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Vorlage - 058/2011  

 
 
Betreff: Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
10.05.2011 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.     Der Bestand an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis für Kinder im Alter unter drei Jahren und der zum Stichtag 31.12.2010 ermittelte Bedarf werden zur Kenntnis genommen.

 

2.     Den geplanten Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Am 16. Dezember 2008 ist das Gesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurden die Anforderungen an die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren erweitert. Es setzt Maßstäbe für mehr Betreuungsangebote und soll die Verbesserung der Betreuungsqualität entscheidend voranbringen.

 

Neben anderen familienpolitischen Leistungen (u. a. Elterngeld, Kindergeld) gilt der Ausbau der Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung als eine wichtige Voraussetzung, um Paare bei der Realisierung bestehender Kinderwünsche zu unterstützen. Zusätzlich zu dem damit verbundenen Ziel, die Geburtenrate in Deutschland wieder zu erhöhen, können wichtige arbeitsmarktpolitische Anforderungen erreicht werden. Es gilt, gut ausgebildeten und qualifizierten Müttern und Vätern bessere Chancen als bislang auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Grundlegende Elemente einer qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung sind auch die Aspekte Erziehung und Bildung, durch deren Einbeziehung der umfassende, ganzheitliche pädagogische Auftrag der Arbeit in Tageseinrichtungen deutlich wird. Außerdem vermittelt Kindertagesbetreuung Kindern, die heute häufig ohne oder nur mit einem Geschwisterteil aufwachsen, wichtige Sozialisationserfahrungen.

 

Ab dem Jahr 2013 räumt der Gesetzgeber allen Kindern mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ein. Bis dahin soll für 35% der unter 3-Jährigen im Bundesgebiet ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot geschaffen werden. Dabei ist von einem unterschiedlichen regionalen Bedarf an Betreuungsangeboten in den einzelnen Bundesländern auszugehen. Für das Land Baden-Württemberg liegt die Zielmarke der landesweiten Versorgungsquote der unter 3-Jährigen bei 34%.

 

Da Eltern aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse eine größere Vielfalt bei den Betreuungsangeboten benötigen, sieht das Kinderförderungsgesetz den Ausbau der Kindertagespflege vor. 30% der neu zu schaffenden Plätze für Kinder unter 3 Jahren sollen in Kindertagespflege geschaffen werden.

 

In der Ausbauphase bis Juli 2013 soll das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren schrittweise bedarfsgerecht erweitert werden. Seit 1. Oktober 2010 ist mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht,

 

1.     deren Erziehungsberechtigte

a)       einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,

b)       sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

c)       Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten;

 

2.     deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.

 

Ab 1. August 2013 wird der Kriterienkatalog dann nochmals erweitert. Dann sind auch insbesondere Plätze vorzuhalten für Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchend sind.

 

 

II. Bestand und Bedarf an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis

 

Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die das erforderliche Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren noch nicht vorhalten können, besteht die Verpflichtung zum stufenweisen Ausbau. Dies umfasst auch die Verpflichtung,

 

1.     jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und

 

2.     jährlich zum 31. Dezember jeweils den erreichten Ausbaustand festzustellen und den Bedarf zur Erfüllung der Kriterien nach dem Kinderförderungsgesetz zu ermitteln.

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurden jährlich seit 2006 jeweils der Bestand und der ermittelte Bedarf dargestellt und Ausbaustufen beschlossen. Seit 2006 wurden im Ostalbkreis rund 1.480 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren neu geschaffen. Das Angebot steigerte sich damit um mehr als das 5-fache. Bis zum Jahr 2013 ist ein weiterer Ausbau um rund 31%  (ca. 570 Plätze) geplant.

 

Unbeschadet der Verpflichtung des Landkreises als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) für Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren hinzuwirken.

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2010 wurden nun die Daten erneut bei den Städten und Gemeinden sowie beim Verein P.A.T.E. erhoben. Die aktuellen Ergebnisse werden in der Sitzung am 10. Mai 2011 vorgestellt.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 

Anlagen

Anlagen

 

keine

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

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Joklitschke                                                        Weiß

 

 

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel