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Vorlage - 015/2011  

 
 
Betreff: Antrag des "Yunus Emre Fördervereins - Gmünder Lernhilfe e. V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
gem. § 75 SGB VIII
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
22.02.2011 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag des Yunus Emre Förderverein

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Yunus Emre Förderverein (YEF) - Gmünder Lernhilfe e. V. mit Sitz Bocksgasse 29 in 73525 Schwäbisch Gmünd, wird gem. § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Rechtliche Grundlagen

 

Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen und aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind, sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten (§ 75 Abs. 1 SGB VIII).

 

Die Vorschrift gem. § 75 SGB VIII sieht ein abgestuftes Recht für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vor. Sie unterscheidet zwischen der Anerkennung nach pflichtgemäßem Ermessen (Abs. 1), der Anerkennung, auf die ein Rechtsanspruch besteht (Abs. 2), sowie der Anerkennung kraft Gesetzes (Abs. 3).

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird gem. § 11 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) vom Jugendamt ausgesprochen, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Zuständig für diese Anerkennung innerhalb des Ostalbkreises ist damit das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Jugend und Familie -.

 

 

II. Antrag des „Yunus Emre Fördervereins - Gmünder Lernhilfe e. V.“

 

Die Gmünder Lernhilfe mit Sitz in 73525 Schwäbisch Gmünd, hat mit Schreiben vom 10.11.2010 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt. Dem Antrag waren folgende Unterlagen beigefügt:

 

-              die Vereinssatzung vom 01.11.2007,

-              ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes Schwäbisch Gmünd zur Körper-              schafts- und Gewerbesteuer wegen Gemeinnützigkeit, vom 08.06.2010,

-              Daten und Informationen zur Vorstandschaft des Vereins und der aktiven Mit-              glieder

-              Beschreibung der Aktivitäten und Zielsetzungen

 

Die Vereinsgründung erfolgte im Jahre 1992. Die Grundideen und die Zielsetzungen der Gmünder Lernhilfe lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Ø      Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch Hausaufgaben- und Lernhilfen, Förderung von sozialen Kompetenzen in Projekten und durch gemeinsame Aktivitäten im außerschulischen Bereich

 

Ø      Förderung des Spracherwerbs, insbesondere mit dem Ziel und im Rahmen einer interkulturellen Kindertagesbetreuung

 

Ø      Unterstützung beim Übergang von Schule in Beruf oder ins Studium

 

Ø      Bildungsangebote für Eltern zu Fragen der Erziehung und der schulischen und beruflichen Ausbildung

 

Zur Umsetzung dieser Ziele organisiert und veranstaltet das Bildungszentrum Gmünder Lernhilfe regelmäßige Wochenendkurse mit Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kunst, Literatur, Musik, Theater, Tanz oder z. B. in Form von Lesegruppen, Lernwochen und Vorbereitungskurse in den Ferien, Ferienprogramme, Studienfahrten sowie Informationstage und Seminare für Jugendliche und Eltern.

 

Das Bildungszentrum ist ferner vernetzt mit vielen Institutionen im Gemeinwesen der Stadt Schwäbisch Gmünd. Bezüglich der Förderung von jungen Menschen sind die Fachkräfte des Vereins vor allem im regelmäßigen Kontakt mit der Rauchbeinschule und dem Scheffold-Gymnasium in Schwäbisch Gmünd. Bei Aktivitäten der Aktion Familie, wie zum Beispiel der Projektgruppe „Gmünd macht Kinderbetreuung“, ist der 1. Vorsitzende persönlich und aktiv beteiligt.

 

Der Verein beschäftigt derzeit drei Sozialpädagogen, einen Informatiker und eine Verwaltungsfachkraft. Nach Darstellung des Vorsitzenden sind die sächlichen und personellen Voraussetzungen gut und die Finanzen solide. Das Bildungszentrum ist für alle interessierten Kinder und Eltern offen. Alle Angebote im Bereich der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit sind kostenfrei. Diese Angebote werden von jungen Menschen aus ca. 13 verschiedenen Nationen besucht.

 

III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Auch wenn die Satzung und die Zwecke des Vereins sehr umfassend formuliert sind, ergibt sich aus dem persönlichen Gespräch mit dem 1. Vorsitzenden, Herrn Misir, und dem Mitarbeiter des Vereins, Herrn Dag, dass der Schwerpunkt des Bildungszentrums Gmünder Lernhilfe in einer ganzheitlichen Förderung von jungen Menschen liegt. Die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, die Information und Beratung von Eltern und der Beitrag zu positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien stehen im Mittelpunkt.

 

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales, Landesjugendamt, stellt in seiner Stellungnahme fest: „Die Tätigkeiten des Trägers insgesamt tragen u .E. sowohl unmittelbar als auch mittelbar zur Erfüllung von Jugendhilfeaufgaben bei. Ausreichend ist, wenn sich diese nur auf einen bestimmten Teilbereich der Jugendhilfe erstrecken, was im Falle des YEF e. V. wohl v. a. die Jugendarbeit, speziell die Integrationsarbeit / kulturelle Bildungsarbeit, sein dürfte. … Sofern im Vergleich zu ähnlichen Angeboten im Ostalbkreis die Tätigkeiten von YEF e. V. auf dem Gebiet der Jugendhilfe einen nicht unwesentlichen Beitrag darstellen, wären unseres Erachtens die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt.“

 

Eine Vereinbarung zur Umsetzung der Bestimmungen des § 8a SGB VIII (Kinderschutz bei Kindeswohlgefährdung) ist auch nach Empfehlung des Landesjugendamtes mit dem Geschäftsbereich Jugend und Familie bereits abgeschlossen.

 

Nachdem der Yunus Emre Förderverein - Gmünder Lernhilfe e. V. die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt und auch von Seiten des Landesjugendamtes mit Stellungnahme vom 17.01.2011 sowie des Kreisjugendreferats mit Schreiben vom 11.11.2010 keine Bedenken oder Hinderungsgründe geäußert worden sind, steht einer öffentlichen Anerkennung durch den Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises nichts entgegen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die öffentliche Anerkennung löst keine unmittelbaren Folgekosten aus. Als anerkannter freier Jugendhilfeträger kann der Verein ggf. Fördermittel des Landes erhalten.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Antrag des Vereins vom 10.11.2010

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag des Yunus Emre Förderverein (3612 KB)