Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Krankenhausausschuss legt folgende Entgelte („Parkgebühren“) für Patienten und Besucher auf den Parkflächen der St. Anna-Virngrund-Klinik fest, die ab der Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten gelten:
Tagestarif (7.00 Uhr - 19.30 Uhr) bis 60 min: 0,50 € bis 90 min: 1,00 € bis 120 min: 2,00 € bis 150 min: 3,00 € bis 210 min: 4,00 € Jede weitere Stunde: 0,50 € Tageshöchsttarif: 5,00 € 3 Tage (72 h): 10,00 €
Nachttarif (19.30 Uhr - 7.00 Uhr) pauschal: 1,00 €
Sachverhalt/Begründung
Für Patienten, Angehörige und Mitarbeiter stehen aktuell 174 Parkplätze verteilt auf die beiden Parkflächen gegenüber der Klinik (Standort Gartenstraße) und an der Gesundheits- und Krankenpflegeschule (Standort Dalkinger Straße) zur Verfügung. Während für die Mitarbeiter die Parkentgeltregelungen analog des Landratsamts Aalen angewandt werden, müssen die Parkentgelte für Besucher und Angehörige durch den Krankenhausausschuss festgelegt werden.
Aufgrund der räumlichen Gestaltung der Parkflächen wäre die angestrebte Beschrankung dieser Flächen nur mit einem relativ hohen Umbauaufwand realisierbar. Die Parkgebühren werden von Patienten und Besuchern im Voraus am Parkscheinautomat entrichtet; der Parkschein wird wie bei öffentlichen Parkplätzen üblich, zu Kontrollzwecken hinter der Windschutzscheibe des Autos positioniert. Bei dieser Parkraumbewirtschaftung ist eine kostenlose Nutzung für Kurzzeitparker (unter 30 Minuten) nicht möglich. Aus diesem Grund wird eine kostengünstige Kurzparkerlösung bis 60 Minuten für 0,50 € zusätzlich etabliert. Ansonsten gelten die bereits an den Standorten Stauferklinikum und Ostalb-Klinikum beschlossenen Tarife. Diese werden mit Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten kurzfristig in Kraft treten. Die Bestellung der Parkscheinautomaten wurde bereits veranlasst.
Zur Sicherstellung der Zahlung der Parkgebühren wurden mit der Stadt Ellwangen regelmäßige Kontrollen durch das Amt für öffentliche Ordnung im Vorfeld vereinbart. Während die Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Parkflächen bei der Klinik verbleiben, stehen die einhergehenden Bußgelder aus Ordnungswidrigkeiten und Verstößen der Stadt Ellwangen zu.
Finanzierung und Folgekosten
Die Anschaffung der beiden Parkscheinautomaten erfolgt über das Investitionsbudget der St. Anna-Virngrund-Klinik im Jahr 2011. Eine Refinanzierung der laufenden Betriebskosten ist aus den Parkeinnahmen sichergestellt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||