Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Schwanger - Ein Kind wird geboren. Die meisten Mütter und Väter stellen sich auf die neue Lebenssituation ein. Sie regeln den Alltag, die sich ändernden Beziehungen und die Versorgung des Kindes. Soweit Fragen auftauchen, beschaffen sie sich die erforderlichen Informationen selbst und finden die notwendige Antwort.
Manchen Schwangeren, Müttern und Väter genügt diese Information nicht. Sie sind in stärkerem Maße verunsichert und können sich nicht entscheiden, was sie tun sollen. Diesen Eltern müssen die erforderlichen Informationen zugänglich gemacht und ggf. erläutert werden, damit sie Handlungssicherheit erlangen können.
Andere Schwangere, Mütter und Väter benötigen im Alltag praktische Hilfe und Unterstützung, die im Lebensumfeld fehlt. Die sogenannten Erstkontaktbereiche (Frauenarzt, Entbindungsklinik oder Hebammen) können und sollen auf diese Unterstützungsangebote unmittelbar hinweisen.
Sofern die Schwangeren, Mütter und Väter konkrete Themen zur Betreuung, Versorgung und Erziehung interessieren, können sie Elternbildungskurse des Landesprogramms STÄRKE besuchen oder auch die besondere Methode der Entwicklungspsychologischen Beratung in Anspruch nehmen.
Bei weitergehendem Unterstützungsbedarf werden die Sozialen Dienste beim Jugendamt einbezogen und die erforderlichen erzieherischen Hilfen frühzeitig vermittelt.
Trotz aller spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote sind manche Eltern nicht in der Lage, eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung und Erziehung zu gewährleisten. Sobald dem Geschäftsbereich Jugend und Familie Anhaltspunkte für eine tatsächliche Gefährdung vorliegen, werden die betroffenen Kinder durch geeignete Maßnahmen geschützt. In Einzelfällen sind hierzu familiengerichtliche Entscheidungen erforderlich.
Auch die Bindungsforschung und die Hirnforschung bestätigen die Sinnhaftigkeit früher Hilfen. Beide Wissenschaftsgebiete fordern, Schwangeren und Eltern von Kleinkindern, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, möglichst frühzeitig Unterstützung anzubieten, damit negative Einflüsse sich nicht nachteilig auf die Kindesentwicklung auswirken.
II. Frühe Hilfe aus dem Blickwinkel von Bund und Land
Im Zuge des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden sieben Themen herausgearbeitet, die zwischenzeitlich als Qualitätsmerkmale für den Auf- und Ausbau früher Hilfen durch die öffentliche Jugendhilfe gelten:
Jugendhilfe
Das Land Baden-Württemberg hat anknüpfend an diese Erkenntnisse und Feststellungen im Rahmen der Aktion „Kinderland Baden-Württemberg“ ein breit gefächertes Kinderschutzkonzept erstellt, das ständig weiterentwickelt wird. Es baut auf vier zentralen Zielrichtungen auf:
III. Fachzentrum „Frühe Hilfen“ im Ostalbkreis
Der Ostalbkreis war als Standort des Modellprojektes „Guter Start ins Kinderleben“ frühzeitig und umfassend an der Entwicklung früher Hilfen für Schwangere, Mütter und Väter beteiligt. Bei der strukturellen Neuausrichtung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hat der Ostalbkreis daneben im Schulterschluss mit Städten und Gemeinden, Trägern und Einrichtungen der freien Jugendhilfe und anderen Beteiligten systematisch den Ausbau früher Hilfen voran getrieben. Innerhalb des Geschäftsbereiches „Jugend und Familie“ des Landratsamtes gibt es zwischenzeitlich eine Reihe von Service- und Beratungsangeboten, von denen viele junge Mütter, Eltern und Familien profitieren.
Diese Jugend- und Familienpolitik ist stark präventiv orientiert und hat neben einem hohen sozialpolitischen Stellenwert auch positive Einflüsse auf den finanziellen Aufwand des Landkreises in der Kinder- und Jugendhilfe.
Nicht zuletzt hat der Ostalbkreis vieles von dem bereits umgesetzt, was der Gesetzgeber künftig von der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe fordern wird.
Mit dem voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft tretenden Bundeskinderschutzgesetz wird die Einrichtung früher Hilfen gesetzlich vorgegeben. Im Entwurf der Gesetzesbegründung wird der Grundauftrag wie folgt umrissen:
bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverant- wortung durch die staatliche Gemeinschaft, insbesondere mittels Information, Beratung und Hilfe unterstützt. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst früh- zeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.
Die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der frühen Hilfen wird durch verbindliche Absprachen zu deren Zusammenwirken in regionalen Netzwerken geregelt. Zur Information der Schwangeren, werdender Väter und Eltern wird eine Sollvorschrift im Jugendhilferecht geschaffen, die gegebenenfalls eine Beratung zu Hause bei den Schwangeren, werdenden Vätern oder Eltern vorsieht.
Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen werden etabliert und deren Einsatz vom Bundesministerium gefördert.
Der öffentlichen und freien Jugendhilfe wird die Weiterentwicklung verbindlicher Qualitätsstandards auferlegt“.
Unter Berücksichtigung der aktuellen fachlichen und gesetzgeberischen Anforderungen und Vorgaben wird der Geschäftsbereich „Jugend und Familie“ des Landratsamtes ein „Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere -
Im Fachzentrum |
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Geschäftsbereichsleiterin | __________________________________________ |
| Funk |
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Dezernent/in | __________________________________________ |
| Rettenmaier |
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Dezernat II | __________________________________________ |
| Kurz |
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Landrat | __________________________________________ |
| Pavel |
| Anlagen: | ||||
| Nr. | Name | |||
| 1 | Flyer JuFam (2106 KB) | |||

