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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag ermächtigt Landrat Klaus Pavel in der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen mbH den Beschluss zu fassen, dass die Kanzlei RP Richter GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 beauftragt wird.
Sachverhalt/Begründung
Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der Servicegesellschaft Hospitalstiftung zum Heiligen Geist mbH wird laut §10 (1) e) i.V.m. §16 (2) des Gesellschaftervertrages durch einen Gesellschafterbeschluss bestimmt.
Für die Servicegesellschaft Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen mbH wurde die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2010 bislang noch nicht vorgenommen. Es ist vorgesehen die Kanzlei RP Richter GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses gem. §16 (2) des Gesellschaftervertrages zu beauftragen. Damit ein Gesellschafterbeschluss gefasst werden kann, muss der Stiftungsauschuss Herrn Landrat Pavel hierzu ermächtigen. Aufgrund des späten Sitzungstermins des Stiftungsausschusses (28.06.2011) wird der Kreistag als nächst höheres Gremium gebeten den Beschluss zu fassen. .
Sichtvermerke
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