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Vorlage - 153/2011  

 
 
Betreff: Übergang des Jobcenters Ostalbkreis in die Landkreisträgerschaft
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
15.11.2011 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Unmittelbar nach der Zulassung des Ostalbkreises als kommunaler Träger zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde im April 2011 mit den Arbeiten zur Integration des Jobcenters Ostalbkreis in die Landkreisverwaltung begonnen. Im Rahmen des Eingliederungsprozesses sind organisatorische und rechtliche Weichen in den Bereichen Personal, Organisation und Infrastruktur, IT und Finanzen zu stellen. Die in diesem Zusammenhang zu erledigenden Aufgaben werden in eigens hierfür gebildeten Arbeitsgruppen identifiziert und umgesetzt.

 

Neben Führungskräften und Mitarbeitern/-innen der Landkreisverwaltung und des Jobcenters sind auch Mitglieder der Personalvertretungen beider Organisationen sowie Vertreter der Agentur für Arbeit in die Gestaltung des Übergangsprozesses eingebunden.

 

 

II. Aktueller Sachstand

 

1. Personalübergang

 

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern der Agentur für Arbeit, die beim Jobcenter Ostalbkreis tätig sind, ab dem 1. Januar 2012 mit dem Ostalbkreis fortgesetzt werden. Für bisherige Beamte der Agentur für Arbeit wird der Landkreis neuer Dienstherr. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mitarbeiter/-innen am Tag vor der Zulassung des Ostalbkreises als kommunaler Träger insgesamt mindestens 24 Monate Aufgaben des SGB II im Ostalbkreis wahrgenommen haben und dem Jobcenter Ostalbkreis zugewiesen waren.

 

Von dieser gesetzlichen Regelung zum Übergang sind insgesamt 83 Mitarbeiter/-innen betroffen.

 

Der Ostalbkreis hat die Möglichkeit, bis zu 10 % des übergegangenen Personals wieder der Agentur für Arbeit zur Verfügung zu stellen. Von dieser Möglichkeit soll jedoch kein Gebrauch gemacht werden.

 

 

2. Organisation und Infrastruktur

 

Im Wege der Rechtsnachfolge gehen sämtliche Sachmittel und Verträge der heutigen Gemeinsamen Einrichtung, die der Umsetzung des SGB II dienen, auf den Ostalbkreis über. Für die Erstausstattung der Büroarbeitsplätze entstehen somit - bis auf die Anbindung im Bereich IT und Telekommunikation an die Netze der Landkreisverwaltung - keine Kosten.

 

Jedoch werden bisher von der Agentur für Arbeit zahlreiche Dienstleistungen für das Jobcenter erbracht, deren Finanzierung über das Verwaltungsbudget erfolgt. Diese Serviceleistungen entfallen mit dem Übergang in die Trägerschaft des Landkreises. Ab dem 01.01.2012 wird die Landkreisverwaltung die Erbringung dieser Dienstleistungen selbst sicherstellen. Hierzu zählen insbesondere die personalrechtliche Betreuung der Mitarbeiter/-innen, die Betreuung der PC-Arbeitsplätze, die kassenrechtliche Abwicklung von Zahlungsvorgängen sowie die Beitreibung von offenen Forderungen. Hierfür sind zusätzliche Personalstellen nötig, wobei gleichzeitig diese Leistungen nicht mehr von Externen erbracht werden müssen und somit die Mittel zur Finanzierung dieser Stellen zur Verfügung stehen.

 

Gleichzeitig werden Geschäftsbereiche der Landkreisverwaltung Aufgaben übernehmen, die derzeit vom Jobcenter selbst wahrgenommen werden, wie z. B. das Gebäudemanagement.

 

Die Finanzierung dieses erhöhten Aufwands bei den Querschnittseinheiten der Landkreisverwaltung erfolgt wie bisher über das Verwaltungsbudget des Jobcenters.

 

 

3. IT und Telekommunikation

 

Die beim Jobcenter eingesetzten PC-Arbeitsplätze und Drucker gehen ebenfalls auf den Ostalbkreis über. Die bisher auf den PCs gespeicherten Daten werden von Seiten der BA gelöscht. Deshalb werden die PCs im Dezember 2011 nach und nach ausgetauscht.

 

Eine Nutzung der bisher durch die BA zur Verfügung gestellten Software ist ab dem 01.01.2012 nicht mehr möglich. Daher wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Fachsoftware OPEN Prosoz beschafft. Um die Fallhistorien dennoch nachvollziehen zu können, besteht künftig die Möglichkeit eines lesenden Zugriffs auf die Fachsoftware der Agentur für Arbeit. Für den Bereich der Arbeitsvermittlung kann dieser lesende Zugriff jedoch nur in Räumen der Agentur für Arbeit gewährleistet werden.

 

Neben der EDV-Infrastruktur wird auch die Telefonanlage des Jobcenters an das Netzwerk der Landkreisverwaltung angebunden. Damit einher geht der Austausch dieser Anlage, da sich diese Vorgehensweise als deutlich kostengünstiger erwiesen hat als die Umrüstung der bestehenden Telefonanlage. Die Anbindung eröffnet beispielsweise die Möglichkeit, dass Kunden, die bei einer beliebigen Dienststelle der Landkreisverwaltung anrufen, direkt an das Jobcenter weiterverbunden werden können.

 

Durch die Netzwerkanbindung der EDV und der Telefonanlage entstehen einmalige Investitionskosten. Die laufende Betreuung der PC-Arbeitsplätze und der Telefonanlage werden wie bisher über das Verwaltungsbudget des Jobcenters finanziert.

 

 

4. Fallbearbeitung währen des Übergangsprozesses und Datenmigration

 

Während des Übergangsprozesses fallen in der Fallbearbeitung zahlreiche zusätzliche Arbeiten an. Um eine reibungslose Aufgabenerfüllung im SGB II zu gewährleisten, wurden für die Mitarbeiter/-innen des Jobcenters für den Zeitraum vom 24.10. bis 3.12.2011 wöchentlich 4 Überstunden angeordnet.

 

In der KW 41 wurde die automatische Migration der Kundendaten in die neue Fachanwendung vorgenommen und seit dem 17. Oktober 2011 erfassen die Mitarbeiter/-innen des Jobcenters diejenigen Datensätze, die nicht automatisch migriert wurden, manuell.

 

Um ein störungsfreies, effizientes Arbeiten zu ermöglichen, wird das Jobcenter Ostalbkreis an allen vier Standorten in der Haupteingabephase vom 24.10. bis 03.12.2011 an den Freitagen geschlossen. Während dieser Zeit ist jeweils eine Anlaufstelle für dringende Fragen und Anliegen eingerichtet. Darüber wurde durch entsprechende Veröffentlichungen informiert.

 

Die Mitarbeiter/-innen des Jobcenter werden bei der Falleingabe von vier ehemaligen Auszubildenden der Landkreisverwaltung unterstützt.


Finanzierung und Folgekosten

 

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 17. Mai 2011 dargelegt wurde, beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Implementierung der neuen Trägerschaft mit 84,8 % oder max. 75,00 € je Bedarfsgemeinschaft (BG) und die Kommune mit 15,2 % oder max. 13,44 € je Bedarfsgemeinschaft.

 

Auf der Grundlage von 5.983 Bedarfsgemeinschaften zum Stand Dezember 2010 ergibt sich ein Gesamtfinanzrahmen für die einmaligen Investitionskosten i. H. v. 529.136 €.

 

Nach den bisherigen Erkenntnissen wird davon ausgegangen, dass dieser Kostenrahmen eingehalten wird.

 

Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMAS und dem Ostalbkreis werden die Bundesmittel in zwei Raten in Höhe von insgesamt 448.725 € erstattet.

Sichtvermerke

Sichtvermerke

 

 

Projektsteuerung

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Schäffler

Jobcenter Ostalbkreis

 

 

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Häusler

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel