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Vorlage - 117/2011  

 
 
Betreff: Teilhabeplan für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung im Ostalbkreis - Vorstellung des Berichtsentwurfs
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
20.09.2011 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme

Antrag der Verwaltung

 

Dem Kreistag wird empfohlen, dem Teilhabeplan für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung im Ostalbkreis zuzustimmen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Mit der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern wurde zum 01.01.2005 unter anderem die Verantwortung für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Bereits im Frühjahr 2005 begann der Ostalbkreis als einer der ersten Landkreise in Baden-Württemberg, in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Behindertenhilfe, Vertretern der Kreistagsfraktionen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), eine Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen zu erstellen. Zielgruppe der ersten Planung waren geistig und mehrfach behinderte Menschen. Dieser erste Teilplan wurde im November 2006 verabschiedet.

 

In einem zweiten Schritt werden nun die Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung in den Blick genommen. Im Mai 2009 fand die Auftaktveranstaltung für diesen Planungsprozess statt, der wiederum vom KVJS fachlich begleitet und unterstützt wurde. In einem begleitenden Arbeitskreis haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Kreistagsfraktionen sowie aller Akteure in diesem Arbeitsfeld engagiert eingebracht und die Planung maßgeblich mitgestaltet.

 

Der nun vorliegende Bericht versteht sich als Grundinformation über die Situation von Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung im Ostalbkreis sowie die vorhandenen Unterstützungsangebote. Auf der Basis einer fundierten Datenanalyse werden die Angebote bewertet und Perspektiven zur Weiterentwicklung aufgezeigt. Der Bericht bildet somit die Grundlage für die Ausgestaltung der Behindertenhilfe für diesen Personenkreis in den kommenden Jahren.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Dienstleistungen des KVJS betrugen 21.300 Euro. Die Finanzierung erfolgte über die Haushaltsstelle 1.4000.6360.

 

Im Vergleich zu den Kosten von Teilhabeplanungen in anderen Landkreisen ist dies äußerst kostengünstig, weil ein großer Teil der Planungsaufgaben durch den Sozialplaner des Ostalbkreises geleistet wurde.


Anlagen

 

Der Teilhabeplan wurde den Mitgliedern des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses bereits zugestellt.

 

 

Sichtvermerke

 

Stabsstelle

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Joklitschke                                          Weiß

 

 

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel