Bürgerinformationssystem
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- 1 - Antrag der Verwaltung
1. Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Manfred Kolb keine Hinderungsgründe nach § 24 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vorliegen.
2. Als Nachfolger für Herrn Klaus Maier rückt Herr Manfred Kolb, Essingen, in den Kreistag des Ostalbkreises nach.
Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung des Kreistags am 29. November 2011 hat der Kreistag dem Ausscheiden von Herrn Klaus Maier, Heubach, aus dem Kreistag des Ostalbkreises zugestimmt und das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 LKrO formal festgestellt.
Herr Klaus Maier wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am 7. Juni 2009 auf dem Wahlvorschlag der SPD im Wahlkreis VII (Albuch-Rosenstein) durch ein Direktmandat in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt. Als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der SPD für den Wahlkreis VII (Albuch-Rosenstein ) wurde Herr Manfred Kolb, Kellerweg 14, 73457 Essingen, festgestellt. Herr Kolb ist bereit, das Amt als Kreisrat anzunehmen. Hinderungsgründe nach § 24 Landkreisordnung für Baden-Württemberg liegen nicht vor.
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