Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag stellt das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Herrn Klaus Maier, Heubach, aus dem Kreistag des Ostalbkreises im Sinne des § 12 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg fest. Sachverhalt/Begründung
Herr Klaus Maier hat mit Schreiben vom 22. November 2011 (siehe Anlage) sein Ausscheiden aus dem Kreistag beantragt, da er aufgrund seines Mandates im Landtag von Baden-Württemberg seine ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrat im Ostalbkreis aufgrund vieler terminlicher Überschneidungen nicht wahrnehmen kann.
Für sein Ausscheiden aus dem Kreistag sind bei Herrn Klaus Maier die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 5 Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) erfüllt. Der Kreistag hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 LKrO formal festzustellen.
Herr Klaus Maier wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am 7. Juni 2009 auf dem Wahlvorschlag der SPD im Wahlkreis VII (Albuch-Rosenstein) durch ein Direktmandat in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt. Als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der SPD für den Wahlkreis VII (Albuch-Rosenstein) wurde Herr Manfred Kolb festgestellt.
Herr Manfred Kolb hat bereits mündlich erklärt, das Amt als Kreisrat anzunehmen. Über das Vorliegen von Hinderungsgründen nach § 24 Landkreisordnung für Baden-Württemberg und über sein Nachrücken hat der Kreistag in seiner Sitzung am 20. Dezember 2011 zu beraten und zu entscheiden.
Finanzierung und Folgekosten
--- Anlagen
Schreiben von Herrn Klaus Maier
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||