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Vorlage - 011/2011  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform an der Justus-von-Liebig-Schule Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
08.02.2011 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

 

1.        An der Justus-von-Liebig-Schule Aalen wird zum Schuljahresbeginn 2011/2012 eine Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform eingerichtet.
 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, dazu die Zustimmung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gemäß § 30 Schulgesetz einzuholen.

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern hat einen sehr hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Durch die Entscheidung der Landesregierung, mit zusätzlichen Stellen in den Gruppen für Erzieherinnen und Erziehern die Qualität in den Einrichtungen weiter zu steigern und durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung für Kinder unter drei Jahren wird ein immenser Bedarf an zusätzlichen qualifizierten Fachkräften hervorgerufen. Bis zum Jahr 2013 sollen für rund ein Drittel der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass rund 50 000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden sollen, was über 6 000 zusätzliche qualifizierte Fachkräfte erforderlich macht.

 

Um dieser hohen Nachfrage an qualifizierten Fachkräften entsprechen zu können, gibt es ein großes öffentliches Interesse am Ausbau der entsprechenden Ausbildungsgänge. In diesem Zusammenhang ist auch die Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform zu sehen.

 

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderlichen beruflichen Handlungskompetenzen. Darüber hinaus wird die Allgemeinbildung erweitert und sie ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Die schulische Ausbildung dauert 3 Jahre.

 

Da die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im pädagogischen Bereich steigt, sieht die Justus-von-Liebig-Schule Aalen ein großes Interesse aus diesem Schülerkreis. Dies bestätigen die Anmeldezahlen am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium und an der Berufsfachschule für Kinderpflege der Justus-von-Liebig-Schule Aalen. Mit der Einrichtung einer Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform wird das Schulprofil der Justus-von-Liebig-Schule Aalen im sozialpädagogischen Bereich darüber hinaus auch gestärkt.

 

Die räumlichen Gegebenheiten sind an der Justus-von-Liebig-Schule Aalen vorhanden. Das Regierungspräsidium Stuttgart unterstützt das Anliegen der Justus-von-Liebig-Schule Aalen und geht davon aus, dass eine Klasse ab dem kommenden Schuljahr zustande kommen wird.

 

Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung einer Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform insbesondere um Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Bildungsabschluss eine qualifizierte sozialpädagogische Ausbildung anbieten zu können.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung erfolgt durch das im Haushaltsplan bereitgestellte Budget der Justus-von-Liebig-Schule Aalen.

 

 

Sichtvermerke

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Maier

Dezernat II

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Kurz

Landrat

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Pavel