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Vorlage - 037/2011  

 
 
Betreff: Kosten Schülerbeförderung Werkrealschule
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
05.04.2011 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 UA Gesamt-SMK
Anlage 2 UA Mehraufwand WRS
Anlage 3 UA Wohnorte FS zu WRS

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Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Landkreisverwaltung Kenntnis.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Allgemeines

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 30. Juli 2009 das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Baden-Württemberg beschlossen. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist die neue Konzeption der Werkrealschule. Mit der Änderung des Schulgesetzes wird die Werkrealschule im Schulgesetz ausdrücklich als eigene Schulart erwähnt.

 

Die pädagogische Konzeption der Werkrealschule sieht vor, dass Werkrealschulen grundsätzlich nur an mindestens zweizügigen Hauptschulen verwirklicht werden. Um besonderen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, ist in Einzelfällen eine Aufteilung der Werkrealschule auf mehrere Standorte denkbar. Die Klassenstufen 5 bis 7 einer unter einer Leitung stehenden Werkrealschule können im Ausnahmefall auch einzügig auf zwei oder mehrere Schulstandorte verteilt werden. Dies gilt vor allem für örtliche Konstellationen, in denen nur auf diese Weise die Bildung einer Werkrealschule ermöglicht werden kann. Die Klassenstufen 8 bis 10 sollen aber auch hierbei mindestens zweizügig geführt werden.

 

Die künftige Werkrealschule sieht zudem drei zusätzliche Wahlpflichtfächer (Natur und Technik, Wirtschaft und Informationstechnik, Gesundheit und Soziales), eine Kooperation mit der Berufsfachschule im 10. Schuljahr und die  generelle Möglichkeit vor, als Ganztagsschule geführt zu werden. Im Rahmen der Kooperation mit der Berufsfachschule besuchen die Schülerinnen und Schüler im 10. Schuljahr der Werkrealschule an zwei Tagen in der Woche, die landesweit grundsätzlich einheitlich liegen sollen, eine Berufsfachschule. Die Verzahnung der Werkrealschule mit der Berufsfachschule geschieht erstmalig zum Schuljahr 2012/2013.

 

Im Zuge der Änderung des Schulgesetzes Baden-Württemberg haben sich die 42 Städte und Gemeinden im Ostalbkreis intensiv mit dem Thema Werkrealschule beschäftigt. Intensive Gespräche der Kommunen und Überlegungen zur Einrichtung von Werkrealschulen und mögliche Kooperationen haben stattgefunden. Dabei wurde ersichtlich, dass die größte Hürde für die Einführung der Werkrealschule die Zweizügigkeit darstellte, die meist nur in Form von Kooperationen realisiert werden konnte. Aus Sicht der Städte und Gemeinden musste aber auch berücksichtigt werden, dass Kooperationen und die Einrichtung gemeinsamer Werkrealschulen auch von den Eltern mitgetragen werden müssen. Denn gerade in einem ländlich strukturierten Landkreis wie dem Ostalbkreis ist eine dezentrale, wohnortnahe und ländlich geprägte Werkrealschulstruktur erforderlich. Eine Reduzierung der Werkrealschulstandorte nur auf städtische Bereiche würde zu einer Schwächung des ländlichen Raumes führen. Vor diesem Hintergrund haben sich mehrere Kommunen für Kooperationen mit Nachbarkommunen entschieden. Insgesamt gibt es 21 Werkrealschulen im Ostalbkreis.

 

 

II. Auswirkungen auf den Landkreis

Als Träger der Schülerbeförderungskosten ist der Landkreis seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 von der Einführung der Werkrealschule betroffen. Der Landkreis ist gemäß § 18 Finanzausgleichgesetz (FAG) dazu verpflichtet, den Schulträgern die notwendigen Beförderungskosten zu erstatten. Für das Schuljahr 2010/2011 ist mit einem Mehraufwand von 221.000 € zu rechnen. Der Mehraufwand errechnet sich aus der Differenz zwischen Mehrausgaben von 290.000 € und Mehreinnahmen aus Eigenanteilen von 322 zusätzlichen Fahrschülern in Höhe von 69.000 €. 110.000 € Mehrausgaben folgen aus zusätzlichen Ausgaben für Schülermonatskarten (siehe 1.),
180.000 € Mehrausgaben ergeben sich auf Grund zusätzlich benötigter Busverbindungen (2.). Die Zahl der Schüler, die insgesamt zu Werkrealschulen befördert werden, ergibt sich aus Anlage 1. Der Mehraufwand für den Landkreis ist aus Anlage 2 ersichtlich. Dabei werden nur die Schüler berücksichtigt, die bislang nicht zur Schule fahren mussten. Schüler, die bereits vor Einführung der Werkrealschule zur Hauptschule bzw. Werkrealschule Klasse 10 befördert wurden, bleiben außer Betracht. In Anlage 3 ist dargestellt, aus welchen Wohnorten derzeit Schüler zu den jeweiligen Werkrealschulen befördert werden.

 

1.              Zusätzliche Schülermonatskarten

              Die Einführung der Werkrealschule führt dazu, dass Schüler, die bislang eine Hauptschule an ihrem Wohnort zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen konnten, zukünftig zur Schule gefahren werden müssen. Dies führt zu Mehrausgaben von 110.000 € bzw. zu einem Mehraufwand von 67.000 €. Dabei sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden:

 

              Fallgruppe 1

              Die bisherige Hauptschule wird in eine Werkrealschule ohne Schulbezirk umgewandelt. D.h. die Eltern/Schüler können frei wählen, welche Werkrealschule bzw. welche Hauptschule sie besuchen. Die Schulträger haben zwar die Möglichkeit, Schulbezirke festzulegen. Jedoch tritt die Festlegung spätestens am 31. Juli 2016 außer Kraft und die Schulaufsichtsbehörde kann Abweichungen zulassen.

 

              Z.B.               bisher:               Hauptschule Oberkochen

                            neu:              Werkrealschule Oberkochen

 

              Inzwischen besuchen Schüler aus Gemeinden ohne Werkrealschule die neuen Werkrealschulen. Beispielsweise besuchen Schüler aus Königsbronn die Werkrealschule Oberkochen. Die notwendigen Schülermonatskarten hat der Ostalbkreis zu erstatten.

 

              Fallgruppe 2

              Zwei einzügige Hauptschulen werden zu einer neuen Werkrealschule zusammengelegt. Die Klassen 5 –7 bleiben je einzügig auf die bisherigen Schulstandorte verteilt. Dabei wird ein Standort zur Außenstelle. Die Klassen 8 - 10 werden zweizügig an der neuen Werkrealschule an einem Schulstandort geführt.

 

              Z.B.               bisher:              Hauptschule Heubach und Hauptschule Bartholomä

                            neu:              Werkrealschule Heubach (Klassen 5 - 7 einzügig und Klassen 8 -10

                                          zweizügig) mit Außenstelle Bartholomä (Klassen 5 - 7 einzügig)

 

              Die Schüler, die in den Klassen 5 - 7 die Außenstelle besuchen, werden in den Klassen 8 - 10 zu Schülern, die befördert werden müssen.

 

 

 

              Fallgruppe 3

              Zwei einzügige Hauptschulen werden zu einer neuen Werkrealschule zusammengelegt. Die Klassen 5 - 7 werden zweizügig am Standort der Außenstelle unterrichtet. Die Klassen 8 - 10 werden zweizügig am Standort der neuen Werkrealschule unterrichtet.

 

              Z.B.              bisher:               Hauptschule Böbingen und Hauptschule Mögglingen

                            neu:              Werkrealschule Böbingen (Klassen 8 - 10 zweizügig) mit Außenstelle

                                          Mögglingen (Klassen 5 - 7 zweizügig)

 

              Schüler, die bislang die Hauptschule an ihrem Wohnort zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen konnten, müssen zukünftig zur Schule gefahren werden.

 

 

2.              Zusätzlich benötigte Busverbindungen

              180.000 € Mehrausgaben bzw. 154.000 € Mehraufwand ergeben sich auf Grund zusätzlich benötigter Busverbindungen zu den Werkrealschulen Böbingen mit Außenklasse in Mögglingen, Hüttlingen mit Außenklasse in Neuler sowie Westhausen mit Außenklassen in Schwabsberg und in Lauchheim.

 

a)              Werkrealschule Böbingen mit Außenklasse in Mögglingen

              Die Schüler der Klassen 5, 6 und 7 besuchen ab dem Schuljahr 2010/2011 die Außenklasse in Mögglingen. Somit müssen die Schüler aus Böbingen, welche die Klassen 5, 6 oder 7 besuchen, allesamt von Böbingen zur Außenklasse nach Mögglingen gelangen. Die Schüler der Klassen 8 und 9 sowie im Schuljahr 2011/2012 auch der Klasse 10 werden in Böbingen unterrichtet. Somit müssen die Schüler aus Mögglingen, welche die Klassen 8, 9 und 10 besuchen, von Mögglingen nach Böbingen gelangen. Für diese Schüler war zu Schuljahresbeginn ein neuer Buslinienverkehr zwischen Böbingen und Mögglingen bzw. Mögglingen und Böbingen einzurichten. Hierfür war ein zusätzlicher Bus erforderlich. Zwischen Böbingen und Mögglingen bzw. Mögglingen und Böbingen gab es keinen Buslinienverkehr, mit dem die Schüler jeweils fahren konnten. Da Böbingen und Mögglingen an der Bahnstrecke gelegen sind, kam theoretisch in Betracht, die Schüler auf den Zugverkehr zu verweisen. Jedoch ließ sich der Fahrplan der DB nicht auf die Bedürfnisse der Werkrealschüler abändern. Daher hätten sich für die Werkrealschüler bei einer Benutzung der Bahn erhebliche Wartezeiten ergeben. Hinzu kommt noch, dass ein großer Teil der Schüler zunächst vom Wohngrundstück zum Bahnhof gehen müsste und der Weg vom Bahnhof zur jeweiligen Schule zusätzlich zu Fuß zurückgelegt werden müsste. Da die Fußwegstrecke von Oberböbingen zum Bahnhof in Böbingen mehr als 2 km beträgt und auch ein Teil der im südlichen Siedlungsbereich von Böbingen wohnhaften Schüler Fußwegstrecken bis zum Bahnhof in Böbingen mit mehr als 1,5 km bewältigen müssen, hätten diese Schüler einen Rechtsanspruch auf die Einrichtung einer Schülerbeförderung zum Bahnhof nach Böbingen.

 

b)              Werkrealschule Hüttlingen mit Außenklasse in Neuler

              Die Unterrichtung der Schüler erfolgte ab dem Schuljahr 2010/2011 entsprechend dem Modell der Werkrealschule Böbingen/Mögglingen. Die Schüler der Klassen 5, 6 und 7 aus Hüttlingen besuchen erstmals seit dem Schuljahr 2010/2011 die Außenklasse in Neuler, die Schüler der Klassen 8, 9 und 10 aus Neuler sowie aus Adelmannsfelden die Werkrealschule in Hüttlingen. Zwar gab es zwischen Hüttlingen und Neuler bereits einen Buslinienverkehr. Dieser war bislang jedoch nicht auf das Zeitfenster der Werkrealschule Hüttlingen mit Außenklasse in Neuler ausgerichtet. Es war die Beschaffung und der Einsatz eines zusätzlichen Busses erforderlich.

