Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Als zugelassener kommunaler Träger (zkT) ist der Ostalbkreis ab 2012 für die Verwendung der Haushaltsmittel des Bundes zur aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter Ostalbkreis zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. In der Sitzungsvorlage wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen, das sog. Arbeitsmarktprogramm, vorgestellt. Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2012 des Jobcenters Ostalbkreis, sowie die geplanten/prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden im Gesamthaushaltsplan des Ostalbkreises dargestellt.
Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und das Verwaltungsbudget ist Ende November/Anfang Dezember 2011 zu rechnen.
II. Der Arbeitsmarkt im Ostalbkreis
Entwicklung der Arbeitslosigkeit
Seit dem Höchststand im Februar 2006 mit 5.404 Arbeitslosen (Arbeitslosenquote von 3,4 %) konnte die Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich im September 2011 auf 3.323 Arbeitslose (Arbeitslosenquote von 2,0 %) reduziert werden. Um den Tiefststand seit Beginn des Jobcenters Ostalbkreis (vorher abo) im November 2008 mit 3.265 (Arbeitslosenquote 2,0%) zu erreichen, müssen aktuell noch 58 erwerbsfähige Leistungsberechtige im SGB II-Bereich in Arbeit integriert werden.
Abbildung 1: Grafik der Entwicklung der Arbeitslosenquote im Ostalbkreis für den Bereich SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV) und für den Bereich SGB III (Arbeitslosengeld I) Abbildung 1
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich seit Mai 2005 (erste valide Daten) von 6.892 über den Höchststand im März 2006 von 7.718 auf den niedrigsten Stand im Juli 2011 von 5.466 entwickelt. Der bisherige Tiefststand lag im November 2008 bei 5.594 Bedarfsgemeinschaften. Entsprechend der konjunkturellen Entwicklung erfolgte dann wieder ein Anstieg auf 6.594 im April 2010. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) zusammen bilden die Bedarfsgemeinschaften (BG).
Abbildung 2: Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Abbildung 2
Im Ostalbkreis waren im September 2011 7.340 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (im SGB II-Bezug/Hartz IV-Bezug) registriert. Davon sind im statistischen Sinne 3.323 Menschen im Bereich des Jobcenters Ostalbkreis arbeitslos.
Nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind statistisch als arbeitslos zu zählen. Wichtige Beispiele dafür sind: – Kunden in Maßnahmen (z. B. 1-Euro-Jobs) – Kunden, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen – Beschäftigte Personen, die mind. 15 Wochenstunden arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen hilfebedürftig sind – Arbeitslose, die arbeitsunfähig (krank) sind – Schüler ab dem 15. Lebensjahr
Diese Personen zusammen machen die Differenz von 4.017 (7.340 – 3.323 = 4.017) aus. Die 7.340 SGB II-/Hartz IV-Empfänger sind die Menschen, um die sich das Jobcenter Ostalbkreis kümmert bzw. Maßnahmen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt sowie sozialintegrative Maßnahmen (z.B. Schuldner- und Suchtberatung) zur Verfügung stellt.
Profillagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Derzeit werden 7.340 erwerbsfähige Leistungsempfänger betreut, deren Profillagen sich wie folgt verteilen (s. Abbildung 3):
Abbildung 3
23% der Leistungsempfängerinnen und –empfänger sind nach Einschätzung der Integrationsfachkräfte des Jobcenters integrationsnah und können mit weniger Unterstützung innerhalb von 12 Monaten in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. 77% weisen komplexe Profillagen auf, d.h. bei diesem Personenkreis ist eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht innerhalb eines Jahres möglich (s. Abbildung 4). Vielmehr müssen zunächst Vermittlungshemmnisse wie Qualifizierungsdefizite, Sprachprobleme, Schulden, Suchtprobleme etc. abgebaut und Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt eingeleitet und durchgeführt werden.
Abbildung 4
III. Arbeitsmarktprogramm 2012 des Jobcenters Ostalbkreis
Das Arbeitsmarktprogramm 2012 des Jobcenters Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die aktive Arbeitsförderung. Die Förderungen werden je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Arbeitnehmer (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), Arbeitgeber oder Träger gewährt. Die Leistungen sind ausgerichtet auf die Bedarfe der zu betreuenden Leistungsempfänger sowie auf bestimmte Zielgruppen.
Zielgruppen
Ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahren
Es ist klar zu erkennen, dass die Zahl der arbeitslosen Menschen über 50 Jahre im SGB II-Bereich seit Januar 2007 kontinuierlich ansteigt. Sie hat im Januar 2011 mit 1.116 Arbeitslosen ihren bisherigen Höhepunkt erreicht und liegt aktuell bei 1.023. Das bedeutet, 30,8% der Arbeitslosen im SGB II-Bereich sind über 50 Jahre.
Abbildung 5: Bestand Arbeitslose im SGB II-Bereich - gesamt und 50 plus
Abbildung 5
Jüngere Arbeitnehmer unter 25 Jahren (U25)
Die Zahl der jugendlichen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II erreichte ihren Höchststand im August 2007 mit 408. Dieser wurde in weniger als einem Jahr auf 174 reduziert. Danach erfolgte bis zum August 2009 wieder ein Anstieg – beinahe wieder auf das Ursprungsniveau. Aktuell sind 160 arbeitslose Jugendliche im SGB II-Bereich erfasst. Das sind 4,8% aller SGB II-Arbeitslosen.
Abbildung 6: Arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren (U25) Abbildung 6
Langzeitarbeitslose
Langzeitarbeitslose sind Menschen, die im statistischen Sinne länger als 1 Jahr arbeitslos gemeldet sind. Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten von mehr als 6 Monaten beenden die Langzeitarbeitslosigkeit. Werden diese danach wieder arbeitslos, zählen sie statistisch nicht zu den Langzeitarbeitslosen.
Im September wurden im Ostalbkreis insgesamt 1.982 Langzeitarbeitslose im Sinne der Statistik gezählt, 502 bei der Agentur für Arbeit im Rechtskreis SGB III und 1.480 im Jobcenter Ostalbkreis im Rechtskreis SGB II. Bei den Langzeitarbeitslosen im Bereich SGB III handelt es sich um Ältere, die einen längeren Anspruch auf die Versicherungsleistung „Arbeitslosengeld I“ haben.
Der niedrigste Stand an Langzeitarbeitslosen wurde in beiden Rechtskreisen jeweils im Dezember 2008 erzielt (SGB III: 273 Langzeitarbeitslose, SGB II: 1.135 Langzeitarbeitslose). Danach stiegen die Zahlen wieder kontinuierlich an. Aktuell sind im Ostalbkreis 1.982 Langzeitarbeitslose registriert. Davon 502 im Rechtskreis SGB III und 1.480 im Rechtskreis SGB II.
Abbildung 7: Langzeitarbeitslose (in beiden Rechtskreisen)
Abbildung 7
Frauen
Die Zahl der arbeitslosen Frauen ist im Rechtskreis SGB II relativ konstant. Der Höchststand war im August 2007. Damals waren 2.252 Frauen im SGB II-Bereich arbeitslos gemeldet. Aktuell sind es 1.726. Das sind 51,9 % aller SGB II-Arbeitslosen.
Abbildung 8: Arbeitslose Frauen im SGB Abbildung 8
Ausländer/Migranten
Im Ostalbkreis entwickelt sich der Anteil der arbeitslosen ausländischen Mitbürger nicht parallel zur Entwicklung aller Arbeitsloser im Rechtskreis SGB II, sondern bleibt relativ konstant. Im November 2008 wurde der niedrigste Stand mit 776 erreicht. Aktuell liegt die Zahl bei 890, das sind 26,8 % aller SGB II-Arbeitslosen.
Abbildung 9: Ausländer im SGB II Abbildung 9
Als Migranten bezeichnet man alle Menschen, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Der Anteil der Migranten an den Arbeitslosen wird derzeit noch nicht umfassend statistisch erfasst. Die Erfassung ist im Laufe 2012 geplant.
Handlungsschwerpunkte
Die Handlungsschwerpunkte der Förderinstrumente im Arbeitsmarktprogramm 2012 des Jobcenters Ostalbkreis ergeben sich aus den Profillagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (s.o.). Grundsätzlich ist es das wichtigste Ziel des Jobcenters Ostalbkreis die Menschen in Arbeit zu bringen! Für Leistungsberechtige die zur Erreichung dieses Ziels Unterstützung benötigen oder aufgrund ihrer Vermittlungshemmnisse noch weit vom ersten Arbeitsmarkt entfernt sind, werden zielgruppenspezifische und zielorientierte Maßnahmen angeboten.
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Überblick
I. Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung
21,4 % (1.026.490 €) der Eingliederungsmittel sind im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung von 19,04%. Die Erhöhung ergibt sich aus der notwendigen Verlagerung aus dem Bereich „VI. Beschäftigung schaffende Maßnahmen“ in Höhe von ca. 226.000 €. Aufgrund der geplanten Instrumentenreform, können Teile der bisher in Arbeitsgelegenheiten geförderten Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische Begleitung, Qualifizierungen) nicht mehr finanziert werden. Von der Verlagerung betroffen sind das Sportprojekt in Schwäbisch Gmünd und die aufsuchende Integrationsarbeit. Diese Maßnahmen unterliegen dem Wettbewerbsrecht und wurden mit Zustimmung der kommunalen Seite der Trägerversammlung des Jobcenters Ostalbkreis bereits ausgeschrieben.
Die ausgeschrieben Maßnahmen im Einzelnen:
Desweiteren ergibt sich die Erhöhung des Mittelansatzes gegenüber dem Vorjahr aus den Kosten für das o. a. Praxiscenter für unter 25 Jährige, die im letzten Jahr bereits in den Vorbindungen enthalten waren.
II. Maßnahmen zur Qualifizierung
Der Mittelansatz im Bereich Qualifizierungen beträgt 12,5 % der Gesamtausgaben. Gegenüber 2010 wurde dieser um 14% reduziert. Auch mit diesem geringeren Mittelansatz plant das Jobcenter Ostalbkreis eine gleich hohe Anzahl von Qualifizierungen zu fördern. Die Schwerpunkte sind : – modulare Qualifizierungen – niedrigschwellige Qualifizierungen mit hohem Praktikumsanteil – kürzere Anpassungsqualifizierungen – betriebliche, und somit kostengünstigere Qualifizierungen
III. Beschäftigung begleitende Leistungen
Für beschäftigungsbegleitende Leistungen ist ein Mittelansatz in Höhe von 16,9 % der Gesamtausgaben geplant. Die Reduzierung des Mittelansatzes gegenüber 2011 beläuft sich auf 22%. Aus den Erfahrungen im Jahr 2011 können die Einsparungen bei den Eingliederungszuschüssen erzielt werden. Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt gelingen aufgrund der guten Marktsituation auch mit weniger hohen bzw. ohne Zuschüsse(n) an Arbeitgeber.
Im Mittelansatz ist auch der Beschäftigungszuschuss (gem. § 16e SGB II, BEZ) für 31 Beschäftigte beinhaltet. Für das Jahr 2012 sind keine neuen Förderungen im Rahmen des BEZ geplant.
IV. Spezielle Maßnahmen für Jüngere
1,7 % der Gesamtausgaben sind im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere (z.B. Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Einstiegsqualifizierung) geplant. Die Gesamtausgaben für Jugendliche unter 25 Jahren betragen 11,5 % des Budgets, bei einem Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen von 4,8 %. Maßnahmen für Jugendliche in anderen Rubriken sind – Maßnahmen für Jugendliche in I. (Praxiscenter, Sportprojekt, Intensivbetreuung) – Maßnahmen für Jugendliche in VI. (Arbeitsgelegenheiten für U25)
V. Leistungen für Menschen mit Behinderung
Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung konnte gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte auf insgesamt 2,1 % der Gesamtausgaben reduziert werden. Bereits in 2011 werden voraussichtlich nur ca. 50% der geplanten Mittel abfließen. Die Bundesregierung hat zudem für das kommende Jahr ein Sonderprogramm für Menschen mit Behinderungen - finanziert über die Ausgleichsabgabe - angekündigt.
VI. Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten (AGH - 1-Euro-Jobs) zugewiesen werden (1-Euro-Jobs). Diese müssen
– zusätzlich, – im öffentlichen Interesse liegen und – wettbewerbsneutral
sein. Zur Sicherstellung dieser Kriterien wird der Beirat des Jobcenters Ostalbkreis bei der Bewilligung der AGH beteiligt. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.
Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z.B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z.B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden), sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger bieten Arbeitsmöglichkeiten in Projekten an, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen (Langzeitarbeitslosen) eingerichtet wurden, wie z. B. Möbellager, Second Hand Shop. Sie bieten bisher neben der Arbeitsanleitung auch sozialpädagogische Betreuung und einfache Qualifizierungen wie Bewerbungstraining oder Sprachtraining an. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten je nach Aufwand eine Maßnahmekostenpauschale.
Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, das Ende Oktober 2011 beschlossen werden soll, ändert die Rahmenbedingungen für AGH einschneidend. Zunächst war im Gesetzentwurf eine Deckelung der Maßnahmekostenpauschale auf 150 € enthalten. Sie hätte wohl das Ende für die meisten Beschäftigungsprojekte bedeutet und wurde im Zuge der Beratungen gestrichen. Dennoch dürfen in AGH künftig keine sozialpädagogische Betreuung und keine Qualifizierung (z.B. Bewerbertraining, Staplerschein, EDV-Kurse) mehr enthalten sein. Die unmittelbar in Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten, wie z. B. Anleitungspersonal, Mieten, Sachkosten, können jedoch nach wie vor finanziert werden. Diese Regelung soll zum 01.04.2012 in Kraft treten.
Das Jobcenter Ostalbkreis hat deshalb zunächst alle bestehenden AGH bis zum 31.03.12 verlängert. Dies gibt den Trägern Zeit, sich auf die veränderte Rechtslage einzustellen und neue Konzepte zu entwickeln. Zudem ist bis dahin bekannt, welche Projekte über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.
Arbeitsgelegenheiten, die einen besonders hohen Anteil an sozialpädagogischer Betreuung benötigen, (Sportprojekt und El Paso für Jugendliche, PeP für Erwachsene) werden durch ausgeschriebene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Höhe von ca. 226.00 € ersetzt. Die Haushaltsansätze für AGH wurden ab dem 01.04.12 wurden um den kalkulierten Anteil für sozialpädagogische Betreuung und Qualifizierungen reduziert. Dadurch verringert sich der Haushaltsansatz bei den AGH um 28 % und beträgt 16,8 %. 2011 waren es 20 % des Gesamtbudgets.
VII. Freie Förderung
In der Freien Förderung sind 0,4 % der Gesamtausgaben vorgesehen. Diese Mittel sollen vor allem für die Einzelfallförderung „Clearing für Bedarfsgemeinschaften“ zur Unterstützung der Fallmanagementarbeit genutzt werden.
Vorbindungen aus den Vorjahren
Im Arbeitsmarktprogramm 2012 sind Vorbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 1.350.000 € beinhaltet. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen wie z.B. zweijährige Umschulungsmaßnahmen, langfristige Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte, dreijährige Ausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen, langfristige Zuschüsse zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber für besonders Benachteiligte.
Gesamtausgaben
Die Gesamtausgaben betragen 4.788.289 €. Gemäß dem vorliegenden Planungsbrief der Bundesagentur für Arbeit wird die Mittelzuteilung bei 4.788.300 € liegen. Dies würde eine Reduzierung um 10,5% gegenüber 2011 bedeuten.
Derzeit wird bundesweit über eine mögliche Kürzung der Ermessensleistungen zur aktiven Arbeitsförderung um bis zu 20% diskutiert. Sollte diese gravierende Mittelreduzierung eintreten, wird das Jobcenter Ostalbkreis die Einsparungen bei den flexiblen Instrumenten für marktnähere Kunden wie dem Vermittlungsbudget, z. B. Bewerbungskosten, sowie den Eingliederungszuschüssen für Arbeitgeber und der Freien Förderung vornehmen. Die Mittelansätze für die Arbeitsgelegenheiten und Qualifizierungen sollen auch bei einer Kürzung in der jetzigen Höhe erhalten bleiben. Finanzierung und Folgekosten
Gem. § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom zugelassenen kommunalen Träger erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psycho-soziale Betreuung und Suchtberatung. Darüber hinaus trägt der Landkreis einen gesetzlich festgelegten Anteil von 15,2% an den Gesamtverwaltungskosten. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung wird zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert. Anlagen
Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis 2012 in Zahlen.
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |