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Vorlage - 005/2012  

 
 
Betreff: Aktuelles zum Landesarbeitsmarktprogramm
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
31.01.2012 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Im Koalitionsvertrag vom 27.04.2011 hat die neue Landesregierung in Baden-Württemberg die Eckpunkte für ein Landesarbeitsmarktprogramm wie folgt festgelegt:

 

Sozialer Arbeitsmarkt – Perspektiven für Langzeitarbeitslose

 

„Auf der Bundesebene setzen wir uns dafür ein, die sinnvollen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik mit den entsprechenden Haushaltsmitteln zu erhalten. Wir bekennen uns zu öffentlich geförderter Beschäftigung und setzen uns auf Bundes- und Landesebene für einen sozialen Arbeitsmarkt ein. Wir wollen Menschen mit Vermittlungshemmnissen mit einem individuellen Nachteilsausgleich die Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen. Damit treten wir den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung entgegen. Baden-Württemberg benötigt aber auch eigene Handlungsspielraume in der Arbeitsmarktpolitik, aus denen sich die ehemalige Landesregierung in den vergangenen Jahren zurückgezogen hat. Wir werden uns deshalb zukünftig aktiv für die Integration erwerbsloser Menschen in den Arbeitsmarkt einsetzen und in Baden-Württemberg neue Wege beschreiten“.

 

 

II. Geplante Umsetzung

 

Ein Landesarbeitsmarktprogramm soll zur Sicherung des Fachkräftebedarfs, zur Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt und zur Finanzierung zielgruppenspezifischer Programme beitragen.

 

Für das Konzept „Gute und sichere Arbeit“ werden im laufenden Jahr mindestens zehn Millionen Euro eingesetzt, davon fünf Millionen Euro – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag - aus Haushaltsmitteln des Landes und weitere fünf Millionen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Sozialministeriums. Dazu kommen noch Kofinanzierungsmittel Dritter, so etwa der Bundesagentur für Arbeit. Um den Erfolg der Vorhaben fundiert überprüfen zu können, wird das Konzept „Gute und sichere Arbeit“ wissenschaftlich begleitet. Erfahrungen des Bundes und anderer Bundesländer sollen bei der konkreten Ausarbeitung der einzelnen Konzeptteile mit einfließen.

 

Die fünf Bausteine des Konzepts für „Gute und sichere Arbeit“

Die fünf Bausteine des Konzepts wurden in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, den Kommunalen Landesverbänden und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege ausgearbeitet und werden in ihren Grundzügen von den Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaften und der Bundesagentur für Arbeit unterstützt.

 

 

 

1. Baustein: Modellhafte Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes durch Passiv-Aktiv-Tausch

Ziel ist es, durch die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen bisher Langzeitarbeitslosen die aktive Teilhabe am Arbeitsleben zu fairen Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Gefördert werden können etwa 500 Arbeitsplätze, die in gewerblichen Unternehmen, aber auch bei Sozialunternehmen angesiedelt sein können. Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit soll mittelfristig zu einer nachhaltigen Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt führen.

 

2. Baustein: Ausbildung für Benachteiligte

Der Schwerpunkt liegt auf dem landesweiten Ausbau der assistierten Ausbildung und der Teilzeitausbildung von Frauen. Es hat sich gezeigt, dass problembehaftete Jugendliche dann eine Ausbildung zum Abschluss bringen können, wenn sie intensiv begleitet werden. Kern dieses Bausteins ist die Finanzierung der sozialpädagogischen Begleitung während der Ausbildung. Die besonderen Problemlagen von Migrantinnen und Migranten sowie von Alleinerziehenden werden im Rahmen dieses Bausteins besonders berücksichtigt, ebenso der hohe Bedarf an Personal im Bereich der Pflege und Altenhilfe.

 

Gefördert werden Ausbildung und berufliche Integration von Benachteiligten. 2012 sollen hierfür 2,5 Millionen Euro bereitgestellt werden.

 

Ministerin Altpeter erklärte außerdem, dass insgesamt allein aus Mitteln des Eu-ropäischen Sozialfonds des Sozialministeriums in den kommenden drei Jahren rund zehn Millionen Euro in die Finanzierung dieses Bausteins fließen würden.

 

3. Baustein: Sicherung der Nachhaltigkeit der Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt

Viele der in den ersten Arbeitsmarkt integrierten Langzeitarbeitslosen gelangen nach kurzer Zeit viel zu oft wieder in Hartz IV (SGB II). Denn nach derzeitigem Recht ist es der Bundesagentur für Arbeit verwehrt, eine in den ersten Arbeitsmarkt neu integrierte Person dort weiter zu begleiten. Diese Lücke soll mit diesem Baustein geschlossen werden. Das Land fördert Personalaufwendungen für eine erforderliche soziale Begleitung und Betreuung.

 

Für eine entsprechende Begleitung von ca. 400 Personen wird ein Betrag von zwei Millionen Euro eingeplant.

 

4. Baustein: Modellhafte Unterstützung von Arbeitslosenzentren und Beschäftigungsförderstellen

Es soll überprüft werden, welchen Gewinn ein auf regionaler Ebene eingesetzter „Beschäftigungsförderer“ (im Sinne eines Netzwerkers) bringen kann, der Arbeitgeber z. B. auf Potentiale von Langzeitarbeitslosen hinweist und über konkrete arbeitsmarkt­politische Instrumente informiert, der den Übergang von subventionierter in nicht subventionierte, Beschäftigungsverhältnisse organisiert oder regionale Beschäftigungs­felder entwickelt.

 

Für die Finanzierung dieses Bausteines werden Mittel in Höhe von etwa 1,75 Mil-lionen Euro angesetzt.

 

5. Baustein: Arbeit und Gesundheit

Die Bedeutung der Gesundheit nimmt vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu. Gerade bei Langzeitarbeitslosen sind häufig chronische Gesundheitsstörungen vorhanden. Deshalb sollen spezielle Präventionsprogramme auch für Langzeitarbeitslose bereitgestellt werden. In Abstimmung mit Arbeitgebern, Gewerkschaften, Unfallversicherungsträgern, der Rentenversicherung Baden-Württemberg, den Krankenkassen und der Agentur für Arbeit sind bereits konkrete Ansätze entwickelt worden, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Zielgruppe haben.

 

 

III. Aktueller Stand und Planungen im Ostalbkreis

 

Das geplante Landesarbeitsmarktprogramm soll zur Sicherung des Fachkräftebedarfs, zur Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt und zur Finanzierung zielgruppenspezifischer Programme beitragen. Es befindet sich aufgrund des parallel verlaufenden Reformprozesses der bundesrechtlich vorgegebenen arbeitsmarkt­politischen Instrumente in der Konzepterarbeitungsphase. Welche Leistungen und Mittel konkret beantragt werden können, wird derzeit im Sozialministerium festgelegt.

 

Herr Landrat Pavel hat sich mit Schreiben vom 24.11.2011 an Frau Ministerin Altpeter gewandt und das Interesse des Ostalbkreises an einem modellhaften Beschäftigungsprojekt für Langzeitarbeitslose signalisiert.

 

Mit Schreiben vom 04.01.2012 hat Frau Ministerin Katrin Altpeter Herrn Landrat Pavel mitgeteilt, dass nach der abschließenden Beratung des Landeshaushalts eine Projektausschreibung vorgenommen wird und sie sich über eine Beteiligung des Ostalbkreises freuen würde.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung soll durch Landesmittel erfolgen. Ob darüber hinaus Kosten für den Ostalbkreis anfallen könnten, ist derzeit noch nicht geklärt.


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Sozialdezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel