Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung des Areals Hopfenstraße 65 und 67 in Aalen (Gemarkung Aalen, Flur Aalen, Flurstück Nr. 2780/5, Fläche: 9.126 m²) öffentlich auszuschreiben.
2. Eine Vergabeentscheidung über die Veräußerung wird der Kreistag in seiner Sitzung am 12. April 2011 treffen. Sachverhalt/Begründung
Das Areal Hopfenstraße 65 und 67 liegt südwestlich des Ostalb-Klinikums Aalen am Fuße der Auffahrt zum Kälblesrain. Die Grundstücksfläche beträgt 9.126 m² und ist mit einem Hauptgebäude (Hopfenstraße 65) und einem Nebengebäude (Hopfenstraße 67) bebaut.
Ehemaliger Wohnturm für Schwesternschülerinnen (2.-11. Obergeschoss) und zweigeschossiger Flachbau (ehemalige Schwesternschule)
Lageplan: Flurstück Nr. 2780/5, Gemarkung Aalen, Flur Aalen Das Hauptgebäude besteht aus einem sogenannten Flachbau mit zwei versetzten Vollgeschossen und einem Turm mit zwölf Geschossen. An die Westseite des Turms ist ein Garagen- und Transformatorgebäude angebaut. Das Nebengebäude liegt im nordwestlichen Teil des Grundstücks und besteht aus zwei Geschossen. Im östlichen Bereich ist ein asphaltierter Parkplatz mit 54 Stellplätzen angelegt.
Gebäudehistorie
Der Gebäudekomplex in der Hopfenstraße 65 wurde in den Jahren 1966-1969 durch den Landkreis Aalen unter Landrat Anton Huber als Schule für Krankenschwestern samt Schwesternschülerinnenwohnheim (2.-11. Obergeschoss des Turms) für das Kreiskrankenhaus Aalen erbaut. Das Nebengebäude (Hopfenstraße 67) wurde ursprünglich als Personalwohngebäude genutzt. Der Baubeginn für das Gesamtprojekt war der 7. April 1966. Die Gesamtbaukosten betrugen damals 6,49 Mio. DM (3,32 Mio. €). Seit dem 1.1.1970 wurden die Schule und das Wohnheim genutzt. Die Wohnungen waren der damaligen Zeit entsprechend einfach ausgestattet und verfügten nur über ein Waschbecken je Zimmer. Je Geschoss war ein Aufenthaltsraum und eine Küche verfügbar. Die Sanitärräume waren im Technikkern des Wohnturms untergebracht (vgl. Anlage 2 - Grundriss einer Etage). Nachdem sich immer mehr Schülerinnen in den 1990er Jahren eine Wohnung im Aalener Stadtgebiet gesucht haben und die Belegungszahlen drastisch zurückgegangen sind, wurde die Schwesternschule in ein Gebäude am Platanenweg auf dem Areal des Ostalb-Klinikums Aalen verlagert und der Wohnturm zur Unterbringung der Schwesternschülerinnen aufgegeben. Seit Mitte der 1990er Jahre stand der Gebäudekomplex in der Hopfenstraße leer. Die Zuständigkeit für das Gebäude wurde schließlich vom Ostalb-Klinikum der Landkreisverwaltung übertragen.
Im Turm stehen das 2.-11. Obergeschoss leer. Beim 12. Obergeschoss handelt es sich um die Dachterrasse sowie einen Aufbau für den Aufzugsschacht und weitere haustechnische Anlagen.