 

c)              Werkrealschule Westhausen mit Außenklassen in Schwabsberg sowie in Lauchheim

              Die Klassen 5, 6 und 7 werden weiterhin getrennt in Westhausen und in Lauchheim unterrichtet. Die Klassen 8 und 9 und im kommenden Schuljahr 2011/2012 auch die Klasse 10 aus Lauchheim besuchen die zweizügige Werkrealschule in Westhausen. Dabei sind die Lauchheimer Schüler aus Lippach, Röttingen und Hülen bei der Schülerbeförderung mit zu berücksichtigen. Deshalb muss der bisher eingerichtete Fahrverkehr von Lippach nach Lauchheim und von Röttingen nach Lauchheim sowie von Hülen nach Lauchheim weiterhin bestehen bleiben. Ein vorhandener Bus, der bisher die Schüler von Röttingen nach Lauchheim gebracht hat, verlängert seit Schuljahrsbeginn seine Fahrt von Lauchheim nach Westhausen. Die Schüler aus Lippach und aus Hülen können in Lauchheim in diesen Bus umsteigen und die Schüler aus Lauchheim können mit diesem Bus ebenfalls nach Westhausen mitfahren. Bei den Rückfahrten holt der Linienbus, der bisher von Lauchheim nach Hülen fuhr, vorgeschaltet die Schüler in Westhausen ab und bringt sie nach Lauchheim. Die Hülener Schüler können im Bus sitzen bleiben und nach Hülen weiterfahren. Die Schüler aus Lippach können in Lauchheim in den Lippacher Bus umsteigen. Die Schüler aus Röttingen können mit einem Linienbus, der von Aalen über Westhausen nach Röttingen fährt, mitfahren. Eine entsprechende Lösung gibt es jedoch nicht für die Schüler, welche aus der Gemeinde Rainau die Werkrealschule in Westhausen besuchen. Für diese Schüler mussten zusätzliche Fahrten eingerichtet werden, um eine zumutbare Schülerbeförderung anzubieten. Dazu war die Beschaffung und der Einsatz eines zusätzlichen Linienbusses notwendig.

 

 

III.               Weitere Entwicklung der Kosten

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Geschäftsbereichs Nahverkehr werden die Werkrealschulen größtenteils schrittweise eingeführt, so dass die Schülerbeförderung für diese Werkrealschulen nur schrittweise planbar ist. Da bei den meisten Werkrealschulen keine Schulbezirke eingeführt wurden, können die Eltern in den meisten Fällen frei wählen, in welche Werkrealschule sie ihre Kinder schicken wollen. Wie sich die Schülerströme dabei Jahr für Jahr entwickeln, kann nicht vorherbestimmt werden. Der Entwicklungsprozess wird wohl über mehrere Jahre anhalten. Zudem besuchen die Werkrealschüler der Klasse 10 ab dem Schuljahr 2012/2013 an zwei Tagen in der Woche eine Berufsfachschule. Dies führt zu einem zusätzlichen Beförderungsbedarf. Daher kann derzeit nicht betragsmäßig gesagt werden, wie sich die Kosten der Schülerbeförderung für die Werkrealschüler in den nächsten Jahren tatsächlich entwickeln werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass weitere Steigerungen bei den Schülerbeförderungskosten anfallen werden.

 

 

IV. Kostenbeteiligung des Landes

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat deutlich gemacht, dass erhöhte Finanzzuweisungen für die Schülerbeförderung erst dann fließen können, wenn sich Einsparungen durch freiwerdende Lehrerressourcen für das Land deutlich messbar ergeben haben. Mit einer zeitnahen Aufstockung der Zuweisungen ist daher nicht zu rechnen. Die Landkreisverwaltung wird über den Landkreistag Baden-Württemberg weiterhin darauf hinwirken, dass die entstandenen Mehrkosten baldmöglichst bei den Finanzzuweisungen berücksichtigt werden.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Kreishaushalt 2011 sind Mehrausgaben für die Werkrealschulen von 0,25 Mio. € berücksichtigt.

 

 

 


Anlagen   3

 

 

 

Sichtvermerke

 

GB Nahverkehr

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Dehner

 

 

Dezernent/in

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ELin Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 UA Gesamt-SMK (27 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 UA Mehraufwand WRS (22 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 UA Wohnorte FS zu WRS (33 KB)