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Vorlage - 075/2011  

 
 
Betreff: Festlegung der Entgelte ("Parkgebühren") für die Parkflächen an der St. Anna-Virngrund-Klinik
Status:öffentlich  
Federführend:St. Anna-Virngrund-Klinik   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
24.05.2011 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss legt folgende Entgelte („Parkgebühren“) für Patienten und Besucher auf den Parkflächen der St. Anna-Virngrund-Klinik fest, die ab der Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten gelten:

 

Tagestarif (7.00 Uhr - 19.30 Uhr)

bis 60 min:              0,50 €

bis 90 min:              1,00 €

bis 120 min:              2,00 €

bis 150 min:              3,00 €

bis 210 min:              4,00 €

Jede weitere Stunde:              0,50 €

Tageshöchsttarif:              5,00 €

3 Tage (72 h):              10,00 €

 

Nachttarif (19.30 Uhr - 7.00 Uhr)

pauschal:              1,00 €

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Für Patienten, Angehörige und Mitarbeiter stehen aktuell 174 Parkplätze verteilt auf die beiden Parkflächen gegenüber der Klinik (Standort Gartenstraße) und an der Gesundheits- und Krankenpflegeschule (Standort Dalkinger Straße) zur Verfügung. hrend für die Mitarbeiter die Parkentgeltregelungen analog des Landratsamts Aalen angewandt werden, müssen die Parkentgelte für Besucher und Angehörige durch den Krankenhausausschuss festgelegt werden.

 

Aufgrund der räumlichen Gestaltung der Parkflächen wäre die angestrebte Beschrankung dieser Flächen nur mit einem relativ hohen Umbauaufwand realisierbar. Die Parkgebühren werden von Patienten und Besuchern im Voraus am Parkscheinautomat entrichtet; der Parkschein wird wie bei öffentlichen Parkplätzen üblich, zu Kontrollzwecken hinter der Windschutzscheibe des Autos positioniert. Bei dieser Parkraumbewirtschaftung ist eine kostenlose Nutzung für Kurzzeitparker (unter 30 Minuten) nicht möglich. Aus diesem Grund wird eine kostengünstige Kurzparkerlösung bis 60 Minuten für 0,50 € zusätzlich etabliert. Ansonsten gelten die bereits an den Standorten Stauferklinikum und Ostalb-Klinikum beschlossenen Tarife. Diese werden mit Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten kurzfristig in Kraft treten. Die Bestellung der Parkscheinautomaten wurde bereits veranlasst.

 

Zur Sicherstellung der Zahlung der Parkgebühren wurden mit der Stadt Ellwangen regelmäßige Kontrollen durch das Amt für öffentliche Ordnung im Vorfeld vereinbart. Während die Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Parkflächen bei der Klinik verbleiben, stehen die einhergehenden Bußgelder aus Ordnungswidrigkeiten und Verstößen der Stadt Ellwangen zu.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Anschaffung der beiden Parkscheinautomaten erfolgt über das Investitionsbudget der St. Anna-Virngrund-Klinik im Jahr 2011. Eine Refinanzierung der laufenden Betriebskosten ist aus den Parkeinnahmen sichergestellt.

 

 

 

Anlagen

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Anlagen

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Koord. Krankenhausdirektor

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Luft

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel