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Vorlage - 151/2011  

 
 
Betreff: Bildungs- und Teilhabeleistungen für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
15.11.2011 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

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Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Gute Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und Mitmachen im Alltag gehören für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche genauso zum Existenzminimum wie Nahrung, Kleidung und Unterkunft. Mit dieser klaren Aussage hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 in einem viel beachteten und wegweisenden Grundsatzurteil die besondere Fürsorgepflicht und Verantwortung des Bundes für bedürftige Kinder und Jugendliche umrissen. Zugleich urteilten die obersten Richter, dass die Berechnungsgrundlagen für die Regelsätze der Erwachsenen zu intransparent und die lediglich prozentuale Ableitung der Kinderregelsätze von denen der Erwachsenen unzulässig sei. Kinder, so die Richter, seien keine „kleinen Erwachsenen“. 

 

 

Mit der Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe und des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG) sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Ziel des Bildungs- und Teilhabepaktes ist es, dass die Leistungen direkt und zielgenau bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.

 

Folgende Leistungen sind nach den o. a. Rechtsvorgaben möglich:

 

•  Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

•  Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

•  Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des               25. Lebensjahres

•  Lernförderung für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

•  Zuschuss für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen, sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

•  Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

 

II.  Leistungsberechtigte und Umsetzung der Bildungs- und
Teilhabeleistungen im Ostalbkreis

 

Im gesamten Ostalbkreis gibt es rund 6.500 leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche, davon werden derzeit 4.156 über das Jobcenter Ostalbkreis im Rechtskreis SGBII, 1.973 im Landratsamt Ostalbkreis für die Rechtskreise SGB XII und BKKG und 425 von der Stadt Schwäbisch Gmünd für den Rechtskreis BKKG betreut.

 

 

III. Umsetzung und aktueller Stand

 

Im gesamten Ostalbkreis wurden bisher 6.365 Anträge für rund 2.500 Kinder und Jugendliche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt oder von Amts wegen gewährt. Somit haben bisher rund 38 % aller Leistungsberechtigten Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch genommen.

 

Stand 30.09.2011

Anträge

Bewilligungen

Ablehnungen

 

 

 

 

Schul- und Kitaausflüge

1.227

470

84

 

 

 

 

Lernförderung

320

21

64

 

 

 

 

Zuschuss Mittagessen

635

184

81

 

 

 

 

Kultur, Sport, Vereine

1.141

482

111

 

 

 

 

Schülerbeförderung

534

156

106

 

 

 

 

Schulpauschale

2.508

2.508

0

 

 

 

 

Summen

6.365

3.821

446

 

Die Bearbeitungsquote liegt im Ostalbkreis derzeit bei rund 82 %. In sehr vielen Fällen müssen bis zur endgültigen Bewilligung bearbeitungsrelevante Unterlagen angefordert werden.

 

Im Bereich Kultur, Sport und Vereine (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) besteht großes Interesse an Aktivitäten in Sportvereinen oder an sonstigen sportlichen Aktivitäten (Fußball, Ballett und Tanzen) sowie  am Besuch von Musikschulen und Musikvereinen.

 

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden von den Eltern gerne und dankbar angenommen und als Hilfestellung gesehen. Vor allem für kinderreiche Familien stellen die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eine Erleichterung dar.

 

 

IV. Planungen für 2012

 

 

Die Teams Bildung und Teilhabe sind ständig im Kontakt mit verschiedenen Trägern und Einrichtungen um insbesondere über die Möglichkeiten des Bildungspakets zu informieren. Dies gilt auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen im Ostalbkreis. Die Resonanz ist überaus positiv und wird mit großem Interesse wahrgenommen.

 

In Planung ist daneben eine Informationsveranstaltung für alle Schulen im Ostalbkreis zu Bildungs- und Teilhabeleistungen.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Der Bund erstattet die Kosten für die Aufwendungen der Bildungs- und Teilhabeleistungen und deren Verwaltungsaufwand über die erfolgte Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. Eine Anpassung der Quote ist nicht mehr vorgesehen. Die Ist-Ausgaben für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II und für die Kinderzuschlags- und Wohngeldkinder (ohne Verwaltungskosten) werden in ein Revisionsverfahren einbezogen. Die Ausgaben im Jahr 2012 sind Grundlage für die Neuberechnung der Quote im Jahr 2013.


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Anlagen

 

Keine

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Jobcenter Ostalbkreis

__________________________________________

 

Häusler

 

 

Dezernent V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel