Bürgerinformationssystem

Vorlage - 138/2011  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte am Stauferklinikum
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
11.10.2011 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

 

1.     Der Krankenhausausschuss begrüßt die geplante Einrichtung einer Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte am Stauferklinikum ausdrücklich, da hiermit die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum gestärkt wird.

 

2.     Die Umsetzung einer Notfallpraxis wird aktiv gefördert, dies umfasst grundsätzlich auch eine finanzielle Unterstützung (z. B. mietfreies zur Verfügung stellen geeigneter Räumlichkeiten etc.).

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt mit der Kreisärzteschaft Schwäbisch Gmünd die erforderlichen Rahmenbedingungen abzustimmen und eine entsprechende Vereinbarung (Miet- und Kooperationsvertrag) abzuschließen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

In Erfüllung des Versorgungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigung wird von den niedergelassenen Ärzten an Feiertagen und am Wochenende ein ärztlicher Notfalldienst organisiert. Zuständig hierfür ist die jeweilige Kreisärzteschaft. Dieser Notfalldienst wird entsprechend des von der Kreisärzteschaft aufgestellten Dienstplanes in der jeweiligen Praxis des niedergelassenen Kassenarztes geleistet.

 

Im Zuständigkeitsbereich der Kreisärzteschaft Schwäbisch Gmünd gibt es 5 Notdienstbereiche. Es sind dies

 

?        Schwäbisch Gmünd Stadt

?        Lorch*

?        Mutlangen

?        Rosenstein

?        Leinzell Eschach Heuchlingen

 

*) Der Notdienstbereich Lorch organisiert sich mit Arztpraxen aus dem angrenzenden Rems-Murr-Kreis.

 

 

Der im Notfall hilfesuchende Patient erfährt aus der Tageszeitung, dem Gemeindeamtsblatt oder (im Bereich Schwäbisch Gmünd) unter der Telefonnummer 07171/998812 welche Praxis für den hausärztlichen Notdienst eingeteilt ist.

 

Vielerorts in Baden-Württemberg ist man schon dazu übergegangen, den hausärztlichen Notdienst an Kliniken anzusiedeln.

 

Im Kinderärztlichen Bereich ist dies schon seit vielen Jahren so. Die Einrichtung einer Kinder-Notfallpraxis an Sonn- und Feiertagen bestand am Margaritenhospital bereits seit 1999, mit dem Umzug in das Stauferklinikum wurde auch der Kinderärztliche Notdienst dorthin verlegt.

 

Seitens des Stauferklinikums wurde den niedergelassenen Ärzten bereits vor vielen Jahren das Angebot unterbreitet, gleichermaßen wie bei den Kinderärzten, auch ihren Notdienst an das Klinikum zu verlegen. Nach intensiven Gesprächen in den letzten 1½ Jahren konnte nun ein Durchbruch erzielt werden.

Die Kreisärzteschaft Schwäbisch Gmünd hat in ihrer Vollversammlung im Juli 2011 beschlossen, ab 2012 ihren Notfalldienst am Stauferklinikum zu organisieren. Hierzu wurde der "Verein ärztlicher Bereitschaftsdienst Region Schwäbisch Gmünd" gründet, welcher zum einen die erforderlichen Arzthelferinnen anstellt und die diensthabenden Ärzte vergütet. Zum anderen wird der Verein alle administrativen Aufgaben, wie z. B. Abrechnung mit der KV, übernehmen. Nach dem aktuellsten Stand soll die Natfallpraxis zum 1. Februar 2012 ihren Betrieb aufnehmen.

 

Das Stauferklinikum stellt der Kreisärzteschaft Schwäbisch Gmünd hierfür 5 nebeneinander befindliche Räume im Erdgeschoss einschließlich eines Wartebereiches (unweit des Haupteingangs) mietfrei zur Verfügung. Zur Eignung als Notfallpraxis sind allerdings Umbaumaßnahmen erforderlich.

 

Personell soll dieser Notfalldienst so organisiert werden, dass jeweils 3 niedergelassene Ärzte zum Dienst eingeteilt sind, wobei ein Arzt vor Ort in der Notfallpraxis am Stauferklinikum anwesend sein wird, der zweite Arzt Patienten im Bedarfsfall zu Hause aufsuchen wird und der dritte diensthabende Arzt je nach Arbeitsanfall entweder in der Notfallpraxis sein wird oder erforderlichenfalls auch Hausbesuche durchführt.

 

Offen ist derzeit noch, ob sich der Bereich Lorch auch in den Notdienst am Stauferklinikum einklinkt, wobei dies seitens der Kreisärzteschaft Schwäbisch Gmünd befürwortet wird.

 

Durch die Zusammenfassung des Notfalldienstes an einem Ort innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kreisärzteschaft Schwäbisch Gmünd verringert sich die Dienstbelastung des einzelnen niedergelassenen Arztes. Diese Situation erleichtert die Nachbesetzung der Landarztpraxen. In den letzten Jahren hat sich die hohe Dienstbelastung der einzelnen Praxen durch den Wochenend-/Feiertagsdienst immer mehr zu einem gravierenden Hemmnis in der Entscheidung eines jungen Arztes bzw. einer jungen Ärztin entwickelt, eine Landarztpraxis zu übernehmen. Insofern ist die Gründung einer Notfallpraxis am Klinikum ein wichtiger Baustein in der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum.

 

Durch die Ansiedlung der Notfallpraxis am Klinikum entstehen eine Reihe weiterer wichtiger Vorteile. Durch die Anwesenheit der niedergelassenen Ärzte am Klinikum entstehen deutlich bessere Kontakte in beide Bereiche hinein. Es ist im übrigen vorgesehen, soweit arbeitsrechtlich möglich und wenn seitens der Klinikärzte entsprechendes Interesse gegeben ist, dass diese im Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte mitarbeiten.

 

Der größte Vorteil entsteht jedoch für den Patienten, da er sich im Notfall nicht erst orientieren muss, welche Arztpraxis für den Notfalldienst eingeteilt ist. Auch ist das Auffinden der Praxis bei Nacht durch einen Patienten, der beispielsweise aus Eschach kommt und zu einer diensthabenden Praxis nach Alfdorf gehen muss, nicht immer einfach. Hier bietet der Standort am Klinikum mit Parkmöglichkeiten direkt vor der Notfallpraxis viele Vorteile.

 

Sollte der notdiensthabende Arzt zu dem Ergebnis kommen, dass weitere Diagnostik, z. B. ein Röntgenbild, erforderlich ist, kann diese direkt am Klinikum erfolgen. Bei Notwendigkeit einer stationären Einweisung, befindet sich der Patient schon vor Ort.

 

Von der Kassenärztlichen Vereinigung wird diese Form der Organisation des Notfalldienstes der niedergelassenen Ärzte befürwortet und auch wirtschaftlich unterstützt.

 

Trotz einer zusätzliche Notfallpraxispauschale in Höhe von 7,50 Euro pro Patient, welche für die Dauer von 1½ Jahren gewährt wird wenn die Notfallpraxis an einer Klinik angesiedelt ist, ist die wirtschaftliche Situation dieser Notfallpraxen nicht als stabil zu betrachten. Insbesondere in der Anfangsphase benötigt der Verein wirtschaftliche Unterstützung.

 


In einem gemeinsam mit den Kreisärzteschaften Schwäbisch Gmünd und Aalen, dem Landratsamt Ostalbkreis und den drei Kreiskliniken ausgearbeitetem Positionspapier zur ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum vom 09.09.2009 ist unter Ziffer 5 folgendes formuliert:

 

„Die Sicherstellung einer adäquaten ärztlichen Versorgung ist auch kommunale Aufgabe, zu deren Erfüllung im Bedarfsfall eine Unterstützung, insbesondere und zum Beispiel über das Zurverfügungstellen von Praxisräumen und Zuschüssen für den Betrieb, in Frage kommt.“

 

Dieses Positionspapier wurde am 15.09.2009 im Kreistag verabschiedet und bietet somit auch die Grundlage für eine materielle Unterstützung dieser Notfallpraxis.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

     

 

 

Anlagen

Anlagen

 

     

 

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Hees

 

 

Koord. Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Luft

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel