 6 bis 8 Bewohner und das ambulant betreute Wohnen ermöglichen individuell gestaltete Wohnformen. Bei Menschen mit hohem individuellen Unterstützungsbedarf entstehen zum Teil höhere Kosten, wenn zum Beispiel eine Nachtbereitschaft erforderlich wird.
Der Ostalbkreis ist im Teilhabeplan für geistig und geistig mehrfach behinderte Menschen im Jahr 2006 davon ausgegangen, dass von den Personen, die künftig Eingliederungshilfe zum Wohnen benötigen, 60 % stationär und 40 % ambulant versorgt werden. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die letztgenannte Erwartung weit übertroffen wurde. Rund 60 % der Betroffenen können mit ambulanter Betreuung unterstützt werden. Für 40 % ist eine stationäre Betreuung erforderlich.
Zum 30.06.2011 befanden sich 270 Personen im ambulant betreuten Wohnen. Seit 2005 sind 198 Personen neu ins ambulant betreute Wohnen aufgenommen worden. Von diesen waren zum Zeitpunkt des Wechsels in diese Wohnform 43 zwischen 18 und 25 Jahren.
Ambulant Betreutes Wohnen ist in Wohngemeinschaften oder im Einzelwohnen möglich. Junge Menschen erhalten diese Leistung überwiegend in Wohngemeinschaften. Bei Leistungsanträgen für das Ambulant Betreute Wohnen wird generell im Rahmen der Hilfeplanung geklärt, ob die Bewohner in der Lage sind, ihren Alltag zeitweise auch ohne Betreuung gestalten zu können. Das betreute Einzelwohnen kommt für Personen in Betracht, die in hohem Maße selbstständig leben können und auch für diejenigen, für die das Leben in einer Wohngemeinschaft nicht geeignet ist und die alleine leben möchten. Die Betroffenen müssen bei der Vorbereitung auf ein Leben in der eigenen Häuslichkeit auch auf diejenigen Risiken des Alltags vorbereitet werden, die bis dahin von ihnen ferngehalten wurden. Nicht selten gehen dabei Wunsch und Wirklichkeit auseinander. Die vielseitigen Probleme der Verselbstständigung (Berufliche und persönliche Orientierung, Erhalt der bestehenden sozialen Netzwerke) können zu einer Überlastung des jungen Menschen führen. Bei nicht sorgfältiger und zukunftsgerichteter Betrachtungsweise und Sondierung der Fähigkeiten, können Rückschläge eintreten, die für alle Beteiligten im Nachhinein nur mit Mehraufwand, Mehrkosten und zu Lasten der Menschen mit Behinderung korrigierbar sind. Bei jungen Menschen im Familienhaushalt haben diese Fragestellungen eine große Bedeutung. Es entspricht auch der Mitverantwortung des Ostalbkreises als Sozialhilfeträger, den Wunsch junger behinderter Menschen nach eigener Wohnung fachlich zu begleiten und dabei auch Risiken und Problemstellungen aufzuzeigen.
Finanzierung und Folgekosten
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Handicaps ist auch aus finanzieller Sicht eine Schwerpunktaufgabe des Ostalbkreises als Sozialhilfeträger. Im Haushaltsplan 2012 sind Brutto 46.112.700 € für Eingliederungshilfeleistungen veranschlagt. Vor dem Hintergrund steigender Antragszahlen und unter Einbeziehung der vielseitigen Bemühungen, die Inklusion im gesellschaftlichen, beruflichen und kulturellen Leben voranzubringen, sind in den nächsten Jahren weitere deutliche Kostensteigerungen zu erwarten.
Anlagen
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Sichtvermerke
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