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Vorlage - 012/2012  

 
 
Betreff: Eingesetzte Mittel für den Unterhalt und die Erhaltung bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
14.02.2012 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

Die Verwaltung hatte im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2012 zugesagt, über die Ausgaben für die Unterhaltung und die Erhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Ostalbkreis zu berichten.

 

Zum weiteren Verständnis sind zunächst die Begriffe und die Zuständigkeiten zu erläutern. Zu unterscheiden sind

 

  • der Straßenbetriebsdienst und die Straßenunterhaltung
  • die betriebliche Erhaltung (Instandhaltung)
  • die bauliche Erhaltung

 

 

Straßenbetriebsdienst und die Straßenunterhaltung

 

Der Straßenbetriebsdienst und die Straßenunterhaltung werden für alle Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durch das Landratsamt durchgeführt. Ausnahme bilden die Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd, die hier als Baulastträger eigenverantwortlich sind.

 

Straßenbetriebsdienst und die Straßenunterhaltung umfassen

 

  • Leistungen, die zur anforderungsgemäßen und sicheren Nutzung der Straßen und ihrer Bestandteile notwendig sind, z. B. Streuen im Winterdienst, Kehren, Mäharbeiten, Zurückschneiden von Gehölzen zum Einhalten des Lichtraumprofils, Leeren von Abfallbehältern, Ersetzen von Verbrauchsmitteln. Das Betreiben hat keinen Einfluss auf die generelle Funktionsfähigkeit oder auf die Substanz des Bauwerks Straße.

 

  • Leistungen zur Feststellung des Zustandes, z. B. Streckenkontrolle, Baumschau, Brückenprüfung, Überprüfung elektronischer Einrichtungen.

 

  • Leistungen zur Bewahrung des anforderungsgerechten Zustandes und der Substanz, z. B. Reinigen von Entwässerungseinrichtungen, Warten von elektrotechnischen Anlagen einschließlich vorbeugendem Auswechseln funktionsfähiger Lampen, Reinigen von Verkehrszeichen. Durch die Wartung werden Zustand und Substanz nicht verbessert; die Unterlassung hat jedoch eine Reduktion von Funktionsfähigkeit oder Substanzwert zur Folge.

 

 

Betriebliche Erhaltung (Instandsetzung)

 

Hier bestehen die gleichen Zuständigkeiten wie beim Straßenbetriebsdienst und der Straßenunterhaltung. Die betriebliche Erhaltung (oft fälschlicherweise auch als bauliche Unterhaltung bezeichnet) umfasst

 

  • Leistungen zur Wiederherstellung des anforderungsgerechten Zustandes und der Substanz, wenn damit unmittelbar ein verkehrssicherer Zustand wiederhergestellt werden kann. Das Instandhalten umfasst das Reparieren, Ausbessern sowie das Instandsetzen und Erneuern von kleinen Bauteilen oder kleiner Ausstattung, z. B. örtlich begrenztes Ausbessern von Verkehrsflächen oder Ingenieurbauwerken, Befestigen loser Bestandteile, Erneuern von einzelnen Blendschutz-Lamellen, Erneuern defekter Lampen, Sanierung von Bäumen. Der Erneuerung im Rahmen der Instandhaltung werden nur die Leistungen zugeordnet, bei denen einzelne defekte oder nicht funktionsfähige Teile in kleinerem Umfang gegen gleichartige ausgetauscht werden, die die gleichen Anforderungen erfüllen, z. B. Erneuern von einzelnen Verkehrszeichen, Erneuern von einzelnen Leitpfosten.

 

Keine betriebliche Erhaltung sind Leistungen für

 

  • die Instandsetzung und Erneuerung (Ersatz) von Verkehrsflächen, unbefestigten Flächen, Ingenieurbauwerken und Entwässerungseinrichtungen, elektrotechnischer Anlagen oder größerer Anlagenteile.

 

  • die Instandhaltung oder Erneuerung der Straßenausstattung in größerem Umfang oder als vollständige Maßnahmen.

 

Diese Leistungen gehören zur baulichen Erhaltung. Die Abgrenzung ist jedoch fließend. So werden gelegentlich Maßnahmen der betrieblichen Erhaltung aus den beim Regierungspräsidium verwalteten Mitteln für die bauliche Erhaltung finanziert.

 

 

Bauliche Erhaltung

 

Die bauliche Erhaltung obliegt bei Bundes- und Landesstraßen dem Regierungspräsidium. Bei Kreisstraßen ist sie Aufgabe des Landkreises. Innerhalb der Landes- und Kreisstraßenortsdurchfahrten der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd sind die Städte dafür verantwortlich. Maßnahmen der baulichen Erhaltung sind z.B.

