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Vorlage - 053/2011  

 
 
Betreff: Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Kreisstraße 3232 zwischen der Landesstraße 1075 und der Kreisstraße 3233 (ohne OD Neuler - Ramsenstrut)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
27.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die Arbeiten zum Ausbau der Kreisstraße 3232 zwischen der Landesstraße 1075 und der Kreisstraße 3233 (ohne Ortsdurchfahrt Neuler - Ramsenstrut) werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Bortolazzi Straßenbau GmbH aus Bopfingen zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 1.096.575,40 € vergeben. Gleichzeitig wird der Kostenvoranschlag des Landratsamtes Ostalbkreis, Geschäftsbereich Straßenbau vom 16.06.2011 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.380.000 € genehmigt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am

23.10.2007 einstimmig den Ausbau der Kreisstraße 3232 zwischen der Landesstraße 1075 und der Kreisstraße 3233 (ohne Ortsdurchfahrt Neuler - Ramsenstrut) beschlossen.

 

Die Kreisstraße 3232 stellt ein verkehrswichtiges Verbindungsstück zwischen dem Kochertal (B 19) über Leinenfirst sowie über die Kreuzung L 1073 / K 3234 bis zur Einmündung der K 3234 in die L 1060 bei Rosenberg-Hohenberg dar.

 

Die Ortsdurchfahrt Ramsenstrut wurde vor ca. 10 Jahren ausgebaut und mit FAG - Mitteln bezuschusst. Die hier ausgeschriebene Maßnahme schließt eine weitere Ausbaulücke auf der Süd - Nord - Achse K 3232 (von der B 19 bis zur K 3233/ K 3234).

 

Der bestehende Fahrbahnaufbau der Kreisstraße 3232 ist nicht frostsicher und daher sehr uneben. Auch die Straßenentwässerung ist an vielen Stellen unzureichend. Die vorhandene Straßenbreite von 4,0 bis 4,5 m ist für den stattfindenden Begegnungsverkehr von Bus mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder LKW zu schmal, weshalb die Fahrbahnränder stark verdrückt sind.

 

Der Geschäftsbereich Straßenbau hat die Arbeiten für den Ausbau der Kreisstraße 3232 zwischen der Landesstraße 1075 und der Kreisstraße 3233 (ohne Ortsdurchfahrt Neuler - Ramsenstrut) am 13.05.2011 öffentlich ausgeschrieben.

 

Auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses wurden die Gesamtkosten ermittelt. Die Angebotseröffnung fand am 31. Mai 2011 statt.

 

Zusammenstellung der Angebote:

 

 

lfd.

Nr.

Bieterfirma

Geprüfter

Gesamtbrutto-

angebotspreis

1

Bortolazzi Straßenbau GmbH

73441 Bopfingen

1.096.575,40 €

2

HAAG-Bau GmbH

73491 Neuler

1.169.700,27 €

3

Carl Rossaro GmbH & Co. KG

73431 Aalen

1.279.726,00 €

4

Thannhauser + Ulbricht Straßen- und Tiefbau GmbH

86742 Fremdingen

1.497.648,18 €

 

Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt der Geschäftsbereich Straßenbau

vor, den Auftrag der Firma Bortolazzi Straßenbau GmbH, Bopfingen, zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 1.096.575,40 € als wirtschaftlichste Bieterfirma zu erteilen. Die Firma ist in der Lage, die Arbeiten fachgerecht und ordnungsgemäß auszuführen. Die Gesamtkosten betragen nach dem Kostenvoranschlag vom 16.06.2011 insgesamt 1.380.000 €

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushalt ist folgende Finanzierung vorgesehen:

 

Haushaltsstelle S.6500.0508

Ausbau der Kreisstraße 3232 zwischen der Landesstraße 1075 und der Kreisstraße 3233 (ohne Ortsdurchfahrt Neuler - Ramsenstrut)

Haushaltsjahr

Gesamtkosten

Ostalbkreis

Gemeinde
Neuler

Zuschuss

2009 und davor

228.000

120.000

 

108.000

2010

 

 

 

 

2011

300.000

150.000

 

150.000

2012

496.000

227.000

8.500

260.500

Gesamt-finanzierung

1.024.000

497.000

8.500

518.500

Kosten lt. Voranschlag

1.380.000

608.000

8.500

763.500

Mehrkosten

356.000

111.000

-

245.000

 

 

Gegenüber dem Haushaltsansatz ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 356.000 €.

Hiervon entfallen auf den Ostalbkreis Mehrkosten i. H. v. 111.000 €.

 

Die Mehrkosten entstehen aus folgenden Gründen:

 

  • Nach Erarbeitung der Grunderwerbspläne und des Grunderwerbsverzeichnisses ergibt sich ein größerer Flächenbedarf als ursprünglich angenommen.
     
  • Bei einer Baugrunduntersuchung wurden teerhaltige Bestandteile im Straßenoberbau festgestellt. Statt einer mit hohen Kosten verbundenen Entsorgung ist vorgesehen, das belastete Material aufzubereiten und als hydraulisch gebundene Tragschicht im neuen Fahrbahnaufbau wieder einzubauen.

 

  • Nach einer geotechnischen Beurteilung des Untergrundes im Rahmen eines Baugrundgutachtens ist eine Untergrundverbesserung über die gesamte Baustrecke erforderlich.
     
  • Nach Ausarbeitung der Ausführungsunterlagen und Präzisierung der Massenermittlung haben sich die Mengenansätze gegenüber der Ermittlung von 2008 erhöht.
     
  • Der starke Anstieg der Energiepreise spiegelt sich in den Einheitspreisen wider.

 

Die Mehrkosten für den Landkreis i. H. v. 111.000 € sind im Haushalt 2012 bereitzustellen.

 

 

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 10.05.2011 die Förderung dieser Maßnahme nach dem Landesgemeindeverkehrsfinazierungsgesetz  (LGVFG) genehmigt. Mit Email vom 16.06.2011 hat das Regierungspräsidium Stuttgart zugesagt, dass der Bewilligungsbescheid in der KW 25 dem Landratsamt Ostalbkreis zugeht.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

keine

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Engelhard

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel