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Vorlage - 124/2011  

 
 
Betreff: Anforderungsprofil für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
18.10.2011 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Sitzungsvorlage 124_2011 - Anlage 1 - Anforderungsprofil

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.              Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt dem Anforderungsprofil für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu.

 

2.              Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, bei geeigneten Planungsbüros Angebote einzuholen.

 

3.              Dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist bis zur ersten Sitzung im Jahr 2012 ein Vorschlag zur Vergabe des Auftrags zur Erstellung des Nahverkehrsplans vorzulegen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.              Vorbemerkung

 

              Der Kreistag beauftragte in seiner Sitzung vom 1. März 2011 die Landkreisverwaltung, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Ostalbkreis einzuleiten und eine Vergabeentscheidung vorzubereiten. Dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist bis zur Sitzung am 18. Oktober 2011 ein Anforderungsprofil für den fortgeschriebenen Nahverkehrsplan vorzulegen.

 

2.              Wesen des Nahverkehrsplans

 

              Die Stadt- und Landkreise haben als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV die Aufgabe, eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sicherzustellen. Zentrales Planungsinstrument hierzu ist der Nahverkehrsplan. Dieser ist Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV. Der Nahverkehrsplan hat keine unmittelbar verbindliche Auswirkung, ist aber von den Genehmigungsbehörden zu berücksichtigen. Dadurch hat er vor allem bei konkurrierenden Anträgen eine Wirkung auf die Genehmigungserteilung.

 

3.              Nahverkehrsplan Ostalbkreis von 1999

 

              Der derzeitige Nahverkehrsplan für den Ostalbkreis wurde am 13. September 1999 vom Kreistag des Ostalbkreises beschlossen. Dieser Nahverkehrsplan beinhaltet im Wesentlichen eine umfassende Analyse der Nahverkehrssituation und der Situation im Individualverkehr des Jahres 1997. Zudem enthält er in knapper Form Ziele und Rahmenvorgaben für die zukünftige Gestaltung des ÖPNV für die Bereiche Netzgestaltung, Verkehrsangebot, Organisation, Fahrpreis, Vermarktung und Fahrzeugorientierung.

 

              Der Nahverkehrsplan aus dem Jahr 1999 ist nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere haben sich in den vergangenen 12 Jahren die Anforderungen an den ÖPNV und auch dessen Bestand deutlich verändert. Nach den landesrechtlichen Vorgaben ist der Nahverkehrsplan alle 5 Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

 

4.              Inhalte des Nahverkehrsplans

 

              Nach dem Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg (ÖPNVG) bildet der Nahverkehrsplan den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Er hat mindestens zu enthalten:

 

              1.              Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im ÖPNV

              2.              Bewertung der Bestandsaufnahme (Analyse)

              3.              Abschätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens (Verkehrsprognose)

              4.              Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV

              5.              Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zur Verwirklichung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit im ÖPNV.

 

              Es ergeben sich Handlungsfelder für die Kreispolitik z. B. zur Festlegung von Standards der Beförderungshäufigkeit und -qualität oder zu Vorgaben zur Anwendung des OstalbMobil-Tarifs. Für die Landkreisverwaltung ist ein neuer Nahverkehrsplan die sachliche und methodische Legitimation für das weitere konzeptionelle planerische Handeln. Hierunter fällt auch die Berücksichtigung einer verbesserten Wirtschaftlichkeit bei der Leistungserbringung. Für die Genehmigungsbehörde schafft ein neuer Nahverkehrsplan die Möglichkeit, gegebenenfalls unwirtschaftliche Anträge auf Liniengenehmigungen bzw. Fahrplanänderungen abzulehnen und auf die Tarifgestaltung einzuwirken. Für die Verkehrsunternehmen ist eine diskriminierungsfreie Mitwirkung bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans vorzusehen. Ein Nahverkehrsplan bietet den Verkehrsunternehmen Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit. Für Fahrgäste bzw. die Allgemeinheit ist eine Einbindung in den Planungsprozess vorzusehen.

 

5.              Ausschreibungsverfahren und Anforderungsprofil

 

              Eine beschränkte Ausschreibung mit ausgewählten Planungsbüros ist für die Erarbeitung des Nahverkehrsplans als freiberuflicher Leistung möglich. Das Vergabeverfahren muss den Kriterien Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung genügen. Vor diesem Hintergrund müssen alle Anbieter die selben Informationen zur Angebotserstellung erhalten. Eine Benachteiligung eines Bieters ist auszuschließen. Mit Versand der Anschreiben an ausgewählte Anbieter sind die Bewertungskriterien für die Vergabeentscheidung und deren Gewichtung festzulegen und den Bietern bekannt zu geben. Vorgeschlagen wird, dass die inhaltliche Bewertung der Angebote mit 50 % ein Übergewicht gegenüber der reinen Preisbewertung (45 %) hat. Die Erfahrungen sollen mit 5 % in die Bewertung einfließen.

 

              Ein fortgeschriebener Nahverkehrsplan für den Ostalbkreis muss den gestiegenen Anforderungen der öffentlichen Hand, der Kommunalpolitik und den bundesgesetzlichen Regelungen genügen. Zudem hat er eine besondere Bedeutung für die Genehmigungsbehörde, da Anträge auf Liniengenehmigungen, Fahrplanänderungen oder zur Fahrpreisgestaltung im Einklang mit dem Nahverkehrsplan stehen müssen.

 

              Vor diesem Hintergrund kommt der Aufgabenbeschreibung eine zentrale Bedeutung zu. Als Anlage 1 ist das erarbeitete Anforderungsprofil an den Nahverkehrsplan beigefügt, in dem die zu bearbeitenden Inhalte abschließend darzustellen sind. Dieses wird den Anbietern zugeleitet und ist von diesen einzuhalten. Festzuhalten ist jedoch, dass die Bearbeitung der geforderten Inhalte keine Festlegung bedeuten, dass diese auch in den vom Kreistag zu beschließenden Nahverkehrsplan aufgenommen werden.

 

6.              Weiteres Vorgehen - Bearbeitungsschritte

 

              Auf Grundlage des vom Ausschuss beschlossenen Anforderungsprofils werden die Ausschreibungsunterlagen versandt und bei geeigneten Planungsbüros Angebote eingeholt. Als Bearbeitungsfrist sind mindestens 6 Wochen anzusetzen.

 

              Bis Ende des Jahres werden die Angebote nach den vorab festgelegten Gewichtungen bewertet und es wird ein Vergabevorschlag für den Ausschuss vorbereitet.

 

              Die Auftragsvergabe ist für die erste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung Anfang 2012 vorzusehen.

 

              Bei einer Bearbeitungsdauer von voraussichtlich mindestens 1 Jahr ist eine Beschlussfassung über den fortgeschriebenen Nahverkehrsplan im ersten Halbjahr 2013 möglich.

 

              Bei der Vorbereitung des Nahverkehrsplanes sind die Gemeinden im Gebiet des Aufgabenträgers, der Träger der Regionalplanung, die Straßenbaulastträger, die vorhandenen Verkehrsunternehmer sowie die für die Erteilung von Genehmigungen zuständigen Behörden zu beteiligen. Soweit Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte der Aufgabenträger vorhanden sind, sind diese anzuhören. Andere Stellen können beteiligt werden. Im Rahmen der Beteiligung ist daran gedacht ein "ÖPNV-Forum" zu veranstalten, in dem alle relevanten Gruppen sowie Mitglieder des Kreistags eingebunden werden sollen. Dies ist mit dem beauftragten Gutachter abzustimmen.

 

              Vertreter der vorhandenen Verkehrsunternehmen wurden am 16. September 2011 über das Verfahren zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans und das vorgesehene Anforderungsprofil informiert.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Für die Beauftragung eines Fachbüros sind 100.000 € im Kreishaushalt 2012 eingestellt.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

1

 

 

 

Sichtvermerke

 

Nahverkehr

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Dehner

 

 

Dezernent/in

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Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsvorlage 124_2011 - Anlage 1 - Anforderungsprofil (89 KB)