 

  • Erneuerung von Fahrbahnbelägen
  • Erneuerung von bestehenden Bauwerken (z. B. Ersatzneubauten)
  • Sanierung von Brücken, Regenbecken und Tunneln
  • Sanierung von Rutschungen
  • Nachrüstung von Tunneln
  • Verbesserung der Straßenausstattung in größerem Umfang

 

d. h. alle Maßnahmen zur Werterhaltung oder -verbesserung.

 

 

Kosten des Straßenbetriebsdienstes und der Straßenunterhaltung

Im Zeitraum 2005 - 2010 sind die in nachstehender Tabelle aufgeführten Kosten dargestellt (die Zahlen für 2011 liegen erst im April vor):

 


                                                                                                            Kosten Straßenbetriebsdienst und Unterhaltung

 

 

 

 

Die jährlichen Kosten bewegten sich bei Bundesstraßen pro bewerteten km zwischen 10.200 € und 15.200 €, bei Landesstraßen zwischen 6.700 € und 10.000 € und bei Kreisstraßen zwischen 5.400 € und 8.000 €. Die deutlichen Kostenschwankungen rühren aus den enthaltenen witterungsabhängigen Winterdienstkosten her. Die um den Winterdienst bereinigten Kosten zeigen annähernd Konstanz (vgl. letzte Spalte).

 

Ins Auge fallen die in der Höhe deutlich differierenden Kilometerkosten für den Straßenbetriebsdienst und die -Unterhaltung. Begründet ist dies u. a. durch folgende Faktoren

 

  • Bundesstraßen sind in der Regel breiter als Landesstraßen und diese breiter als Kreisstraßen. Bezogen auf den Quadratmeter Straßenfläche relativieren sich damit die Kosten. Auf der größeren Fläche pro km werden z. B. auch größere Salzmengen ausgebracht, der Reinigungsaufwand ist höher.
  • Darüber hinaus ist der Aufwand im Winterdienst aufgrund der höheren Anforderungen (öfters räumen und streuen) höher.
  • An Bundesstraßen mit ihren höheren Verkehrsmengen gibt es häufiger Signalanlagen, darüber hinaus ist der Aufwand für Müllbeseitigung höher. 
  • Beschilderung und Wegweisung sind umfangreicher, damit sind auch ihr Pflege- und der Instandhaltungsaufwand größer.
  • Bundesstraßen und Landesstraßen haben meist größere Böschungsflächen als Kreisstraßen mit der Folge höherer Grünpflegekosten.
  • letztlich spielen bei den Bundesstraßen auch die Betriebskosten des Rombachtunnels im Zuge der B 29 eine Rolle.

 

 

Kosten für die betriebliche Erhaltung

 

Bei Bundes- und Landesstraßen lassen sich die Kosten für die betriebliche Erhaltung nicht genau beziffern, da die Haushaltsmittel sowohl vom Regierungspräsidium als auch durch das Landratsamt bewirtschaftet werden und die Grenze zwischen betrieblicher und baulicher Erhaltung fließend gehandhabt wird. Das Landratsamt erhält für die betriebliche Erhaltung bei
 

  • Bundesstraßen              ca. 196.000 €
  • Landesstraßen              ca. 315.000 €

 

pro Jahr zugewiesen. Umgerechnet auf den km entspricht dies ca. 1.000 € sowohl bei den Bundes- als auch bei den Landesstraßen. Beim Ostalbkreis wird zwischen betrieblicher und baulicher Erhaltung nicht unterschieden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des regulären Kreisstraßenbauhaushaltes bzw. im Rahmen der Sonderprogramme.

 

 

Ausgaben für die bauliche Erhaltung

 

Für Bundes- und Landesstraßen sind die Ausgaben für die bauliche Erhaltung nur überschläglich zu ermitteln, da die Kosten für Neubau und Erhaltung nicht immer genau zu trennen sind. Insbesondere für die Bundesstraßen stellen die genannten Ausgaben nur eine grobe Abschätzung dar. Das Regierungspräsidium betrachtet wegen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Haushaltstitel für die Bundesfernstraßen diese insgesamt, so dass eine Trennung zwischen Autobahnen und Bundesstraßen im Nachhinein nicht mehr möglich ist. Aus den vom Regierungspräsidium übermittelten Zahlen lässt sich folgende Bild ableiten:

 

 

 

Der Ostalbkreis hat in den Neubau und die Erhaltung in den Jahren 2005 -2010 insgesamt 26,4 Mio. € und damit jährlich ca. 4,4 Mio. € investiert. Das entspricht knapp 9.200 €/km und Jahr. Davon sind auf Belagsarbeiten, Bauwerks- und Rutschungssanierungen, also auf die Maßnahmen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich Straßenbau

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Weiß

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel