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Vorlage - 084/2011  

 
 
Betreff: Lohnkostenzuschuss im Rahmen der Eingliederungshilfe
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
05.07.2011 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Verwaltungsvereinbarung - Integrationsfachdienst-LRA-26 4 2011

Antrag der Verwaltung:

 

Der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landratsamt Ostalbkreis und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg für das Projekt „Ergänzender Lohnkostenzuschuss für wesentlich behinderte Menschen“ wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Wesentlich behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben. Im Rahmen des SGB XII (Sozialhilfe) wird dieser Leistungsanspruch in der Regel als Hilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) erfüllt. Im Ostalbkreis arbeiten derzeit rund 450 Personen, die nicht in einer stationären Einrichtung wohnen, in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

 

Die Angebote für die Teilhabe am Arbeitsleben sollen weiterentwickelt werden. Ein grundsätzliches Ziel ist es, den Betroffenen offene, integrative und geeignete Arbeitsfelder zu schaffen. Mit dem Projekt „Lohnkostenzuschuss für wesentlich behinderte Menschen“ soll im Rahmen dieser Zielsetzung die Integration von Menschen mit Handicaps in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch eine zusätzliche Förderung ermöglicht bzw. erleichtert werden. Mit dieser Förderung wird die Chance gesehen, die gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt voran zu bringen und besonders leistungsfähigen Beschäftigten in den Werkstätten den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw. zu sichern. Arbeitgeber sollen durch den Zuschuss einen Anreiz erhalten, Menschen mit wesentlichen Behinderungen auf geeigneten Arbeitsplätzen zu beschäftigen.

 

Grundsätzlich ist für die Förderung der Eingliederung behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt die Agentur für Arbeit zuständig. Nach § 218 SGB III kann die Agentur für Arbeit bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts fördern. Die Förderung durch die Agentur für Arbeit ist allerdings nur bis zu 36 Monaten möglich.

 

Auch das Integrationsamt beim KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) kann Leistungen zu begleitender Hilfe im Arbeitsleben an Arbeitgeber erbringen. Diese Leistungen sind gegenüber den Fördermöglichkeiten der Arbeitsverwaltung nachrangig. Die Höhe der Förderung durch das Integrationsamt liegt bei 40% des Bruttolohns bzw. 50% bei Beschäftigung in einem Integrationsprojekt.

 

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss aus den Mitteln der Eingliederungshilfe soll nur gewährt werden, soweit die Fördermöglichkeiten dieser beiden vorrangigen Leistungsträger ausgeschöpft und nicht ausreichend sind.

 

Mit den Lohnkostenzuschüssen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden damit folgende Ziele angestrebt:

 

- Übergänge von der Werkstatt für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt sollen erleichtert werden

 

- Die Entscheidung von Arbeitgebern, schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu übernehmen, soll gefördert werden.

 

- Die Gleichstellung von Menschen mit Handicaps mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll verbessert werden.
 

Die Landkreisverwaltung hat in der Sozialausschusssitzung am 08.12.2010 (Vorlage Nr. 162/2010) die Einführung eines Projektes „Ergänzender Lohnkostenzuschuss für wesentlich behinderte Menschen“ vorgestellt. Der Sozialausschuss hat einstimmig der Durchführung des Projektes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung auf den Weg zu bringen.

 

 

II. Umsetzung

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit dem Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, der Agentur für Arbeit Aalen und dem Integrationsfachdienst einen Entwurf für eine Verwaltungsvereinbarung formuliert. Den Trägern der Werkstätten für behinderte Menschen und den Integrationsfirmen im Ostalbkreis wurde der Vereinbarungsentwurf vorgestellt. Von diesen Trägern wird die Vereinbarung einhellig begrüßt. Die Träger sehen in dieser neuen Möglichkeit der Teilhabeunterstützung behinderter Menschen im Arbeitsleben einen weiteren Baustein, um passgenau und personenorientiert Unterstützung erbringen zu können.

 

 

Zielgruppe der Förderung sollen sein,

 

- behinderte Arbeitnehmer aus den Werkstätten für behinderte Menschen, die in Integrationsfirmen oder im ersten Arbeitsmarkt beschäftigt werden können

 

- Mitarbeiter von Integrationsfirmen bzw. Beschäftigte des ersten Arbeitsmarkts mit wesentlicher Behinderung, deren Leistungsfähigkeit den bestehenden Anforderungen nicht mehr in vollem Umfang entspricht und deren Arbeitsverhältnis dadurch gefährdet ist

 

- Schulabgänger von Sonderschulen, für die ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im ersten Arbeitsmarkt in Frage kommt.

 

 

Mit dem Lohnkostenzuschuss soll eine Aufstockung der Förderung auf maximal 70% des Bruttolohns erfolgen können. Als persönliche Voraussetzung wird erwartet, dass ein Projektteilnehmer eine Leistungsfähigkeit von mindestens 30% eines vergleichbaren nicht behinderten Beschäftigten besitzt.

 

 

III. Verfahren

 

Die Abwicklung der Leistungen des Lohnkostenzuschusses soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen der Landkreisverwaltung - Sachgebiet Eingliederungshilfe - und dem Integrationsfachdienst des KVJS erfolgen. Die Anträge der Arbeitgeber bzw. der betroffenen behinderten Menschen werden beim Integrationsfachdienst gestellt. Der Integrationsfachdienst erarbeitet mit den Beteiligten einen Fördervorschlag auf der Grundlage eines differenzierten Teilhabeplans. Der darin enthaltene Fördervorschlag wird dem Landratsamt Ostalbkreis und dem Integrationsamt beim KVJS zur Prüfung und Genehmigung übermittelt.

 

Das Landratsamt Ostalbkreis entscheidet dann unter Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Situation im Einzelfall ob der Zuschuss gewährt werden kann. Diese Entscheidung wird dem Integrationsamt durch einen Leistungsbescheid bzw. eine Stellungnahme zum Fördervorschlag übersandt.

 

Das Integrationsamt erlässt dann einen Gesamtförderbescheid, zahlt auch die Leistungen der Eingliederungshilfe aus und rechnet diese Vorleistung mit dem Landratsamt Ostalbkreis ab.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Wie in der Vorlage am 08.12.2010 dargestellt, geht die Verwaltung davon aus, dass bei jährlich bis zu 10 Personen, die mit einem ergänzenden Lohnkostenzuschuss weiter bzw. neu beschäftigt werden können, bezogen auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen ein Betrag von jährlich 100.000,- € eingespart werden kann.

 

 

 

 


Anlagen

 

Entwurf der Verwaltungsvereinbarung

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Traub

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verwaltungsvereinbarung - Integrationsfachdienst-LRA-26 4 2011 (87 KB)