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Vorlage - 021/2011  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
01.03.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag des Ostalbkreises beauftragt die Landkreisverwaltung, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Ostalbkreis einzuleiten und eine Vergabeentscheidung vorzubereiten.

 

Dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist bis zur Sitzung am 18. Oktober 2011 ein Anforderungsprofil für den fortgeschriebenen Nahverkehrsplan vorzulegen.

 

Im Kreishaushalt 2012 sind für die Beauftragung eines geeigneten Fachbüros entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.              Wesen des Nahverkehrsplans

 

              Die Stadt- und Landkreise haben als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV die Aufgabe, eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sicherzustellen. Zentrales Planungsinstrument hierzu ist der Nahverkehrsplan für das jeweilige Gebiet des Aufgabenträgers. Dieser Nahverkehrsplan schafft die Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV und sichert ein abgestimmtes Vorgehen für die Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots, das den bestehenden bzw. noch zu konzipierenden verkehrlichen Verflechtungen entspricht.

 

              Der Nahverkehrsplan hat keine unmittelbar verbindliche Auswirkung, ist aber von den Genehmigungsbehörden zu berücksichtigen. Dadurch hat er vor allem bei konkurrierenden Anträgen eine Wirkung auf die Erteilung von Genehmigungen.

 

2.              Nahverkehrsplan Ostalbkreis von 1999

 

              Der derzeitige Nahverkehrsplan für den Ostalbkreis wurde nach einer über vierjährigen Bearbeitungszeit und mehreren Vorberatungen am 13. September 1999 vom Kreistag des Ostalbkreises einstimmig beschlossen. Hierfür fielen Gutachterkosten i. H. v. ca. 195.000 € an. Ebenfalls wurde dem ergänzenden Nahverkehrsentwicklungsplan zugestimmt.

 

              Dieser Nahverkehrsplan beinhaltet im Wesentlichen eine umfassende Analyse der Nahverkehrssituation und der Situation im Individualverkehr des Jahres 1997. Hauptinhaltspunkte des Nahverkehrsplanes sind:

 

              1.              Aufgabenstellung und Vorgehen

              2.              Ausgangslage des ÖPNV

              3.              Bestandsaufnahme der siedlungsstrukturellen Rahmenbedingungen

              4.              Bestehendes ÖPNV-Angebot

              5.              Verkehrsnachfrage

              6.              Schwachstellenanalyse und Bewertung des Zustands

              7.              Defizit und Wünsche aus Sicht der Kommunen

              8.              Abschätzung künftiger Rahmendaten und der Verkehrsentwicklung

              9.              Zusammenfassende Bewertung

 

              Zudem enthält der Nahverkehrsplan in knapper Form Ziele und Rahmenvorgaben für die zukünftige Gestaltung des ÖPNV für die Bereiche Netzgestaltung, Verkehrsangebot, Organisation, Fahrpreis, Vermarktung und Fahrzeugorientierung.

 

              Der Nahverkehrsplan aus dem Jahr 1999 ist nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere haben sich in den vergangenen zwölf Jahren die Anforderungen an den ÖPNV und auch dessen Bestand deutlich verändert. Nach den landesrechtlichen Vorgaben ist der Nahverkehrsplan alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

 

3.              Inhalte des Nahverkehrsplans

 

              Nach dem Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg (ÖPNVG) bildet der Nahverkehrsplan den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Er hat mindestens zu enthalten:

 

              1.              Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im ÖPNV

              2.              Bewertung der Bestandsaufnahme (Analyse)

              3.              Abschätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens (Verkehrsprognose)

              4.              Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV

              5.              Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zur Verwirklichung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit im ÖPNV.

 

              Hieraus ergeben sich verschiedene Handlungsfelder:

 

              Seitens der Kreispolitik sind politische Ziele und fachliche Anforderungen im Nahverkehrsplan festzulegen. Hierunter fallen die Festlegung von Standards hinsichtlich der Beförderungshäufigkeit und -qualität sowie Vorgaben zur Anwendung des OstalbMobil-Tarifs. Die Bedienungshäufigkeit am Abend und am Wochenende sowie die Bedienung der unterschiedlich großen Wohnplätze sind dabei festzulegen. Zudem bietet ein neuer Nahverkehrsplan dem Ostalbkreis als Aufgabenträger für den ÖPNV die Möglichkeit struktureller Gestaltungsmöglichkeiten zur Sicherung eines bedarfsgerechten ÖPNV.

 

              Für die Landkreisverwaltung ist ein neuer Nahverkehrsplan die sachliche und methodische Legitimation für das weitere konzeptionelle planerische Handeln. Hierunter fällt auch eine eindeutige Kosten-Nutzen-Abwägung bei Einzelmaßnahmen. Im Aufstellungsverfahren sollte die Möglichkeit für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit bei der Leistungserbringung mit berücksichtigt werden. Hierunter fallen z. B. der Einsatz nachfrageorientierter Angebote (Anmeldeverkehre) oder eine verstärkte Ausrichtung des Busverkehrs auf die Schiene mit einer kritischen Berücksichtigung ausgeprägter Parallelbedienungen.

 

              Für die Genehmigungsbehörde schafft ein neuer Nahverkehrsplan die Möglichkeit, gegebenenfalls unwirtschaftliche Anträge auf Liniengenehmigungen bzw. Fahrplanänderungen abzulehnen.

 

              Für die Verkehrsunternehmen ist eine diskriminierungsfreie Mitwirkung bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans vorzusehen. Ein Nahverkehrsplan bietet den Verkehrsunternehmen Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit.

 

              Für Fahrgäste bzw. die Allgemeinheit ist ebenfalls eine Einbindung in den Planungsprozess vorzusehen. Dies wird dadurch bekräftigt, dass in einem neuen Nahverkehrsplan die Belange der unterschiedlichen Nutzergruppen und insbesondere der in der Mobilität eingeschränkten Personen zu berücksichtigen sind.

 

4.              Begründung für einen fortgeschriebenen Nahverkehrsplan

 

              Ein fortgeschriebener Nahverkehrsplan für den Ostalbkreis muss den gestiegenen Anforderungen der öffentlichen Hand, der Kommunalpolitik und den bundesgesetzlichen Regelungen genügen. So kann mit einem fortgeschriebenen Nahverkehrsplan der demographischen Entwicklung mit den Auswirkungen auf die Nachfrage und die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Verkehrsangebots Rechnung getragen werden. Ebenfalls hat der Nahverkehrsplan eine besondere Bedeutung für die Genehmigungsbehörde, da Anträge auf Liniengenehmigungen im Einklang mit dem Nahverkehrsplan stehen müssen.

 

              Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Landkreisverwaltung dringend geboten, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Ostalbkreis auf den Weg zu bringen.

 

              Nach erfolgter Beauftragung der Landkreisverwaltung durch den Kreistag, den Nahverkehrsplan fortzuschreiben, ist von folgenden Bearbeitungsschritten auszugehen:

 

              -              Ausarbeitung des Anforderungsprofils und Beschluss im zuständigen Kreistagsausschuss (bis Oktober 2011)

              -              Einholung von Angeboten bei geeigneten Fachbüros (Ende 2011)

              -              Auftragsvergabe (Anfang 2012)

              -              Bearbeitungsdauer mindestens 1 Jahr

              -              Beschlussfassung im Jahr 2013

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Für die Beauftragung eines Fachbüros sind im Kreishaushalt 2012 die entsprechenden Haushaltsmittel einzustellen.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Nahverkehr

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Dehner

 

 

Dezernent/in

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Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel