Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Mit dem „Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wurden die Voraussetzungen für eine Steuerung über Zielvereinbarungen in allen Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) geschaffen.
Der Bund-Länder-Ausschuss hat sich auf das Grundlagenpapier „Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II – Grundprinzipien, Steuerungsmethodik und Verfahren“ verständigt und sich damit zu einem möglichst einheitlichen Zielsteuerungssystem in beiden Aufsichtsstrukturen bekannt. Alle darin getroffenen Vereinbarungen stehen unter Erprobungsvorbehalt und sollen zu geeigneten Zeitpunkten einer gemeinsamen Überprüfung und Weiterentwicklung zugeführt werden.
Das im „Gemeinsamen Grundlagenpapier“ durch Bund, Länder, kommunale Spitzen-verbände und die Bundesagentur für Arbeit beschriebene Verfahren der Zielwertplanung wird im gemeinsamen Planungsdokument für 2012 konkretisiert, um als Basis für die Zielwertplanung der Jobcenter zu dienen.
Die Kennzahlendefinition der dort aufgeführten Zielindikatoren inklusive der dazugehörenden Ergänzungsgrößen wurden in einer Rechtsverordnung zu § 48 a SGB II festgelegt. Um die Einheitlichkeit zu gewährleisten, bilden zukünftig Statistikdaten die Grundlage für die Zielvereinbarungen im SGB II. Die bisher in der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwendete Logik der Biodaten wurde abgelöst. Als Personenkreis wird nicht mehr der im BA-Controlling verwendete Begriff „Kunde im Kundenkontakt“ zugrunde gelegt, sondern die statistische Definition des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die Bezugsgröße ist dadurch inhaltlich weiter gefasst. Auch Personen, die nicht zu aktivieren sind (z.B. Erziehende mit Kind unter 3 Jahre oder Personen, die mit einem geringem Erwerbseinkommen bereits integriert waren) werden nun in der Grundgesamtheit mit berücksichtigt. Dies verfolgt den Zweck, möglichst alle Leistungsberechtigte der Grundsicherung in die Steuerungssystematik einzubeziehen und damit sicherzustellen, dass sich die Bemühungen auf einen umfassenderen Personenkreis in den Jobcentern beziehen.
Die Inhalte dieses Planungsdokumentes richten sich an den in § 48b Abs. 3 Satz1 SGB II genannten Zielen aus:
· Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit · Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit · Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Die Zielindikatoren beschränken sich auf die Ziele 2 und 3. Für das Ziel 1 werden für 2012 entgegen den vergangenen Jahren keine Zielwerte vereinbart.
Für die Ziele 2 und 3 bilden sogenannte Referenzwerte die Planungsgrundlage. Diese entsprechen in ihrer Funktion den bisherigen Orientierungswerten.
Der Referenzwert und ein ihn umgebender Abweichungskorridor stellen den Referenzrahmen dar.
Dieser erweitert die lokalen Entscheidungsspielräume, in dem jedes Angebot für einen Zielwert innerhalb des Korridors akzeptiert wird.
Integrationsquote:
Als Referenzwert auf Bundesebene wurde eine Steigerung von +4,4% (für Baden-Württemberg +4,5%) festgelegt. Der Korridor liegt bei jeweils 3%-Punkten (+/- 1,5%).
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern:
Als Referenzwert wurde hier auf Bundesebene eine Senkung um -2,0% (für Baden-Württemberg -1,3%) festgelegt. Der Korridor liegt hier bei 2%-Punkten (+/- 1%).
Die Geschäftsführung des Jobcenter Ostalbkreis hat folgende Angebotswerte dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Frauen, Familien und Senioren Baden-Württemberg abgegeben:
Landesspezifisches Ziel:
Begründung für die Orientierung an den unteren Korridorwerten:
· Das Potential der im 1. Arbeitsmarkt integrierbaren Kunden hat sich 2011weiter reduziert. 2012 steht ca. ein Viertel als arbeitslose integrationsnahe Bewerber (823 von 3.578) zur Vermittlung an. Darüber hinaus sind die zur Vermittlung stehenden Bewerber nur zu einem geringen Teil beruflich qualifiziert.
· 2012 wird sich die Arbeitskräftenachfrage gegenüber 2011 abschwächen und der Bedarf sich stärker an gut qualifizierten Fachkräften orientieren.
· Aufgrund organisatorisch notwendigen Änderungen in Prozessabläufen sowie insbesondere durch die Implementierung in ein neues IT Verfahrens entstehen bei der Datenmigration im Übergangsprozess Schnittstellenprobleme.
· Durch Einführung der neuen Zielwerte nach den §48 a-Daten besteht keine Erfahrung mit der Datenabbildung in 2012.
Die Zielvereinbarung wird das Land Baden-Württemberg mit den Optionskommunen schließen.
Sichtvermerke
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