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Vorlage - 050/2011  

 
 
Betreff: Abschlussbericht zum Wirtschaftlichkeitsgutachten ÖPNV
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
03.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Sitzungsvorlage 050_2011 - Anlage 1
Sitzungsvorlage 050_2011 - Anlage 2

Antrag der Verwaltung

 

Antrag der Verwaltung

 

1.Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Nahverkehrs im Ostalbkreis sowie von der Bewertung der vorhandenen Verträge zu OstalbMobil Kenntnis.

 

2.Die Landkreisverwaltung wird mit der Umsetzung der Empfehlungen der Gutachter beauftragt.

 

3.Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Bearbeitung des Moduls 2 (Rechtsgutachten zu § 39 PBefG) an Stelle des Moduls 7 (künftige Ausrichtung des Aufgabenträgers) zu.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung erteilte am 2. März 2010 den Auftrag an die Bietergemeinschaft BBG & Partner/Nahverkehrsberatung Südwest, die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV im Ostalbkreis zu untersuchen und Möglichkeiten zur Kosteneinsparung aufzuzeigen. Die beauftragten Module umfassen dabei die Wirtschaftlichkeit des Nahverkehrs (Modul 1), die Überprüfung der vorhandenen Verträge zu OstalbMobil (Modul 3) und Modellüberlegungen für eine künftige Ausrichtung des Aufgabenträgers (Modul 7).

 

In der Sitzung vom 28. September 2010 wurden vom beauftragten Gutachter, Herrn Dietmar Maier (Nahverkehrsberatung Südwest), die bis dahin vorliegenden Zwischenergebnisse zu Modul 1 vorgestellt. Der Ausschuss nahm vom Zwischenbericht Kenntnis.

 

Im Rahmen der nichtöffentlichen Klausurtagung Nahverkehr am 28./29. Januar 2011 wurde der vorläufige Endstand des Berichts zu Modul 1 und die wesentlichen Inhalte von Modul 3 erläutert.

 

Nun liegen das Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Nahverkehrs im Ostalbkreis und die Bewertung der vorhandenen Verträge zu OstalbMobil in der Endfassung vor.

 

Kernergebnisse Wirtschaftlichkeitsgutachten (Modul 1)

 

Als Anlage 1 liegt die komplette Fassung des Gutachtens bei. Das Gutachten kommt zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:

 

Bei den Einnahmen und Kosten je Nutzwagenkilometer sind die sehr unterschiedlichen Gewinnspannen der einzelnen Unternehmen auffällig. Bei vier Unternehmen liegen die ausgewiesenen Einnahmen sogar unter den angegebenen Kosten. Bei diesen Unternehmen handelt es sich teilweise um kleine Privatunternehmen, die bisher keine detaillierte Trennungsrechnung zwischen Linienbetrieb und sonstigen Betriebszweigen durchgeführt haben. Aber auch größere Unternehmen konnten plausibel darlegen, dass die Erlöse die Betriebskosten im Jahr 2008 nicht decken konnten. Im Landkreisdurchschnitt werden Einnahmen in Höhe von 2,88 €/Nutzwagen-km erzielt, bei einem Aufwand von 2,85 €/Nutzwagen-km. Dieser Wert liegt im Vergleich zu Erfahrungswerten relativ hoch, allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die spezifischen Kosten je Nutzwagen-Kilometer sehr stark mit den Produktionsbedingungen variieren und daher nicht vergleichbar sind.

 

Die Spannbreite der Einnahmen der Verkehrsunternehmen liegt zwischen 1,76 € pro Leistungspunkt (LP) und 3,26 € pro LP, d. h. zwischen 31 % unter und 28 % über dem Mittelwert. Der Mittelwert beträgt 2,50 €/LP.

 

Aus anderen Räumen sind Werte zwischen 1,90 €/LP bis etwa 3,00 €/LP bekannt, wobei nach oben keine Begrenzung besteht. Am unteren Ende der Skala finden sich meist ausgeschriebene Verkehre, bei denen bekannte Probleme wie Dumping-Löhne auftreten können. Bei Verkehren, die nicht dem Wettbewerb unterliegen, sind Werte ab ca. 2,20 €/LP bekannt.

 

 

Ein Großteil der Finanzierung des Busverkehrs im Ostalbkreis besteht aus öffentlichen Mitteln unterschiedlicher Quellen. 37 % der Einnahmen werden direkt von Kunden gewonnen, davon 15 %-Punkte als Eigenanteile von Schülern und 22 %-Punkte aus dem sogenannten Jedermann-Verkehr. Zusammen mit den Mitteln nach § 45 a PBefG ergeben sich 56 % der Einnahmen, die direkt aus dem Schülerverkehr resultieren. Ein Großteil der öffentlichen Mittel stellt nicht dynamisierbare Fixbeträge dar.

 

 

Im Schlusskapitel (Seite 30 ff) zeigt das Gutachten folgende Handlungsmöglichkeiten auf:

 

Ausweitung der Preisprüfung nach § 39 PBefG

Einführung eines Unternehmens-Benchmark

Weiterentwicklung des OstalbMobil-Tarifs

Finanzierungs-Beteiligung der Kommunen

Überprüfung der Finanzierung von Rasterfahrplänen und Direktbussen

Überarbeitung des Nahverkehrsplans

 

Kernergebnisse Prüfung OstalbMobil-Vertrag (Modul 3)

 

Die Auseinandersetzung mit dem Funktionsprinzip von OstalbMobil und die Darlegung der Nachteile aus Landkreis- und Kundensicht unter Berücksichtigung alternativer Modelle zur Einnahmeaufteilung ergaben zahlreiche Empfehlungen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:

 

Vereinfachung der Tarifwabenstruktur

Erhöhung der Attraktivität von Zeitkarten, insbesondere Netzkarten; Einführung einer Tageskarte

grundsätzliche Gültigkeit des OstalbMobil-Tarifs

Abbau garantierter Abgabepreise

Öffnung des OstalbMobil-Tarifs für spezielle Stadtverkehrstarife

Begrenzung des gewährten Verbundabmangels je Unternehmen

Ausbau der Preisprüfung im Rahmen des § 39 PBefG

Berücksichtigung finanzieller Nettoeffekte

 

Die Ergebnisse zur Untersuchung des Moduls 3 sind als Anlage 2 beigefügt.

 

Stellungnahme der Landkreisverwaltung

 

Aus Sicht der Landkreisverwaltung stellen die Ergebnisse des Wirtschaftlichkeitsgutachtens und der Bewertung der vorhandenen Verträge zu OstalbMobil grundlegende Werke dar, in denen umfassende Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen im Nahverkehr des Ostalbkreises aufgezeigt werden. Im Rahmen der weiteren Arbeit sind die Handlungsempfehlungen zu beachten. Dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist über den weiteren Fortgang und die Umsetzung der einzelnen Empfehlungen regelmäßig zu berichten.

 

Modul 7 (Modellüberlegungen für eine künftige Ausrichtung des Aufgabenträgers Ostalbkreis)

 

Während der Bearbeitung der Module 1 und 3 wurde deutlich, dass ein verstärktes Augenmerk seitens des Landkreises auf die Einnahmensituation der Unternehmen und der Haustarife zu legen ist. Daher hat die Bietergemeinschaft BBG & Partner/Nahverkehrsberatung Südwest in Abstimmung mit dem Ostalbkreis das Modul 7 bislang noch nicht bearbeitet. Die Landkreisverwaltung schlägt nun vor, an Stelle des Moduls 7 das bereits angebotene Modul 2 (Rechtsgutachten zu § 39 PBefG; welche Möglichkeiten hat die Genehmigungsbehörde, die Kostenstrukturen der Verkehrsunternehmen zu überprüfen und auf die Senkung der Kosten hinzuwirken) zu bearbeiten. Nachdem die Module 2 und 7 den selben Bearbeitungsumfang haben, würden auf den Ostalbkreis keine Mehrkosten zukommen. Die Bietergemeinschaft BBG & Partner/Nahverkehrsberatung Südwest ist mit diesem Vorgehen einverstanden.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

- entfällt -

Anlagen

Anlagen    2

 

 

Sichtvermerke

 

Nahverkehr

__________________________________________

 

Dehner

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsvorlage 050_2011 - Anlage 1 (1783 KB)    
Anlage 2 2 Sitzungsvorlage 050_2011 - Anlage 2 (670 KB)