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Vorlage - 003/2012  

 
 
Betreff: Informationen zu den Kennzahlen des Jobcenter Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
31.01.2012 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Neuregelungen zur Organisation des SGB II sehen mit § 48a SGB II Vergleiche von Kennzahlen vor, um die Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenwahrnehmung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende feststellen und fördern zu können. Die Kennzahlen wurden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe abgestimmt und in die Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II beschrieben.

 

II. Inhalte des Kennzahlenvergleiches

 

Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:

 

              Verringerung der Hilfebedürftigkeit

              Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

              Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

Für jedes Ziel ist eine Kennzahl definiert, mit der die Leistungsfähigkeit in Bezug auf dieses Ziel festgestellt werden kann. Um der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II gerecht zu werden, bedarf es darüber hinaus Ergänzungsgrößen, die weitere Informationen liefern und zudem Erklärungsansätze für konkrete Kennzahlenergebnisse bieten.

 

Der Kennzahlenvergleich beruht auf den von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit übermittelten Daten.

 

Die Kennzahlen nach § 48a SGB II beruhen auf statistischen Grundlagen. Sie werden monatlich auf der Homepage www.sgb2.info des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) veröffentlicht und sind revidiert, d.h., die Daten werden nach 3-monatiger Wartezeit zur Verfügung gestellt.

 

Kennzahl K1 – Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) - ohne Unterkunft und Heizung

 

Die Kennzahl misst die Veränderung der Hilfebedürftigkeit zwischen dem Berichtsmonat und dem entsprechenden Kalendermonat des Vorjahres.

 

Summe der LLU im Bezugsmonat

Summe der LLU im Bezugsmonat des Vorjahres

 

Die LLU umfassen:

-          Regelleistungen

-          Sozialgeld

-          Mehrbedarfe

-          Einmalleistungen

 

Leistungskürzungen infolge von Sanktionen werden nicht berücksichtigt.

 

Kennzahl K2 – Integrationsquote

 

Die Kennzahl misst die Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb).

 

Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten

Durchschnitt. Bestand an eLb in den vergangenen 12 Vormonaten

 

Als Integrationen zählen:

-          Neuaufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

-          Wechsel von einem geringfügigen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

-          Wechsel des Arbeitgebers (Job-2-Job)

-          Nahtloser Übergang von einem befristeten Beschäftigungsverhältnis in ein neues befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber

-          Übergang von Jugendlichen an der ersten (Schule – Ausbildung) und der zweiten Schwelle (Ausbildung – Arbeit)

-          Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Praktikums, einer sozialversicherungspflichtigen Nebenbeschäftigung bzw. einer selbstständigen Nebenbeschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit

 

Der Nenner ist deutlich höher als bisher, da alle eLb – unabhängig von Profillage und Kundenstatus – enthalten sind.

 

Enthalten sind Personengruppen, die bisher vermittlerisch nicht im Fokus standen, u. a. erwerbstätige Alg II-Bezieher, Personen mit Ausnahmetatbeständen nach § 10 SGB II, unverheiratete Kinder mit bedarfsdeckendem Einkommen, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben.

 

Kennzahl K3 – Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern (LZB)

 

Gemessen wird die Veränderung der LZB im Bezugsmonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

 

Zahl der LZB im Bezugsmonat

Zahl der LZB im Bezugsmonat des Vorjahres

 

LZB ist, wer zum Stichtag Leistungen in einer BG bezieht, erwerbsfähig ist, das 17. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der vergangenen 24 Monate (730 Tage) mindestens 21 Monate (638 Tage) leistungsberechtigt nach dem SGB II war.

 

Als Zeiten des Nichtleistungsbezugs gilt jede Unterbrechung, z. B. durch die Erwirtschaftung von Einkommen, das die Hilfebedürftigkeit der gesamten BG (Bedarfsgemeinschaft) beendet oder der Bezug von Leistungen, die einen Leistungsbezug nach dem SGB II ausschließen (z. B. BAföG).


 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel