Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag stimmt der Beteiligungsrichtlinie des Ostalbkreises zu.
Sachverhalt/Begründung
Allgemeines Viele Aufgaben des Landkreises werden in nicht unerheblichem Umfang von Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetrieben oder auch Zweckverbänden und Vereinen außerhalb der Kernverwaltung wahrgenommen. Mit der Ausgliederung werden die Aufgabenbereiche aus den Strukturen der Kommune herausgelöst und Entscheidungen unmittelbar von den jeweiligen Gesellschaftsorganen wahrgenommen. Ein erfolgreiches Arbeiten dieser Unternehmen erfordert ein gutes Zusammenspiel zwischen dem Ostalbkreis, den Mitgesellschaftern und den Beteiligungsunternehmen, da die öffentlichen Interessen mit den unternehmerischen Einzelinteressen in Einklang gebracht werden müssen.
Nach den Erkenntnissen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) aus der überörtlichen Betätigungsprüfung wird mit einer Aufgabenausgliederung der kommunalpolitische Einfluss auf grundlegende Entscheidungen der Aufgabenerledigung spürbar geschmälert. Die Ursachen für die bemängelten Informations- und Entscheidungsdefizite der Kommunen liegen aber weniger in der Privatrechtsform, vielmehr sind die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten zur Einbindung der Kommunen in wichtige Gesellschaftsangelegenheiten oft zu wenig bekannt oder werden nicht ausreichend genutzt.
Einrichtung einer zentralen Beteiligungsverwaltung beim Ostalbkreis
Für die Verwaltung und den Kreistag ergeben sich durch Aufgabenausgliederungen vor allem Steuerungs-, Koordinierungs- und umfassende Informationsaufgaben. Diese Aufgaben sind deshalb notwendig, weil bei einer Ausgliederung einer kommunalen Aufgabe die Aufgaben- und Finanzverantwortung des Ostalbkreises bestehen bleibt und zu einer angemessenen Einflussnahme verpflichtet. Damit die steuerungs- und überwachungsrelevanten Informationen aus den Gesellschaften beschafft, ausgewertet und für den Kreistag zur Fassung von Weisungsbeschlüssen für die kommunalen Vertreter in den Gesellschaftsorganen aufbereitet werden können, bedarf es innerhalb der Kreisverwaltung einer aktiven Beteiligungsverwaltung.
Die Beteiligungsverwaltung überwacht und koordiniert für den Ostalbkreis als Gesellschafter die sich aus den Gesetzen, dem Gesellschaftsvertrag, den Geschäftsordnungen und einer Beteiligungsrichtlinie ergebenden Rechte und Pflichten des Ostalbkreises und ihrer Beteiligungsgesellschaften. Die zentrale Beteiligungsverwaltung wurde mit 50 % einer Stelle aus dem Personalbestand der Kämmerei geschaffen und wird im Zusammenhang mit der Einführung des Controllings diesem bei der Kämmerei zugeordnet.
Organisatorisch ist die zentrale Beteiligungsverwaltung somit bei der Kämmerei angesiedelt, wobei es weiterhin fachlich zuständige Organisationseinheiten geben wird, die u.a. bei der Neugründung einer Beteiligung initiativ werden und die Aufgabenausgliederung in Abstimmung mit der Beteiligungsverwaltung durchführen.
Die wachsende Bedeutung der Beteiligungsverwaltung kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 08.11.2011 das Rechnungsprüfungsamt gem. § 112 Abs. 2 Satz 3 GemO mit der Prüfung der Betätigung des Landkreises als Gesellschafter bei Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform beauftragt hat.
Erlass einer Beteiligungsrichtlinie
Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben über die Steuerung und Überwachung der Beteiligungsgesellschaften hat der Ostalbkreis die Grundsätze seiner Beteiligungsverwaltung selbst festzulegen. Dazu führt der Kreistag die Grundsätze seiner Vorstellungen für die Verwaltung der Beteiligungsunternehmen in der vorgelegten Beteiligungsrichtlinie zusammen, die die Grundlage für die Aufgabenerledigung der Beteiligungsverwaltung bildet. Sie ist insbesondere auf das grundsätzliche Zusammenwirken der Gesellschaftsorgane mit dem Landkreis und seinen Organen bzw. den Vertretern in den Gesellschaftsorganen ausgerichtet und stellt die Aufgaben und Instrumente der Beteiligungsverwaltung dar.
Ziel dieser Richtlinie, die auf einem Muster der Gemeindeprüfungsanstalt basiert, ist die wirtschaftliche Führung des Unternehmens und die nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Unternehmenszwecks sicherzustellen. Insbesondere sollen die Zusammenarbeit und der Informationsfluss zwischen Politik, Verwaltung und den Geschäftsführungen der Eigengesellschaften gefördert werden. Der Ostalbkreis legt mit dieser Richtlinie die Grundsätze der Beteiligungssteuerung für alle beteiligten Akteure fest und schafft die Grundlage für eine koordinierte und zielgerichtete Vorgehensweise in der Beteiligungssteuerung. Die Umsetzung der festgelegten Grundsätze ist in erster Linie Aufgabe der Beteiligungsverwaltung, die innerhalb der Verwaltung entsprechend neu auszurichten bzw. aufzubauen ist und als Bindeglied zwischen den Beteiligungen und der Landkreisverwaltung fungiert.
Die politisch Verantwortlichen erhalten mit der Beteiligungsrichtlinie neben einem Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten der Kommune, bei entsprechender Gestaltung des Regelwerks, auch einen Überblick über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Vertreter in den Gesellschaftsorganen.
Mit dem Beschluss der Beteiligungsrichtlinie konkretisiert der Ostalbkreis die gesetzlichen Verpflichtungen gem. § 103 Abs. 3 GemO i. V. m. § 48 LKrO für seine Belange und schafft damit die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligungsunternehmen und dem Ostalbkreis.
Die Beteiligungsrichtlinie gilt insbesondere für alle privatrechtlichen Unternehmen an denen der Landkreis mehrheitlich beteiligt ist, sowie sinngemäß für Personengesellschaften, Eigenbetriebe und Zweckverbände, an denen der Ostalbkreis beteiligt ist. Mit der Verabschiedung der Beteiligungsrichtlinie soll die Beteiligungsverwaltung gleichzeitig beauftragt und ermächtigt werden, die Beteiligungsrichtlinie stets den aktuellen Anforderungen entsprechend, eigenverantwortlich weiter zu entwickeln und fortzuschreiben.
Finanzierung und FolgekostenNachdem die 50%-Stelle für die Beteiligungsverwaltung aus dem Personalbestand der Kämmerei organisiert wurde, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Anlagen
Beteiligungsrichtlinie des Ostalbkreises
Sichtvermerke
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