Flächenaufstellung Turm (2.-11. OG)
Derzeitige Verwendung des Areals Hopfenstraße
Das Jobcenter Ostalbkreis (neue Bezeichnung für die „abo“ ab 01.01.2011) ist mit der Geschäftsstelle Aalen auf insgesamt 1.905 m² Bürofläche jeweils im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss von Flachbau/Turm und Nebengebäude untergebracht:
Überlegungen der Landkreisverwaltung zur Umnutzung zum Bürogebäude
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zur Unterbringung von verschiedenen Dezernaten und Geschäftsbereichen der Landkreisverwaltung wurden auch Überlegungen angestellt, wie der leerstehende ehemalige Wohnturm sinnvoll genutzt werden könnte. Ziel war es, durch die Konzentration auf zwei große Verwaltungsstandorte in Aalen (Stuttgarter Straße 41 (Ostalbkreishaus)/Julius-Bausch-Straße 12 (Arbeitsagentur) sowie Hopfenstraße 65) Synergieeffekte zu erschließen, externe Mietkosten zu sparen und Verantwortungsbereiche sinnvoll neu zu gliedern. Die Sanierungskonzeption für das Gebäude Hopfenstraße 65 wurde in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 21.04.2009 (Vorlage Nr. 244/2009) vorgestellt. Grundlage dafür war eine im Sommer 2008 erstellte Machbarkeitsstudie, die eine mögliche Büronutzung prinzipiell untersuchte und in Form von ausgearbeiteten Grundrissen verschiedene Bürokonzeptionen darstellte. Der ermittelte Kostenaufwand für eine zeitgemäße und energetische Sanierung und Umnutzung des Turms zu Büro- bzw. Verwaltungszwecken belief sich auf 4,6 Mio. €. In diesem Betrag war die Dach- und Fassadensanierung des Flachbaus (abo Aalen) nicht enthalten. Am 28. September 2009 führte der Ausschuss für Bildung und Finanzen eine Besichtigungsfahrt der Verwaltungsgebäude des Ostalbkreises durch. Im Rahmen der Kreisbereisung wurde auch der leerstehende Turm von den Ausschussmitgliedern in Augenschein genommen. In zwei beispielhaft möblierten Musterbüros konnte die angedachte Büronutzung begutachtet werden. Das Ergebnis der Vorstellung des Sanierungskonzepts und der Besichtigungsfahrt war, dass der Turm auf Grund des aus der ehemaligen Wohnheimnutzung resultierenden Raumzuschnitts fraktionsübergreifend eher als nicht ideal für eine Büronutzung erachtet wurde. Außerdem ist der Aufwand für eine zeitgemäße energetische Sanierung und Umnutzung des gesamten Gebäudekomplexes aus heutiger Sicht sehr hoch und deshalb in der anhaltend angespannten Haushaltslage kaum darstellbar.
Standort „Jobcenter Ostalbkreis“
Unabhängig von der Frage, ob die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II in der Trägerschaft einer „Gemeinsamen Einrichtung“ oder - nach einer möglichen Anerkennung als Optionskommune - durch den Ostalbkreis selbst wahrgenommen werden, soll an den derzeitigen Standorten des Jobcenters Ostalbkreis in Aalen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd und Bopfingen festgehalten werden.
Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf
Da in der Hopfenstraße 65 in Aalen keine Eigennutzung des leerstehenden Turms durch die Landkreisverwaltung in Frage kommt, soll das gesamte Areal zum Verkauf ausgeschrieben werden. Bei einer Veräußerung ist vorgesehen, durch entsprechende Vereinbarungen sicherzustellen, dass die Unterbringung der SGB II-Verwaltung an diesem Standort gesichert wird und erhalten bleibt. Die potentiellen Erwerber werden hierauf bereits in den Ausschreibungsunterlagen hingewiesen. Im Gegenzug besteht durch die mittel- bis langfristige Vereinbarung einer Anmietung für den neuen Eigentümer eine finanzielle Sicherheit durch garantierte Mieteinnahmen.
Finanzierung und Folgekosten
Da, wie dargelegt, ein Eigenbedarf zur Nutzung des gesamten Gebäudekomplexes nicht vorhanden ist, stellt der Verkauf über eine öffentliche Ausschreibung die wirtschaftlich sinnvollste Lösung dar. Die Verwaltung soll deshalb beauftragt werden, das Areal öffentlich zum Verkauf auszuschreiben. Eine Vergabeentscheidung ist durch den Kreistag in der Sitzung am 12. April 2011 vorgesehen.
Anlagen
Anlage 1 Auszug Bebauungsplan (Sondergebiet Schwesternschule) Anlage 2 Grundriss einer Etage des ehemaligen Wohnturms
Sichtvermerke
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