Bürgerinformationssystem

Vorlage - 180/2011  

 
 
Betreff: Fachzentrum "Frühe Hilfen" des Geschäftsbereichs Jugend und Familie
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
07.12.2011 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Flyer JuFam

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Schwanger - Ein Kind wird geboren. Die meisten Mütter und Väter stellen sich auf die neue Lebenssituation ein. Sie regeln den Alltag, die sich ändernden Beziehungen und die Versorgung des Kindes. Soweit Fragen auftauchen, beschaffen sie sich die erforderlichen Informationen selbst und finden die notwendige Antwort.

 

Manchen Schwangeren, Müttern und Väter genügt diese Information nicht. Sie sind in stärkerem Maße verunsichert und können sich nicht entscheiden, was sie tun sollen. Diesen Eltern müssen die erforderlichen Informationen zugänglich gemacht und ggf. erläutert werden, damit sie Handlungssicherheit erlangen können.

 

Andere Schwangere, Mütter und Väter benötigen im Alltag praktische Hilfe und Unterstützung, die im Lebensumfeld fehlt. Die sogenannten Erstkontaktbereiche (Frauenarzt, Entbindungsklinik oder Hebammen) können und sollen auf diese Unterstützungsangebote unmittelbar hinweisen.

 

Sofern die Schwangeren, Mütter und Väter konkrete Themen zur Betreuung, Versorgung und Erziehung interessieren, können sie Elternbildungskurse des Landesprogramms STÄRKE besuchen oder auch die besondere Methode der Entwicklungspsychologischen Beratung in Anspruch nehmen.

 

Bei weitergehendem Unterstützungsbedarf werden die Sozialen Dienste beim Jugendamt einbezogen und die erforderlichen erzieherischen Hilfen frühzeitig vermittelt.

 

Trotz aller spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote sind manche Eltern nicht in der Lage, eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung und Erziehung zu gewährleisten. Sobald dem Geschäftsbereich Jugend und Familie Anhaltspunkte für eine tatsächliche Gefährdung vorliegen, werden die betroffenen Kinder durch geeignete Maßnahmen geschützt. In Einzelfällen sind hierzu familiengerichtliche Entscheidungen erforderlich.

 

Auch die Bindungsforschung und die Hirnforschung bestätigen die Sinnhaftigkeit früher Hilfen. Beide Wissenschaftsgebiete fordern, Schwangeren und Eltern von Kleinkindern, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, möglichst frühzeitig Unterstützung anzubieten, damit negative Einflüsse sich nicht nachteilig auf die Kindesentwicklung auswirken.

 

 

II. Frühe Hilfe aus dem Blickwinkel von Bund und Land

 

Im Zuge des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden sieben Themen herausgearbeitet, die zwischenzeitlich als Qualitätsmerkmale für den Auf- und Ausbau früher Hilfen durch die öffentliche Jugendhilfe gelten:

 

  1. Einen systematischen und umfassenden Zugang zu den Zielgruppen finden
  2. Systematisch und objektiviert Risiken erkennen
  3. Mütter/Väter/Schwangere zur aktiven Teilnahme an Unterstützungs- und Hilfeangeboten motivieren
  4. Unterstützung und Hilfe an den Bedarf von Müttern/Vätern/Kindern und Schwangeren anpassen
  5. Monitoring des Verlaufs bei der Erbringung von Unterstützung und Hilfen
  6. Verankerung von Unterstützung und Hilfe im Regelsystem der Kinder- und

              Jugendhilfe

  1. Vernetzung und verbindliche Kooperation der Akteure

 

 

Das Land Baden-Württemberg hat anknüpfend an diese Erkenntnisse und Feststellungen im Rahmen der Aktion „Kinderland Baden-Württemberg“ ein breit gefächertes Kinderschutzkonzept erstellt, das ständig weiterentwickelt wird. Es baut auf vier zentralen Zielrichtungen auf:

 

  1. Früherkennung und Prävention
  2. Ausbau der Frühen Hilfen
  3. Qualifizierung der Fachkräfte und
  4. Vernetzung der Akteure

 

 

III. Fachzentrum „Frühe Hilfen“ im Ostalbkreis

 

Der Ostalbkreis war als Standort des Modellprojektes „Guter Start ins Kinderleben“ frühzeitig und umfassend an der Entwicklung früher Hilfen für Schwangere, Mütter und Väter beteiligt. Bei der strukturellen Neuausrichtung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hat der Ostalbkreis daneben im Schulterschluss mit Städten und Gemeinden, Trägern und Einrichtungen der freien Jugendhilfe und anderen Beteiligten systematisch den Ausbau früher Hilfen voran getrieben. Innerhalb des Geschäftsbereiches „Jugend und Familie“ des Landratsamtes gibt es zwischenzeitlich eine Reihe von Service- und Beratungsangeboten, von denen viele junge Mütter, Eltern und Familien profitieren.

 

Diese Jugend- und Familienpolitik ist stark präventiv orientiert und hat neben einem hohen sozialpolitischen Stellenwert auch positive Einflüsse auf den finanziellen Aufwand des Landkreises in der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Nicht zuletzt hat der Ostalbkreis vieles von dem bereits umgesetzt, was der Gesetzgeber künftig von der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe fordern wird.

 

Mit dem voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft tretenden Bundeskinderschutzgesetz wird die Einrichtung früher Hilfen gesetzlich vorgegeben. Im Entwurf der Gesetzesbegründung wird der Grundauftrag wie folgt umrissen:


              „Zur Vermeidung von Fällen von Kindeswohlgefährdung werden die Eltern

              bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverant-             

              wortung durch die staatliche Gemeinschaft, insbesondere mittels Information,

              Beratung und Hilfe unterstützt. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst früh-

              zeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die               Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und               Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.

 

              Die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der frühen Hilfen wird durch verbindliche Absprachen zu deren Zusammenwirken in regionalen Netzwerken geregelt. Zur Information der Schwangeren, werdender Väter und Eltern wird eine Sollvorschrift im Jugendhilferecht geschaffen, die gegebenenfalls eine Beratung zu Hause bei den Schwangeren, werdenden Vätern oder Eltern vorsieht.

 

Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen werden etabliert und deren Einsatz vom Bundesministerium gefördert.

 

Der öffentlichen und freien Jugendhilfe wird die Weiterentwicklung verbindlicher Qualitätsstandards auferlegt“.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen fachlichen und gesetzgeberischen Anforderungen und Vorgaben wird der Geschäftsbereich „Jugend und Familie“ des Landratsamtes ein „Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere - “ einrichten, das sich gezielt um junge Familien und Alleinerziehende kümmern wird. Dazu werden vorhandene Fachstellen und Beratungsangebote in einem neuen Sachgebiet zusammengefasst. Damit soll gewährleistet werden, dass die erfolgreiche Entwicklungsarbeit im Ostalbkreis im Bereich der frühen Hilfen und der Elternbildung weiter effizient fortgesetzt und ausgebaut werden kann.

 

Im Fachzentrum des Geschäftsbereiches „Jugend und Familie“

 

sollen die seitherigen Aktivitäten aus

 

  •     „Guter Start ins Kinderleben“,
  •     dem Elternbildungsprogramm „STÄRKE“
  •     den Tätigkeiten der Schwangerenberatung und
  •    Tätigkeiten die durch das voraussichtlich ab 2012 geltende Bundeskinder-              schutzgesetz entstehen,

 

unter einem Dach zusammengefasst werden.

 

Die Beratungsangebote haben folgende Inhalte:

 

Für werdende Eltern und für Eltern mit Kleinkindern

Wir beraten und helfen werdenden Mütter, Vätern und Eltern von Kleinkindern in allen Fragen von Partner- und Elternschaft, auf Wunsch auch zu Hause. An Methoden bieten wir z.B. Entwicklungspsychologische Beratung an.

 

Für Schwangere und im Schwangerschaftskonflikt

Wir beraten (auch anonym) in rechtlichen, sozialen, finanziellen und persönlichen Krisensituationen und im Schwangerschaftskonflikt mit Beratungsschein. Wir vermitteln finanzielle Hilfen.

 

Familien-Hebammen/-Kinderkrankenschwestern

Wir unterstützen Mütter und Väter in Gesundheits- und Alltagsfragen, stehen als Lotsen zu passenden Angeboten zur Verfügung und beraten in Fragen der Kindesentwicklung.

 

Landesprogramm STÄRKE – Familien- und Elternbildung –

Wir unterstützen Träger bei der Entwicklung und Durchführung von Elternbildungskursen und informieren über Gutscheinkurse, Kurse für besondere Lebenssituationen und aufsuchende Hilfe.

 

Fachberatung, Fortbildungsangebote und Medien für Kooperationspartner

Wir initiieren und unterstützen Kooperation, Kommunikation und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich früher Hilfen. Wir entwickeln unser Netzwerk früher Hilfen im Ostalbkreis weiter und sorgen uns um passgenaue Angebote für Schwangere, werdende Väter, Mütter, Väter und Kinder. Wir unterstützen Fachkräfte im Bereich früher Hilfen durch Beratung, Infomaterial und spezifische Fortbildungsangebote.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Angebote der frühen Hilfen im Geschäftsbereich „Jugend und Familie“ des Landratsamtes erfordern derzeit jährliche Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von ca. 317.000 €. Der Ostalbkreis erhält derzeit vom Land einen jährlichen Zuschuss zu den Personalkosten in der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Höhe von 30.521 Euro und eine Förderung für Familienhebammen/-Familienkinderkrankenschwestern von 4.500 Euro jährlich. Über das Landesprogramm „STÄRKE“ erhält der Ostalbkreis derzeit jährlich ca. 218.000 €. Diese Mittel werden für Maßnahmen der Elternbildung eingesetzt.

Anlagen

Anlagen

 

Flyer

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flyer JuFam (2106 KB)