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Vorlage - 023/2011  

 
 
Betreff: Von der Abo zum Jobcenter Ostalbkreis - Änderungen im Sozialgesetzbuch II
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
22.02.2011 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 Neuorganisation SGB II
Anlage 2 Grundlagenvereinbarung
Anlage 3 Matrix

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

     

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 hat zum 01.01.2005 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu einer staatlichen Fürsorgeleistung - der Grundsicherung für Arbeitsuchende - zusammengeführt. Im Ostalbkreis wurde für die Ausführung des SGB II eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus dem Ostalbkreis und der Agentur für Arbeit Aalen gegründet, die Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (Abo).

 

Die Abo nahm Mitte April 2005 ihre Arbeit auf. Sie betreute im Dezember 2010 rund 8.400 erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren rund 3.200 Familienangehörige in rund 6.000 Bedarfsgemeinschaften.

 

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht ab 01.01.2011 als Regelorganisation die Fortsetzung der gemeinsamen Aufgabenerledigung von Agenturen für Arbeit und Kommunen in gemeinsamen Einrichtungen (gE) vor. Die wichtigsten gesetzlichen Veränderungen sind in der Anlage 1 zusammengefasst.

 

Als Ausnahme ist die Zulassung von nunmehr 110 Kommunen zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung (Optionskommunen) vorgesehen. Die Bezeichnung „Jobcenter“ ist nicht ausschließlich für die gemeinsamen Einrichtungen reserviert. Auch die Optionskommunen führen in Zukunft die Bezeichnung „Jobcenter“. Die bisherige dritte organisatorische Variante, nämlich die getrennte Aufgabenwahrnehmung, ist nach einer Übergangsfrist bis 31.12.2011 nicht mehr möglich.

 

Auf der Grundlage eines einstimmigen Kreistagsbeschlusses hat der Ostalbkreis am 22.12.2010 einen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger (Optionskommune) beim baden-württembergischen Sozialministerium gestellt. Voraussichtlich wird Baden-Württemberg zu den 5 bestehenden weitere 6 Optionen erhalten. Neben dem Ostalbkreis haben weitere 10 Landkreise und 2 Stadtkreise die Zulassung als Optionskommune beantragt.

 

Über die Zulassung entscheidet letztendlich der Bund auf Vorschlag des Landes. Eine entsprechende Rechtsverordnung, die zum 01.01.2012 in Kraft treten soll, wird im Frühjahr 2011 erwartet.

 

 

II. Organisation des SGB II im Jahr 2011

 

Die gemeinsame Einrichtung „Jobcenter Ostalbkreis“ wird zunächst bis zum 31.12.2011 in der aktuellen Form fortbestehen. Die Agentur für Arbeit Aalen und der Ostalbkreis haben deshalb in einer Vereinbarung die organisatorische Grundstruktur mit Regelungen zum Geschäftsbetrieb, zu den Organen und zur funktionellen Aufgabenwahrnehmung festgelegt (Anlage 2). Sofern der Ostalbkreis als kommunaler Träger (Optionskommune) zugelassen wird, werden die Vertragspartner die Prozesse entsprechend anpassen, um einen reibungslosen und rechtskonformen Übergang zu gewährleisten.

 

Die Regelungen, die im Jahr 2011 die Organisation des Jobcenters Ostalbkreis bestimmen, betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:

 

- Die bisherigen Standorte bzw. Geschäftsstellen in Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd werden beibehalten

 

- Die bisherigen Regelungen zum Geschäftsbetrieb der Abo werden in der gemeinsamen Einrichtung fortgeführt. Dies betrifft die Öffnungs- und Servicezeiten, die telefonische Erreichbarkeit, das Kundenreaktionsmanagement und die Arbeitszeiten der Mitarbeiter

 

- Den Vorsitz der Trägerversammlung übernimmt der Landkreis, den stellvertretenden Vorsitz die Agentur für Arbeit Aalen

 

- Die Mitgliederzahl der Trägerversammlung bleibt bei 14 bestehen - 7 von Seiten des Landkreises und 7 von Seiten der Agentur für Arbeit Aalen

 

- Die Geschäftsführung wird vom Landkreis bestellt. Für die Stelle der Bereichsleistung ist ein/e Mitarbeiter/in der Agentur für Arbeit vorgesehen

 

- Die Zusammensetzung des örtlichen Beirates bleibt unverändert

 

 

III. Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 08.12.2010 und in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.12.2010 hatte die Verwaltung über Inhalte und Zielsetzungen der neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen informiert. Das entsprechende Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) hätte zum 01.01.2011 in Kraft treten sollen. Seit Wochen wird zwischen der Regierungskoalition und den Oppositionsparteien auf Bundesebene um eine Lösung gerungen. Stand heute - 07.02.2011 - zeichnet sich noch keine Einigung ab.

 

Hauptstreitpunkt ist weiter die Höhe des künftigen Hartz IV-Regelsatzes. Auch bei der Umsetzung des Bildungspaketes ist nach wie vor völlig offen, wie die Finanzierung aussehen soll. Zuvor hatte es eine Teilverständigung in der Weise gegeben, dass die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in kommunaler Zuständigkeit bei gleichzeitigem vollen Kostenausgleich durch den Bund erfolgen soll.

 

Keine Annäherung gibt es bislang auch bei der Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit.

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 eine Neuberechnung des Regelsatzes für die damals rund 5 Mio. erwachsenen Hartz IV-Bezieher und mehr Bildungsförderung und Teilhabe für bedürftige Kinder gefordert.

 

Ungeachtet der politischen Auseinandersetzungen hat sich das Jobcenter Ostalbkreis in den letzten Wochen intensiv damit beschäftigt, im Rahmen einer sogenannten „Markterkundung“ Informationen über Angebote und Strukturen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen in den 42 Städten und Gemeinden des Ostalbkreises zusammenzutragen und gleichzeitig praxistaugliche Verfahrenskonzepte zu entwickeln.

 

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Ostalbkreis wurden vorläufige Handlungsempfehlungen erarbeitet (Anlage 3), die gleichzeitig eine kompakte Übersicht über einzelne Leistungen und Zielsetzungen beinhalten.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 22.02.2011 wird tagesaktuell über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens und die sich daraus ergebenden Handlungsaufträge berichtet.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Gegenüber den bisherigen Regelungen zur Finanzierung der Leistungsausgaben und auch der Verwaltungsaufwendungen des SGB II hat sich nichts geändert. Von den Verwaltungsaufwendungen trägt der Landkreis weiterhin 12,6 %. Der größte Kostenblock für den Landkreis sind die Kosten für Unterkunft und Heizung. Der Bund beteiligt sich daran mit 28,5 % im Jahr 2011.

 

Daneben erbringt der Landkreis weitere kommunale Eingliederungsleistungen nach

§ 16 a SGB II, insbesondere Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung und er finanziert die Kosten für die Kinderbetreuung.

 

Zu den Kosten und der Finanzierung der Bildungs- und Teilhabeleistungen liegen noch keine verlässlichen Informationen vor.


Anlagen

 

- Änderungen im SGB II (Anlage 1)

- Grundlagenvereinbarung des Ostalbkreises mit der Agentur für Arbeit Aalen (Anlage 2)

- Handlungsempfehlungen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen (Anlage 3)

 

 

Sichtvermerke

 

Jobcenter Ostalbkreis

__________________________________________

 

Häusler

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Neuorganisation SGB II (22 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Grundlagenvereinbarung (532 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Matrix (29 KB)