Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 8. Februar 2011 einstimmig dem Kreistag zum Beschluss empfohlen:
Herr Karl Kurz wird mit Wirkung ab 1. April 2011 zum Kreisoberverwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 14) ernannt. Er wird zum 1. April 2011 in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag des Ostalbkreises hat am 3. November 2009 Herrn Karl Kurz zum Finanzdezernenten und Kreiskämmerer des Ostalbkreises gewählt. Die Stelle des Finanzdezernenten und Kreiskämmerers wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt nach Besoldungsgruppe A 16 (Leitender Kreisverwaltungsdirektor) bewertet. Herr Kurz wurde mit dem Stellenantritt am 1. April 2010 von Besoldungsgruppe A 13 g. D. (Kreisoberamtsrat) nach Besoldungsgruppe A 13 h. D. (Kreisverwaltungsrat) befördert.
Herr Kurz nimmt die Funktion als Finanzdezernenten und Kreiskämmerers des Ostalbkreises mit sehr großem Engagement wahr und leistet hervorragende Arbeit. Die Beförderung zum Kreisoberverwaltungsrat ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 liegen vor.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Herrn Kurz zum Kreisoberverwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 14) verbundenen Personalausgaben werden über den Personaletat 2011 abgewickelt.
Anlagen
Persönliche Daten von Herrn Karl Kurz
Sichtvermerke
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