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Vorlage - 197/2011  

 
 
Betreff: Beauftragung des DRK-Kreisverbands Aalen mit der Überwachung des Rombachtunnels in Aalen und des Einhorntunnels in Schwäbisch Gmünd durch die Rettungsleitzentrale
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
20.12.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Maßnahmen zur Überwachung des Rombachtunnels in Aalen und des Einhorntunnels in Schwäbisch Gmünd durch die Rettungsleitzentrale in Aalen in die Wege zu leiten.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am

18. Oktober 2011 umfassend informiert, hat das Landratsamt Ostalbkreis die Tunnelsicherheit und den Betrieb des Tunnels in Schwäbisch Gmünd im Zuge der Ortsumfahrung B 29 zu gewährleisten. In diese Zuständigkeit fällt auch der Betrieb und die Unterhaltung des 873 m langen Rombachtunnels.

 

Die Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) fordern bei Tunneln mit einer Länge von mehr als 400 m die Überwachung in einer rund um die Uhr besetzten Stelle. Diese Stelle kann eine ständig besetzte Tunnelwarte, eine ständig besetzte Zentrale in einer Straßenmeisterei oder eine Verkehrsleitzentrale sein.

 

Beim Rombachtunnel, seit 2001 in Betrieb, wird die Überwachung durch die Rettungsleitstelle, die vom DRK- Kreisverband Aalen betrieben wird, sichergestellt. Für den Tunnel Schwäbisch Gmünd ist noch eine Regelung zu treffen.

 

Die Forderung des Landratsamtes, den Tunnel in Schwäbisch Gmünd auf die Verkehrszentrale der Landesstelle für Straßentechnik in Feuerbach, mit der sämtliche Autobahntunnel im Land überwacht werden, aufzuschalten, wurde vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) abgelehnt. Dabei wurde auf das Straßengesetz verwiesen, wonach das Land für diese Aufgabe nur für die Autobahntunnel zuständig ist und die Betriebszuständigkeit für die übrigen Straßen bei den Landratsämtern sieht.

 

Der Vorschlag für alle Bundes- und Landesstraßentunnel aus wirtschaftlichen Gründen eine landesweite Tunnelüberwachungszentrale zu errichten und zu betreiben, wurde bislang vom MVI nur ablehnend behandelt. Die Intervention des Ostalbkreises zusammen mit dem Landkreistag haben jüngst dazu geführt, dass das MVI die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit prüft. Diese Überlegungen kommen jedoch für den Tunnel Schwäbisch Gmünd zu spät, da die Realisierung einer solchen Zentrale als ein mittelfristiges Projekt gesehen werden muss und frühestens in vier bis fünf Jahren erfolgt sein kann.

 

Der Bau und Betrieb einer eigenen Tunnelüberwachungszentrale durch den Ostalbkreis scheidet aus wirtschaftlichen Gründen aus. Da diese Zentrale ständig mit zwei Personen besetzt sein müsste, hätte sie einen Personalbedarf von elf bis dreizehn Personen, um 365 Tage im Jahr rund um die Uhr 24 Stunden am Tag erreichbar zu sein.

 

Das Landratsamt hat deshalb Gespräche mit dem DRK-Kreisverband Aalen darüber geführt, neben dem Rombachtunnel, der seit 2001 von der Rettungsleitstelle überwacht wird, auch den Tunnel Schwäbisch Gmünd in die Überwachung mit einzubeziehen. Aufgrund der Komplexität des Gmünder Tunnels wird dies nicht ohne zusätzliches Personal erfolgen können. Das Landratsamt will deshalb als Aufgabenträger der Tunnelüberwachung mit dem DRK-Kreisverband Aalen eine vertragliche Regelung treffen. In einem Geschäftsbesorgungsvertrag sollen die Aufgaben des DRK als Betreiber der Rettungsleitstelle für die Tunnelüberwachung beider Tunnel beschrieben und ihre Abgeltung geregelt werden.

 

Der DRK-Kreisverband Aalen hat seine Bereitschaft bekundet, die Aufgabe der Tunnelüberwachung in der Rettungsleitstelle zu übernehmen. Entsprechende Gespräche wurden bereits geführt. Insbesondere ist neben der Festlegung des zusätzlichen Personalbedarfs vor allem die technische Ausstattung, die vom Baulastträger Bund zur Verfügung gestellt wird, genau zu definieren und mit der vorhandenen Technik der Rettungsleitzentrale abzustimmen.

 

Insgesamt ist diese Lösung wirtschaftlich, da der zusätzliche Personalbedarf deutlich unter dem Bedarf für eine kreiseigene Tunnelzentrale liegt und Synergien abgeschöpft werden können.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die zusätzlich entstehenden Kosten, werden dem Landratsamt vom Baulastträger Bund im Rahmen der Betriebsmittelzuweisung erstattet.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

-

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

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Weiß

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel