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Antrag der Verwaltung
Mit Wirkung vom 01.05.2012 werden Herr Werner Vonhoff auf weitere 5 Jahre und Herr Klaus Seidel bis zum 08.11.2015 als Naturschutzbeauftragte des Ostalbkreises bestellt.
Sachverhalt/Begründung
Herr Werner Vonhoff (Leiter der Forst-Außenstelle Bopfingen) und Herr Klaus Seidel sind für das Landratsamt als Naturschutzbeauftragte tätig.
Herr Vonhoff ist für den Bopfinger Raum und Bereiche des Härtsfeldes zuständig (Bopfingen, Kirchheim, Lauchheim, Neresheim, Riesbürg und Westhausen). Der Zuständigkeitsbereich von Herrn Seidel erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Oberkochen, der Gemeinde Abtsgmünd und der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein (Bartholomä, Böbingen, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen). Beide Naturschutzbeauftragte üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit bereits seit 20 Jahren zur vollen Zufriedenheit des Landratsamts und mit großem Engagement aus.
Die 5-jährige Amtszeit von Herrn Vonhoff und Herrn Seidel endet am 30.04.2012, so dass über die Wiederbestellung zu entscheiden ist.
Auf Grund des Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 06.02.1992 kann als Naturschutzbeauftragter nur noch gewählt werden, wer zum Zeitpunkt der Wahl das 68. Lebensjahr nicht überschritten hat. Naturschutzbeauftragte, die sich in diesem Alter bereits im Amt befinden – wie dies bei Herrn Seidel der Fall ist – können wiedergewählt werden. Ihre Tätigkeit endet allerdings spätestens mit Vollendung des 73. Lebensjahres. Deshalb endet bei einer Wiederwahl die Amtszeit von Herrn Seidel bereits am 08.11.2015.
Finanzierung und Folgekosten
Die Naturschutzbeauftragten erhalten monatlich vom Land Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 200 € (sie soll den zeitlichen Aufwand abgelten) und vom Landkreis auf Grund der Beschlussfassung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung seit dem 01.01.1987 einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von 127,82 €. Dazu kommt eine Kilometerpauschale vom Landratsamt Ostalbkreis von 0,35 € für Fahrten mit dem eigenen Pkw. Weitere Geldbeträge, z. B. Tagegelder, erhalten die Naturschutzbeauftragten nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.
Sichtvermerke
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