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Vorlage - 011/2012  

 
 
Betreff: Übergang des Jobcenters Ostalbkreis in die kommunale Trägerschaft
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
31.01.2012 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Seit dem 1. Januar 2012 ist der Ostalbkreis als zugelassener kommunaler Träger für die alleinige Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Ab April 2011 wurde der Zuständigkeitswechsel von der Landkreisverwaltung und dem Jobcenter Ostalbkreis gemeinsam vorbereitet. Hierbei waren organisatorische und rechtliche Weichen in den Bereichen Personal, Organisation und Infrastruktur, IT und Finanzen zu stellen. Die in diesem Zusammenhang zu erledigenden Aufgaben wurden in eigens hierfür gebildeten Arbeitsgruppen identifiziert und umgesetzt.

 

 

II. Aktueller Sachstand

 

1. Personalübergang

 

Von der gesetzlichen Regelung zum Personalübergang waren insgesamt 83 Mitarbeiter/-innen der Agentur für Arbeit erfasst. Um den Personalbedarf des Jobcenters zu decken wurden zwei weitere Mitarbeiter, die lediglich die zeitlichen Voraussetzungen für den gesetzlichen Übergang nicht erfüllt hatten, von der Landkreisverwaltung übernommen.

 

Im Zusammenhang mit dem Personalübergang waren die Regelungen zweier sehr unterschiedlicher Tarifverträge (Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit -TV-BA und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVÖD) in Einklang zu bringen. Über die Auslegung einzelner Überleitungsbestimmungen konnte zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nicht immer ein Konsens gefunden werden (z. B. Beginn von Stufenlaufzeiten, Zusammensetzung des Vergleichsentgelts). Um Nachteile für die vom Übergang betroffenen Mitarbeiter zu vermeiden, wurden daher vom Ausschuss für Bildung und Finanzen in der Sitzung am 5. Dezember 2011 entsprechende Regelungen beschlossen, die auch von anderen Optionslandkreisen so praktiziert werden.

 

Die Finanzierung der Kosten für das Personal erfolgt über das Verwaltungsbudget des Jobcenters.

 

 

2. Organisation und Infrastruktur

 

Das Jobcenter Ostalbkreis wurde mit der Übernahme der Trägerschaft für die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Geschäftsbereich des Sozialdezernats in die Landkreisverwaltung eingegliedert. Das Dezernat führt seit dem 1. Januar 2012 die Bezeichnung Dezernat Arbeit, Jugend und Soziales.

 

Im Wege der Rechtsnachfolge sind sämtliche Sachmittel und Verträge der bisherigen gemeinsamen Einrichtung, die der Umsetzung des SGB II dienen, auf den Ostalbkreis übergegangen, so dass Umzüge und Neubeschaffungen grundsätzlich nicht erforderlich waren.

 

Seit Januar 2012 erbringen Querschnittseinheiten der Landkreisverwaltung Dienstleistungen für das Jobcenter. Hierzu zählen insbesondere die personalrechtliche Betreuung der Mitarbeiter/-innen, die Betreuung der PC-Arbeitsplätze, die kassenrechtliche Abwicklung von Zahlungsvorgängen sowie die Beitreibung von offenen Forderungen.

 

Die Finanzierung dieses erhöhten Aufwands bei den Querschnittseinheiten der Landkreisverwaltung erfolgt über das Verwaltungsbudget des Jobcenters.

 

 

3. Datenmigration

 

Während des Übergangsprozesses wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters die Daten von ca. 5.300 Bedarfsgemeinschaften von der bisherigen in die neue Fachsoftware übertragen. Zusätzlich wurden im Bereich der Maßnahmen­verwaltung rund 1.200 Datensätze erfasst. In den ersten Monaten des Jahres 2012 muss nun die Einarbeitung in die neue Fachsoftware vertieft werden. Zudem sind u. a. noch Auszahlungen und Rückforderungen zu erfassen und Arbeitsabläufe und -prozesse zu beschreiben und aufzubauen.

 

Die Datenmigration im Bereich des Forderungsmanagements erweist sich als eine zusätzliche Herausforderung. Rückzahlungsansprüche gegenüber Hilfeempfängern sind seit dem 1. Januar 2012 auf den Ostalbkreis übergegangen, die Beitreibung erfolgt über die Kreiskasse. Anfang November 2011 wurde eine erste Übersicht der bestehenden Forderungen von der BA zur Verfügung gestellt. Diese Daten waren jedoch inhaltlich mangelhaft und somit unbrauchbar. Die Echtdaten zum Stand 31.12.2011 werden bis Ende Januar 2012 zur Verfügung gestellt. Die Kreiskasse hat die Schuldner über den Forderungseinzug in Kenntnis gesetzt, kann jedoch mit der Beitreibung erst beginnen, wenn belastbare Daten vorliegen. Danach sind beim Jobcenter die Zuordnung von aufgelaufenen Verwahrungen, die Aufklärung von unklaren Zahlungseingängen sowie die Erfassung von Sollstellungen vorzunehmen.

 

 

4. Mittelbewirtschaftung durch das Jobcenter

 

Das Jobcenter Ostalbkreis bewirtschaftet bei seiner Aufgabenerfüllung zu einem großen Teil Bundesmittel. Um die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den kommunalen Trägern effizient auszugestalten und um die Haushaltsmittel bereit zu stellen, war vorgesehen, dass den kommunalen Trägern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Möglichkeit gegeben wird, am automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) teilzunehmen. Durch dieses Verfahren können Bundesmittel bedarfsgerecht abgerufen werden.

 

Durch die derzeit noch in der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung enthaltenen Regelungen würde sich der Bund jedoch über das SGB II hinaus auf dem Vertragsweg materiellrechtliche Erstattungsansprüche und Prüfrechte sichern, die in den Kernbestand der Option eingreifen würden. Daher hat der Deutsche Landkreistag den Optionskommunen dringend empfohlen, diese Verwaltungsvereinbarung nicht abzuschließen, bis eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Derzeit sind sozialgerichtliche und verfassungsgerichtliche Rechtsstreite mit den bisherigen Optionskommunen anhängig. Ebenso wie die anderen Optionslandkreise in Baden-Württemberg hat der Ostalbkreis die o. g. Verwaltungsvereinbarung daher nicht unterzeichnet.

 

Zur Liquiditätssicherung leistet das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) nun monatlich Vorauszahlungen an das Jobcenter Ostalbkreis, und zwar in folgender Höhe:

 

Arbeitslosengeld II:

Das BMAS zahlt von dem gemeldeten Finanzbedarf 95 % an den Ostalbkreis aus.

 

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit § 16 e (Beschäftigungszuschuss) und § 16 f
SGB II (freie Förderung):

Das BMAS zahlt von dem gemeldeten Finanzbedarf 80 % an den Ostalbkreis aus.

 

Verwaltungskosten und klassische Eingliederungsleistungen:

Das BMAS zahlt monatlich 1/12 von 80 % des für 2012 ermittelten Budgets aus.

 

Das Jobcenter Ostalbkreis hat alle monatlichen Ausgaben bis zum 5. des Folgemonats nachzuweisen. Die Erstattung des Differenzbetrages durch das BMAS erfolgt nach Prüfung der Nachweise.

 

Das zu praktizierende Verfahren ist aufwändig. Es bleibt zu hoffen, dass sich das BMAS und der Deutsche Landkreistag zeitnah auf den Inhalt einer Verwaltungsvereinbarung verständigen, so dass künftig wie geplant direkt auf das HKR-Verfahren des Bundes zugegriffen werden kann.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Wie bereits in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 17. Mai 2011 dargelegt wurde, beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Implementierung der neuen Trägerschaft mit 84,8 % oder max. 75,00 € je Bedarfsgemeinschaft (BG) und die Kommune mit 15,2 % oder max. 13,44 € je Bedarfsgemeinschaft.

 

Auf der Grundlage von 5.983 Bedarfsgemeinschaften zum Stand Dezember 2010 ergab sich ein Gesamtfinanzrahmen für die einmaligen Investitionskosten i. H. v. 529.136,52 € (Finanzierungsanteil Bund und Landkreis). Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMAS und dem Ostalbkreis wurden die Bundesmittel bereits 2011 in zwei Raten in Höhe von insgesamt 448.725 € erstattet.

 

Im Zuge der Eingliederung des Jobcenters Ostalbkreis fielen tatsächlich Kosten in Höhe von 531.796,56 € an, so dass vom Landkreis zusätzlich zum oben genannten Finanzierungsanteil ein Mehrbetrag in Höhe von 2.660,04 € zu tragen ist.

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Projektsteuerung

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Schäffler

 

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Sozialdezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel