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Antrag der Verwaltung
1. Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Josef Rettenmaier, Sozialdezernent des Ostalbkreises, wird ab 1. Juli 2011 von Besoldungsgruppe A 16 nach Besoldungs- gruppe B 2 befördert. Er wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 in eine Planstelle nach Besoldungsgruppe B 2 eingewiesen.
2. Der Kreistag beschließt, dass die Stelle des Sozialdezernenten im Stellenplan 2012 von Besoldungsgruppe A 16 nach Besoldungsgruppe B 2 angehoben wird und bereits im Jahr 2011 in Besoldungsgruppe B 2 besetzt werden kann.
Sachverhalt/Begründung
Am 1. Januar 2011 ist das Dienstrechtsreformgesetz für die Beamtinnen und Beamten im Land Baden-Württemberg in Kraft getreten. Entsprechend der Landesbesoldungsordnung B darf einem Dezernenten eines Landkreises mit mehr als 300.000 Einwohnern ein Amt der Besoldungsgruppe B 2 übertragen werden. Die Amtsbezeichnung gegenüber Besoldungsgruppe A 16 ändert sich hierbei nicht, sie lautet weiterhin Leitender Kreisverwaltungsdirektor.
Aufgrund seiner Stellung innerhalb der Landkreisverwaltung schlägt die Landkreisverwaltung vor, die Stelle des Sozialdezernenten nach Besoldungsgruppe B 2 auszuweisen. Das Sozialdezernat umfasst drei Geschäftsbereiche (Soziales, Jugend und Familie, Integration und Versorgung) sowie drei Stabstellen (Beratung, Planung und Prävention, Jugendreferat sowie Rechtsangelegenheiten). Außerdem ist dem Sozialdezernat das Jobcenter Ostalbkreis angegliedert. Das Sozialdezernat ist mit rund 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das größte der Landkreisverwaltung. Der Sozialhaushalt verzeichnet mit rund 125.000.000 Euro den größten Ausgabeansatz im Gesamthaushalt des Ostalbkreises. Diese sehr hohe personelle und finanzielle Verantwortung rechtfertigt die Ausweisung der Stelle des Sozialdezernenten in Besoldungsgruppe B 2. Die aktuell von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführte Stellenbewertung hat dies bestätigt.
Herr Josef Rettenmaier nimmt seit 15 Jahren die Funktion des Sozialdezernenten mit herausragendem Erfolg war. In fachlicher und persönlicher Hinsicht ist er bei den Mitgliedern des Kreistags, bei den Vertretern der sozialen Organisationen und innerhalb der Landkreisverwaltung hoch geschätzt. Als Ansprechpartner in sozialen Fragen ist er stets kompetent und zeichnet sich durch ein außergewöhnliches persönlichen Engagement auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten aus.
Da das Dienstrechtsreformgesetz erst zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, enthält der Haushaltsplan 2011 noch keine B 2 Stelle. Die Beförderung ist daher im Vorfeld auf den Stellenplan 2012 durchzuführen.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Beförderung nach Besoldungsgruppe B 2 verbundenen Personalausgaben werden über den Personaletat 2011 abgewickelt.
Anlagen
Persönliche Daten von Herrn Josef Rettenmaier
Sichtvermerke
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