Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt:/Der Kreistag beschließt:
Die Jahresrechnung 2010 des Ostalbkreises und der Jahresabschluss 2010 des Waldkrankenhauses Rainau-Dalkingen werden wie folgt festgestellt:
1. Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2010 des Ostalbkreises
Nachrichtlich: Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 278.530.376,66 € ab.
Rücklagen
Der Mindestbestand der Rücklage in Höhe von 5.347.060,45 € wird eingehalten.
Von der Sonderrücklage sind unverändert 19.994.226,82 € als inneres Darlehen in Anspruch genommen.
Haushaltsreste
Als Haushaltsreste wurden in das Haushaltsjahr 2011 übertragen:
Die Haushaltsreste sind in der Anlage detailliert aufgeführt.
Schulden
Zum 01.01.2010 betrug der tatsächliche Schuldenstand (Ist) 31.570.375,96 €
Kreditaufnahme KfW 6.244.000,00 € Kreditaufnahme KSK 624 048 5520 53.800,30 € Tilgung Darlehen LBBW 606 553 592 - 53.800,30 € Ordentliche Tilgung - 3.401.833,22 € Tatsächlicher Schuldenstand zum 31.12.2010 34.412.542,74 €
2. Waldkrankenhaus Dalkingen
Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Der Bilanzverlust 2010 in Höhe von 192.590,15 € wird durch einen entsprechenden Trägerzuschuss im Jahre 2012 gedeckt. Sachverhalt/Begründung
I. Die Kämmerei hat die Jahresrechnung des Ostalbkreises für das Jahr 2010 zum 14. Juni 2011 aufgestellt. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen wurde bereits am 12. Juli 2011 über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung informiert. Der Jahresabschluss des Waldkrankenhauses Dalkingen wurde termingerecht zum 29. April 2011 erstellt. 17. November .2011 ist beigefügt.
Nach § 48 LkrO i. V. mit § 95 GemO und §§ 39 ff GemHVO ist es Aufgabe des Kreistags, das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen. In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft, einschließlich des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres, nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat nach § 48 LKrO i. V. mit § 110 GemO die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Anlagen
Schlussbericht Rechenschaftsbericht 2010 Haushaltsreste 2010
Sichtvermerke
Geschäftsbereich __________________________________________________ Mayer Gutknecht
Rechnungsprüfung __________________________________________________ Schüler
Dezernent/ __________________________________________________ Dezernat II Kurz
Landrat __________________________________________________ Pavel
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