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Vorlage - 126/2011  

 
 
Betreff: Situationsbericht des Vereins P.A.T.E. e. V. zur Kindertagespflege im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
20.09.2011 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Der Jugendhilfeausschuss und der frühere Verwaltungs- und Finanzausschuss haben in ihren Sitzungen am 01.12.2000 und 12.12.2000 beschlossen, die Aufgaben der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an den freien Träger und Verein P.A.T.E. e. V. zu übertragen.

 

Die Kooperationsvereinbarung wurde in den vergangenen Jahren mehrmals fortgeschrieben und der Entwicklung der Kindertagespflege als wichtiger Säule der Kindertagesbetreuung und den gesetzlichen Änderungen angepasst.

 

Im Jugendhilfeausschuss am 29.11.2007 wurde die Aufgabendefinition wie folgt festgelegt:

 

1. Werbung und Gewinnung von Tagespflegepersonen

2. Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen

3. Beratung, Vermittlung und Begleitung der Tagespflegepersonen und der Eltern

4. Leistungserbringung durch geeignete Fachkraft/Fachkräfte im Kindertagespflege-dienst

5. Konzeption der Tagespflege

6. Vorarbeiten für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII

7. Vorarbeiten für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen nach § 90 SGB VIII (z.B. Feststellung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Tagespflege; Berechnung der Betreungszeiten)

8. Berichtspflicht in Form unterschiedlicher Statistiken gem. §§ 98 ff SGB VIII.

 

Die Gesamtfinanzierung der für die Aufgaben notwendigen personellen und sachlichen Aufwendungen basiert auf finanziellen Mitteln des Landkreises gemäß der o. a. Kooperationsvereinbarung, auf Fördermitteln des Landes zum Ausbau der Strukturen der Kindertagespflege sowie Zuwendungen des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz und einer angemessenen Eigenbeteiligung des Vereins.

 

 

II. Aktuelle Entwicklungen

 

Aus der Sicht des Geschäftsbereichs Jugend und Familie ist die Kooperation mit dem Verein P.A.T.E. e. V. über die vielen Jahre ein gutes Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Ostalbkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern der freien Jugendhilfe. Die gute Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege ist wesentlich der erfolgreichen Arbeit des Vereins P.A.T.E. zu verdanken. Die Verleihung des Gütesiegels als Bildungsträger für die Qualifizierung, Schulung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen bestätigte dies nachdrücklich.

 

 

 

 

Trotzdem sind auch im Ostalbkreis die landesweite Stagnation beim Ausbau der Kindertagespflege und rückläufige Zahlen bei neu gewonnenen Tagespflegepersonen festzustellen. Die Tagespflege ist oftmals eine in der Regel vorübergehende Tätigkeit während der Familienphase. Um sie zu einem attraktiven Arbeitsfeld mit eigenständigem Berufsprofil zu entwickeln, sind weitere Anstrengungen erforderlich.

 

Besonders erfolgreiche Beispiele für den Ausbau und die Qualität der Kindertagespflege sind die TigeR-Projekte (Kindertagespflege in anderen, geeigneten Räumen) wie sie in Schwäbisch Gmünd - Rechberg und in Waldstetten sowie in einem Dienstleistungsbetrieb in Aalen umgesetzt wurden und in Spraitbach und Rosenberg konkret in Planung sind.

 

 

III. Künftige Herausforderungen

 

Mit dem Gesetz zum Ausbau der Kindertagesbetreuung (TAG) und mit dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) soll das Betreuungsangebot insbesondere für Kinder unter 3 Jahren deutlich verbessert werden. Danach sollen die Plätze in Kindertagesstätten und Tagespflege stufenweise so erhöht werden, dass für jedes 3. Kind unter 3 Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Zudem besteht ab 01.08.2013 für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Auch die Tagespflege soll deutlich ausgeweitet werden. Dort sollen etwa 30 % der neuen Plätze entstehen.

 

Die erforderlichen Schritte bedeuten für alle Beteiligte - öffentliche und freie Jugendhilfeträger und die für die Bedarfsplanung zuständigen Städte und Gemeinden - eine besonders große Herausforderung. Der Landkreistag Baden-Württemberg forderte die öffentlichen Jugendhilfeträger auf, vermehrt Anstrengungen zu unternehmen, damit sich die Kindertagespflege für suchende Eltern und für aktive Tagespflegepersonen zu einem gegenüber Betreuungseinrichtungen gleichwertigen und interessanten Angebot entwickelt.

 

Im Jugendhilfeausschuss am 10.05.2011 wurde in einem ersten Schritt eine neue Kostenbeitragstabelle - gültig ab 01.09.2011 - für Eltern beschlossen. Damit gewährleistet der Ostalbkreis unabhängig vom Alter der Kinder weitgehend vergleichbare Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und der Tagespflege.

 

In einem zweiten Schritt wurden Neuüberlegungen zu den laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen angestellt. Nach der Vorbereitung in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Geschäftsbereiches Jugend und Familie des Landratsamtes, erfolgte eine Diskussion der Vorschläge mit Vertretern der Städte und Gemeinden in der „Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung“. In der Form eines „Modells Ostalbkreis“ soll dieser weitere Baustein zur Kindertagespflege in der Bürger­meisterdienstbesprechung am 26.09.2011 vorgestellt werden.

 

Die neue Vorsitzende des Vereins P.A.T.E. e. V., Frau Jutta Proks und die Geschäftsführerin des Vereins, Frau Gabi Ernst, werden in der Sitzung zur aktuellen Situation, Weiterentwicklung, den Zielen und Aufgaben berichten.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Zur Förderung der Aktivitäten des Vereins P.A.T.E. ist im Kreishaushaltsplan 2011 unter Unterabschnitt 4780 ein Betrag von 220.000 € eingestellt. Daneben erhält der Verein einen Landeszuschuss in Höhe von 64.212 € und einen anteiligen Betrag der Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Höhe von 26.880 €.

Anlagen

Anlagen

 

     

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel