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Vorlage - 089/2011  

 
 
Betreff: Sozialplanung für geistig und geistig mehrfach behinderte Menschen - Zwischenbilanz 2005 bis 2010
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
05.07.2011 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme und Zustimmung zu den unter Ziffer III aufgeführten Maßnahmen der Träger der Behindertenhilfe.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation

 

Mit der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern wurde zum 1. Januar 2005 u. a. die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen als Aufgabe auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Bereits im Frühjahr 2005 begann der Ostalbkreis als erster Landkreis in Baden-Württemberg, in Zusammenarbeit mit den Eichrichtungen der Behindertenhilfe, Vertretern der Kreistagsfraktionen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), eine Sozialplanung für behinderte Menschen zu erstellen. Mit diesem Schritt sollte vermieden werden, dass die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe dem Zufall überlassen bleibt. Ziel dieser Planung war es vielmehr, ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot im Ostalbkreis zu schaffen, das sich am Bedarf der behinderten Menschen orientiert. Dabei sollte auch der Grundsatz „ambulant vor stationär“ berücksichtigt werden.

 

Zielgruppe der Planung waren geistig und geistig mehrfach behinderte Menschen. Auf der Grundlage einer umfangreichen und soliden Datenbasis wurde in dem Bericht die Angebotsstruktur detailliert beschrieben und analysiert. Kernstück des Sozialplans war die Bedarfsvorausschätzung bis zum Jahr 2015. Die Ergebnisse wurden sowohl für den Ostalbkreis insgesamt als auch für verschiedene Planungsräume dargestellt. Ein Ausblick mit Fazit und Perspektiven bot schließlich wichtige Impulse für die zukünftige Gestaltung der Behindertenhilfe im Ostalbkreis.

 

Der Sozialplan wurde am 17. Oktober 2006 im Kreistag eingebracht und in der Sitzung des Sozialausschusses am 30. November 2006 beraten und verabschiedet. Seither sind auf der Grundlage dieser Sozialplanung wichtige Weichenstellungen im Ostalbkreis erfolgt und die Behindertenhilfe wurde entsprechend der Planvorgaben weiter entwickelt.

 

Der Bedarfsvorausschätzung bis zum Jahr 2015 wurden verschiedene Annahmen zu Grunde gelegt. Ziel war es, den künftigen Bedarf möglichst realistisch einzuschätzen. Bereits vor Verabschiedung der Sozialplanung wurde in der Planungsgruppe mit den Trägern der Behindertenhilfe vereinbart, die Prognosezahlen nach der Hälfte des Prognosezeitraumes zu überprüfen. Aus diesem Grund wurden jährlich bei den Trägern die Belegungszahlen erhoben, um zu beobachten, inwieweit der vorausgeschätzte Bedarf und die tatsächliche Belegung übereinstimmen.

 

 

II. Zwischenbilanz 2005 bis 2010

 

Von 2005 bis 2010 hat im Ostalbkreis die Zahl der belegten Plätze im Stationären Wohnen stagniert. Dagegen haben sich die belegten Plätze im Betreuten Wohnen (Ambulant betreutes Wohnen, Betreutes Wohnen in Familien) nahezu verdoppelt.

 

 

 

 

Belegte Plätze

Veränderung

2005

2010

2005 - 2010

Stationäres Wohnen

642

648

+ 6

Betreutes Wohnen

94

187

+ 93

Wohnen gesamt

736

835

+ 99

 

Im Bereich der Tagesstruktur sind insbesondere die belegten Plätze bei der Tages-/ Seniorenbetreuung um mehr als 1/3 und im Förder- und Betreuungsbereich um 1/4 angestiegen.

 

 

Belegte Plätze

Veränderung

2005

2010

2005 - 2010

Werkstatt

744

821

+ 77

Förder- und Betreuungsbereich

178

223

+ 45

Tages-/Seniorenbetreuung

84

114

+ 30

Tagesstruktur gesamt

1.006

1.158

+ 152

 

Auf der Grundlage der Basisdaten zum Stichtag 31. März 2005 wurde bis zum Jahr 2015 im Ostalbkreis eine Zunahme an Plätzen im Bereich Wohnen (Stationäres Wohnen, Ambulant betreutes Wohnen, Betreutes Wohnen in Familien) um 9,2 % (68 Plätze) und im Bereich Tagesstruktur (Werkstatt für behinderte Menschen, Förder- und Betreuungsbereich, Tages-/Seniorenbetreuung) um 21,3 % (214 Plätze) prognostiziert. Die stärksten Zuwächse wurden bzw. werden im Betreuten Wohnen und bei den Werkstätten erwartet.

 

Der Bedarf wurde für jedes Einzeljahr berechnet, so dass über den gesamten Planungszeitraum die tatsächlich belegten Plätze dem geschätzten Bedarf gegenüber gestellt werden können. Insgesamt kann festgestellt werden, dass auf Landkreisebene zum Stichtag 31. März 2010 die Anzahl der belegten Plätze weitgehend mit dem geschätzten Bedarf übereinstimmen. Größere Abweichungen gibt es lediglich beim Betreuten Wohnen und im Förder- und Betreuungsbereich. Teilweise gibt es auch Unterschiede zwischen den einzelnen Planungsräumen. So liegt z. B. im Planungsraum Neresheim/Bopfingen die Belegung im Stationären Wohnen um 12 Personen unter der Prognose. Bei den Werkstätten liegt der Planungsraum Aalen um 26 Personen über und der Planungsraum Ellwangen um 13 Personen unter dem vorausgeschätzten Bedarf. Im Förder- und Betreuungsbereich unterscheidet sich der Planungsraum Aalen von den anderen Planungsräumen. Er lag mit 8 Personen unter der Prognose. Die Planungsräume Schwäbisch Gmünd und Neresheim/Bopfingen hingegen lagen mit 12 bzw. 10 Personen darüber.

 

Nach wie vor wird im Ostalbkreis ein hoher Anteil an behinderten Menschen aus anderen Stadt- und Landkreisen versorgt, für die der Ostalbkreis aber nicht Kostenträger ist. Beim stationären Wohnen z. B. beträgt der Anteil 52 %. Es ist aber davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren zunehmend weniger auswärtige Leistungsempfänger in den Ostalbkreis kommen werden, weil andere Kreise ihre Angebote kräftig ausbauen.

 

Behinderte Menschen aus dem Ostalbkreis wurden hingegen in den vergangenen Jahren nur noch vereinzelt und aus bestimmten Gründen in Einrichtungen außerhalb des Kreises untergebracht, nicht aber aufgrund eines fehlenden Platzes. Somit konnte ein wichtiges Ziel der Sozialplanung, nämlich allen behinderten Menschen im Ostalbkreis einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen zu können, erreicht werden.

 

In einer Sitzung mit Vertretern von Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kreistagsfraktionen, des KVJS und der Landkreisverwaltung wurden die Ergebnisse der Zwischenbilanz vorgestellt und erörtert. Aufgrund der bisherigen Entwicklung wurde aktuell kein Veränderungsbedarf hinsichtlich der Bedarfszahlen gesehen, so dass diese auch weiterhin bis zum Jahr 2015 Grundlage der Sozialplanung sind. Die Träger der Behindertenhilfe sind bestrebt, ihre Angebote in diesem Rahmen weiter zu entwickeln und zwar nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht.

 

 

III. Aktuelle Planungen

 

In guter Kooperation zwischen den Trägern der Behindertenhilfe, dem KVJS und dem Ostalbkreis werden geplante Maßnahmen bereits sehr frühzeitig besprochen und mit den Vorgaben der Sozialplanung abgestimmt. Im Hinblick auf die Zwischenbilanz wurde die Entscheidung aktueller Vorhaben zurückgestellt, um einer evtl. Fortschreibung der Sozialplanung nicht vorzugreifen. Es handelt sich dabei um folgende Maßnahmen:

 

1. Diakonie Stetten:

Auflösung des Wohnheims Elisabethenberg in Lorch-Waldhausen und Errichtung von zwei Ersatzneubauten in Schwäbisch Gmünd und Aalen mit jeweils 24 Plätzen sowie Erweiterung des ambulant betreuten Wohnens um 10 Plätze.

 

Die Diakonie Stetten plant im Rahmen eines Konversionsprozesses, bis zum Jahr 2020 insgesamt 567 Wohnplätze an den zentralen Standorten in Kernen und im Ostalbkreis abzubauen und an neuen dezentralen Standorten mit jeweils maximal 24 Plätzen wieder aufzubauen. Rund 200 Plätze sollen in ambulante Plätze umgewandelt werden. Die betreffenden Einrichtungen sind nach Aussage des Trägers nicht mehr zukunftsfähig (hohe Konzentration von Wohnplätzen, mangelnde Barrierefreiheit, zu wenig Einzelzimmer, veraltete Bausubstanz, abgeschiedene Lage usw.).

 

Im Ostalbkreis betrifft dies das Wohnheim Elisabethenberg, das derzeit mit 56 Personen belegt ist. Die geplanten neuen Wohnheime in Schwäbisch Gmünd und Aalen sollen binnendifferenziert sein, wie es seither auf dem Elisabethenberg schon der Fall ist, d. h. es sollen Leistungen sowohl der Eingliederungshilfe als auch der Hilfe zur Pflege angeboten werden. Bezüglich der Tagesstruktur möchte die Diakonie Stetten an den geplanten Standorten mit der Stiftung Haus Lindenhof und der Samariterstiftung kooperieren.

 

 

 

2.    Samariterstiftung:

Verlagerung von 20 stationären Plätzen vom Haus am Sohl in Neresheim nach Aalen. Dadurch Reduzierung des Platzangebots im Haus am Sohl von derzeit 50 auf künftig 30 Plätze.

 

Die Samariterstiftung hat in jüngster Zeit vermehrt Personen aus dem Raum Aalen aufgenommen mangels eines alternativen Angebots. Es handelt sich dabei um eher jüngere Menschen, die wieder nach Aalen zurück möchten, um dort selbstbestimmter leben zu können, ohne beispielsweise auf einen Fahrdienst oder ähnliches angewiesen zu sein. Die verlagerten Plätze sollen in Neresheim nicht mehr neu belegt werden, vor allem auch im Hinblick auf den baulichen Zustand des Wohnheims und des zurückgehenden Bedarfs in diesem Planungsraum. Die Samariterstiftung ist derzeit in Verhandlungen bzgl. des neuen Standortes in Aalen (Erweiterung des bestehenden Wohnheims in Aalen, Bauplatz, Mietobjekt…).

 

3.    Samariterstiftung:

Verlagerung von 30 Plätzen von der Werkstatt an der Hochbrücke in Aalen in die Werkstatt am Albuch in Aalen (bisher Werkstatt für psychisch Kranke). Erweiterung der Werkstatt am Kocher in Aalen (Werkstatt für psychisch Kranke) als Ersatz für die Werkstatt am Albuch.

 

Die Werkstatt an der Hochbrücke ist aktuell mit 30 Personen überbelegt. Durch die Verlagerung von stationären Wohnheimplätzen von Neresheim nach Aalen (siehe 2.) sowie von Lorch nach Aalen (siehe 1.) rechnet die Samariterstiftung mit einem zusätzlichen Bedarf von 20 Werkstattplätzen. Somit ergibt sich insgesamt ein Bedarf an 50 Plätzen.

 

Die Samariterstiftung plant, die Werkstatt am Albuch, die aktuell ebenfalls überbelegt ist, durch weitere Raumanmietung an die Werkstatt am Kocher zu verlagern. Die dadurch frei werdende Werkstatt am Albuch könnte dann zukünftig den o. g. Bedarf decken.

 

4.    Stiftung Haus Lindenhof:

Neubau einer Werkstatt mit 120 Plätzen einschließlich eines Förder- und Betreuungsbereichs mit 30 Plätzen in Schwäbisch Gmünd. Gleichzeitig Abbau der Plätze in den Vinzenz von Paul-Werkstätten in Schwäbisch Gmünd-Bettringen (Werkstatt) und im Bischof-Ketteler-Haus in Schwäbisch Gmünd (Förder- und Betreuungsbereich).

 

Die Stiftung Haus Lindenhof plant auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofes in Schwäbisch Gmünd einen Werkstattneubau, in den 120 Plätze von den Vinzenz von Paul-Werkstätten in Schwäbisch Gmünd-Bettringen verlagert werden sollen. In diesem Neubau soll auch ein Förder- und Betreuungsbereich entstehen, in den die bestehenden 10 Plätze aus dem Bischof-Ketteler-Haus in Schwäbisch Gmünd verlagert werden sollen. Außerdem soll der Bedarf von 20 weiteren Plätzen im Förder- und Betreuungsbereich gedeckt werden.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Wohnheime, Werkstätten und Förder- und Betreuungsgruppen werden derzeit im Umfang von 40 % gefördert (30 % Landesmittel bzw. Mittel aus der Ausgleichsabgabe und 10 % KVJS-Mittel bzw. Mittel der Agentur für Arbeit). Nachdem die Pflegeheimförderung des Landes im vergangenen Jahr ausgelaufen ist, können die binnendifferenzierten Ersatzneubauten der Diakonie Stetten nicht gefördert werden. Die Refinanzierung erfolgt über die Pflegesätze.

Anlagen

Anlagen

 

keine

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Joklitschke                                                        Weiß

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel