Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) des Landes Baden-Württemberg sind folgende Personen aufzunehmen und zu betreuen:
Die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Kontingentflüchtlingen sowie die soziale Beratung und Betreuung sind im FlüAG geregelt. Seit 1998 obliegen diese Aufgaben den Stadt- und Landkreisen.
Im Ostalbkreis ist für diese Aufgabe der Geschäftsbereich Integration und Versorgung des Landratsamtes zuständig.
II. Zuteilung und Aufnahme von Flüchtlingen
Nachdem die Zahl der dem Ostalbkreis zugewiesenen Flüchtlinge (Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge) in den Jahren 2005 - 2007 rückläufig war, ist seit 2008 die Zahl der Asylbewerber wieder deutlich gestiegen. Im Jahr 2010 hat sich die Zahl der dem Ostalbkreis zugewiesenen Asylbewerber im Vergleich zu 2009 verdoppelt.
Bund und Land rechnen auch für das Jahr 2011 mit weiter steigenden Zugangszahlen. Der Geschäftsbereich Integration und Versorgung rechnet in diesem Jahr mit ca. 210 Flüchtlingen, die der Ostalbkreis aufzunehmen und unterzubringen hat. Noch nicht berücksichtigt sind dabei die weiteren Entwicklungen in Nordafrika und dem Nahen Osten. Flüchtlinge aus diesen Regionen könnten die ohnehin schon hohen Zugangszahlen weiter erhöhen. Die Flüchtlinge kommen derzeit überwiegend aus verschiedenen afrikanischen Staaten sowie aus Irak, Iran, Afghanistan und dem ehemaligen Jugoslawien.
III. Unterbringung von Flüchtlingen im Ostalbkreis
Die Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften. Diese werden nach den Bestimmungen des FlüAG von den Kreisen errichtet, verwaltet und betrieben. Für die Dauer des Asylverfahrens und für mindestens 12 Monate nach Ablehnung des Asylantrags sind die Flüchtlinge verpflichtet, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen.
Je Unterbringungsplatz sind in den Gemeinschaftsunterkünften 4,5 m² Wohn- und Schlaffläche zuzüglich der Gemeinschaftsräume (Sanitäreinrichtungen, Gemeinschaftsküchen usw.) zugrunde zu legen.
Zur Unterbringung von Flüchtlingen stehen dem Ostalbkreis zwei Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung. Für die Verwaltung der Unterkünfte und für die soziale Beratung und Betreuung der Flüchtlinge wird kreiseigenes Personal eingesetzt.
Gemeinschaftsunterkunft Schwäbisch Gmünd
Die Gemeinschaftsunterkunft Schwäbisch Gmünd ist bei einer Kapazität von 210 Plätzen derzeit mit 180 Personen (Asylbewerber + Geduldeten) belegt. Die Einrichtung einschließlich Bewohner- und Verwaltungsgebäude hat der Landkreis von der Stadt Schwäbisch Gmünd bis Ende 2014 angemietet.
Steigende Zugangszahlen ab 2008 haben zu einer Erhöhung der belegten Plätze geführt. Die Kapazität der Gemeinschaftsunterkunft Schwäbisch Gmünd wurde daher in den Vorjahren kontinuierlich erhöht. Nicht alle verfügbaren Plätze in den Bewohnerzimmern sind jedoch belegbar. Es müssen Einzelzimmer für Krankenfälle vorgehalten werden, aber auch Familienstrukturen und Nationalitäten sind bei der Zimmerbelegung zu berücksichtigen.
Bei einer gleichbleibend hohen oder einer weiter steigenden Zahl der dem Ostalbkreis zugewiesenen Flüchtlinge muss ein Ausbau des bisher nicht belegten 4. Stockes der Gemeinschaftsunterkunft Schwäbisch Gmünd angedacht werden, welcher eine Kapazitätserweiterung von ca. 35 belegbaren Plätzen bewirkt.
In der Gemeinschaftsunterkunft Schwäbisch Gmünd wohnen aktuell Flüchtlinge aus 19 verschiedenen Herkunftsländern. Die größte Gruppe sind Personen mit afrikanischer Nationalität (u. a. Gambia, Somalia, Nigeria), gefolgt von Flüchtlingen aus Afghanistan und dem Irak sowie aus asiatischen Staaten.
Gemeinschaftsunterkunft Aalen
In der Gemeinschaftsunterkunft Aalen werden neben irakischen und russisch sprechenden jüdischen Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern ebenfalls Flüchtlinge untergebracht. Das Gebäude wurde von einem privaten Vermieter angemietet. Die Unterkunft ist bei einer Kapazität von 101 Plätzen derzeit mit 70 Personen belegt.
Aufgrund der steigenden Zugangszahlen in den letzten Jahren hat sich auch die Belegung der Gemeinschaftsunterkunft Aalen seit 2009 kontinuierlich erhöht.
Derzeit leben überwiegend afrikanische Flüchtlinge, jüdische und irakische Kontingentflüchtlinge, irakische und iranische Personen sowie Bewohner mit asiatischer Nationalität in der Unterkunft in Aalen.
IV. Anschlussunterbringung von Flüchtlingen
Asylbewerber, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die als Geduldete mindestens 1 Jahr in der Gemeinschaftsunterkunft gewohnt haben sowie Flüchtlinge, die als Asylberechtigte anerkannt wurden, werden in die sogenannte Anschlussunterbringung einbezogen und den Kommunen des Ostalbkreises zur weiteren Unterbringung zugewiesen.
Die Städte und Gemeinden sind nach dem FlüAG verpflichtet, die ihnen vom Landkreis zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und ihnen geeignete Wohnmöglichkeiten anzubieten.
Die Zahl der den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil der Kommunen an der Gesamtbevölkerungszahl des Landes.
Die soziale Beratung und Betreuung sowie die Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG) obliegt weiterhin dem Landkreis.
V. Leistungen für die in den Gemeinschaftsunterkünften und kommunal untergebrachten Flüchtlinge
Die in den Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten und kommunal wohnhaften Flüchtlinge sind leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Der monatliche Leistungsanspruch liegt deutlich unterhalb der SGB II/XII-Regelsätze und sichert nur den notwendigen Lebensunterhalt für die Dauer des vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland.
Leistungen für Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte
Bei einer Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften schreibt der Gesetzgeber zwingend die Gewährung von Sachleistungen vor. Neben einem monatlichen Taschengeld i. H. v. 40,90 € (Haushaltsvorstand), welches in bar ausgezahlt wird, werden alle weiteren sogenannten Grundleistungen, die den notwendigen Bedarf u. a. an Ernährung, Kleidung und Gesundheit- und Körperpflege decken sollen, bargeldlos in Form von Wert- und Abholscheinen gewährt. Diese Grundleistungen entsprechen einem Wert von 184,07 € pro Erwachsenem und Monat. Kinder erhalten entsprechend ihres Alters im Wert angepasste Leistungen.
Um den Flüchtlingen ein weitestgehend selbstständiges Leben und Wirtschaften zu ermöglichen, versucht die Verwaltung die gesetzliche Vorgabe der Sachleistungsgewährung ständig zu optimieren. Hierzu zählt z. B. die Gewährung von Bekleidungsgutscheinen für bestimmte Kleidungsstücke. Im Herbst 2011 soll den Flüchtlingen zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren Lebensmittel- und Hygienebedarf selbstständig in mehreren Läden zu decken. Bisher werden die Flüchtlinge mit Hygienepaketen versorgt und haben nur die Möglichkeit bei einem Einzelhändler einzukaufen.
Leistungen für kommunal untergebrachte Flüchtlinge
Für kommunal untergebrachte Flüchtlinge eröffnet das AsylblG die Möglichkeit, anstelle vorrangig zu gewährender Sachleistungen auch Geldleistungen zu gewähren. Die Untere Aufnahmebehörde beim Geschäftsbereich Integration und Versorgung gewährt diesem Personenkreis Geldleistungen i. H. v. 224,97 € pro Monat (Haushaltsvorstand). Zusätzlich werden die notwendigen Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat in Form der Mietkosten übernommen.
Der Krankenhilfeanspruch für alle Asylbewerber und Geduldeten sieht als weitere nach dem AsylblG zu gewährende Leistung eine auf akute Erkrankungen gerichtete eingeschränkte Versorgung im Vergleich zu den gesetzlich versicherten Personen vor.
Neben den monatlich gewährten Grundleistungen in Sachleistungsform (Gemeinschaftsunterkunft) oder als Geldleistungen (kommunale Unterbringung) sowie dem Taschengeld können den Flüchtlingen im Einzelfall sonstige Leistungen gewährt werden. Diese kommen dann in Betracht, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Gesundheit unerlässlich (z. B. psychotherapeutische Traumabehandlungen) und zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern (z. B. Schulbeihilfe) geboten sind. Auch diese Leistungen müssen den Vorgaben des AsylblG entsprechend vorrangig als Sachleistungen und können nur in besonderen Fällen als Geldleistungen gewährt werden.
VI. Soziale Beratung und Betreuung der Flüchtlinge im Ostalbkreis
Neben der sozialen Beratung und Betreuung der Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte sind die beim Geschäftsbereich Integration und Versorgung tätigen Sozialdienstmitarbeiter auch für die kommunal untergebrachten Flüchtlinge zuständig. Insgesamt werden derzeit ca. 1000 Flüchtlinge von 6 Sozialarbeitern (5,5 Stellen) betreut.
Das Zusammenleben von vielen Menschen unterschiedlichster Nationen auf engem Raum birgt Konflikte. Diese werden u. a. dadurch verstärkt, dass viele Flüchtlinge traumatisiert sind, in den ersten 12 Monaten ihres Aufenthaltes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen und keinen Anspruch auf staatlich geförderte Sprachkurse haben. Umso wichtiger ist daher eine geregelte Tagesstruktur sowie die soziale Beratung und Betreuung.
Bei der Beratung soll eine gerechte Verteilung der Aufmerksamkeit/Unterstützung der Flüchtlinge durch den Sozialdienst gewährt sein. Inhalt, Intensität und Häufigkeit der Beratungen orientieren sich am Bedarf. Erreicht wird dies durch Beratung in Komm- und Gehstruktur. Der Sozialdienst hat die Aufgabe, die Flüchtlinge während ihres Aufenthaltes in Deutschland in allen Lebenslagen zu begleiten.
Schwerpunkte der täglichen sozialen Beratung und Betreuung sind insbesondere:
VII. Projektarbeit und Angebote für Flüchtlinge
Neben der Beratung tragen Angebote und Projekte für die Flüchtlinge dazu bei, dass ihr Tag sinnvoll gestaltet werden kann und sie sich fortbilden können.
Beispiele für Projektarbeit und Angebote:
VIII. Ehrenamtsarbeit
Der Geschäftsbereich Integration und Versorgung ist froh und dankbar, dass derzeit etwa 35 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer die tagtägliche Arbeit der Sozialbetreuung unterstützen.
Ehrenamtsarbeit im Flüchtlingsbereich
Über die Ehrenamtlichen haben die Flüchtlinge die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie erhalten schulische und sprachliche Förderung. Gleichzeitig wird ein Abbau von Vorurteilen seitens der Flüchtlinge wie der Einheimischen erreicht. Die Begleitung der Flüchtlinge durch Ehrenamtliche trägt zu einer besseren und sinnvolleren Gestaltung des Tagesablaufes bei.
Wesentliche Aufgaben- und Tätigkeitsfelder der Ehrenamtlichen
Betreuung, Anleitung und Unterstützung der Ehrenamtlichen
Das Ehrenamt ist eine wichtige Ergänzung zur hauptamtlichen Sozialarbeit und deckt Bereiche ab, die von den Hauptamtlichen aus Zeitgründen oder aufgrund des anderen Arbeitsauftrages nicht geleistet werden können.
Um die Wünsche und Vorstellungen der Ehrenamtlichen in Einklang mit denen des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung zu bringen, ist eine ständige Betreuung und Anleitung der ehrenamtlich Tätigen durch den Sozialdienst notwendig. Der Einsatz eines jeden Ehrenamtlichen wird zeitlich und inhaltlich konkret geplant sowie in einer Vereinbarung festgehalten. Gleichzeitig hat jeder Ehrenamtliche einen festen Ansprechpartner unter den Sozialdienstmitarbeitern. Zwei bis drei Mal pro Jahr finden Treffen für die Ehrenamtlichen statt. Inhalt sind dabei aktuelle Entwicklungen im Flüchtlingsbereich, eine kleine Fortbildungseinheit und Austausch zur Klärung von aktuellen Fragen. Den Ehrenamtlichen wird auch die Teilnahme an umfassenderen Fortbildungsmaßnahmen z. B. auch von anderen Trägern, angeboten. Finanzierung und Folgekosten:
Für jeden zugewiesenen Flüchtling erhält der Ostalbkreis eine einmalige Pauschale als Kostenerstattung vom Land.
Diese beträgt 2011:
Bei einer vom Land unterstellten Aufenthaltsdauer vom 20 Monaten, die ein Flüchtling in der Gemeinschaftsunterkunft verweilt, sollen mit diesen einmalig gewährten Pauschalen die Aufwendungen für Verwaltung und Betreuung, der Sozialhilfeaufwand nach dem AsylblG, die liegenschaftsbezogenen Aufwendungen sowie die Kosten für die Anschlussunterbringung gedeckt werden.
Die durch die Pauschalen nicht gedeckten Kosten (geschätzt ca. 900.000 € im Jahr 2011) müssen ebenso über den Kreishaushalt finanziert werden, wie die Aufwendungen nach dem AsylblG für die kommunal untergebrachten Flüchtlinge. Diese sind zu 100 % vom Landkreis zu finanzieren und betragen im Haushaltsjahr 2011 ca. 885.000 €. Anlagen
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Sichtvermerke
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