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Vorlage - 155/2010  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung für den Ostalbkreis am Standort Stauferklinikum
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Kenntnisnahme
07.12.2010 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2010-11-09 Diagramm SAPV im Ostalbkreis

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss beschließt die Einrichtung der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für den Ostalbkreis am Standort Stauferklinikum und beauftragt die Betriebsleitung des Stauferklinikums mit den erforderlichen Maßnahmen.

 

 

 

Sachverhalt/Begründung

I. Sachverhalt / Ausgangslage

 

Mit Verabschiedung des Gesundheitsreformgesetzes im März 2007 wurde durch die Ergänzung des § 37b Abs. 1 SGB V in das Sozialgesetzbuch die Grundlage für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) geschaffen. Ziel der Neuregelung war es, Versicherten mit einer „nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung…“ Leistungen einer „spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung“ zu ermöglichen.

 

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung dient damit dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Obwohl mittlerweile 70 % der Betroffenen diesen Wunsch haben, stellt das Sterben zu Hause heute immer noch eine Ausnahme dar.

 

Die seitherigen ambulanten Versorgungsstrukturen bei ausschließlich onkologischen Erkrankungen durch die Brückenpflegekräfte des Stauferklinikums werden durch die SAPV erweitert. Neben Krebspatienten sollen nun auch Patienten mit anderen schweren Erkrankungen behandelt werden, wie beispielsweise HIV-Patienten, Patienten mit neurologischen Krankheitsbildern oder Patienten mit fortgeschrittenen kardiopulmonalen Krankheiten. Die SAPV steht damit nicht in Konkurrenz zu der bestehenden Brückenpflege, sondern weitet diese ambulanten Versorgungsstrukturen weiter aus.

 

Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 1. April 2007 veröffentlichte der Gemeinsame Bundesausschuss seine Richtlinien hierzu am 11. März 2008 und konkretisierte damit die Rahmenbedingungen der SAPV.

 

Die strukturellen Anforderungen an die SAPV sind hoch, weshalb es in Baden-Württemberg derzeit mit Freiburg, Bühl, Tübingen, Ostfildern-Ruit, Singen und Rastatt nur wenige Landkreise gibt, in denen diese spezialisierte Leistung angeboten wird. Die Etablierung des SAPV-Angebots im Ostalbkreis ist deshalb nicht nur eine wichtige ergänzende Versorgungsleistung, sondern auch ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber umliegenden Landkreisen.

 

 

Voraussetzungen und Umsetzung im Ostalbkreis

 

Personelle Voraussetzung für die SAPV ist neben der bisherigen pflegerischen Versorgung auch eine qualifizierte palliativmedizinische ärztliche Versorgung.

 

Die Anforderung an den ärztlichen Dienst umfasst neben der medizinischen Abdeckung tagsüber auch einen Bereitschaftsdienst während der Nacht und am Wochenende. Somit wird eine spezielle palliative ärztliche Versorgung rund um die Uhr gewährleistet. Medizinische Voraussetzung ist eine anerkannte Zusatzweiterbildung Palliativmedizin nach der Weiterbildungsordnung für Ärzte. Weiterhin muss durch die Behandlung von mindestens 40 Palliativpatienten oder alternativ einer mindestens 10-wöchigen klinischen Vollzeittätigkeit im Bereich Palliativmedizin die entsprechende Erfahrung nachgewiesen werden.

 

Die ärztlichen Strukturen werden fast ausschließlich von Ärzten des Stauferklinikums, insbesondere des Zentrums für Innere Medizin abgedeckt. Ergänzende Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten und Klinikärzten des Ostalbklinikums und der St. Anna-Virngrundklinik befinden sich derzeit in Vorbereitung. Die Vorbereitungen im ärztlichen Bereich erfolgten federführend durch den Chefarzt des Zentrums für Innere Medizin am Stauferklinikum Prof. Dr. med. Holger Hebart sowie durch seinen Stellvertreter Herrn Leitenden Oberarzt Dr. med. Wolfgang Grimminger.

 

Von den Pflegefachkräften wird eine mindestens 5-wöchige Vollzeit-Tätigkeit in einer Einrichtung der Hospiz- und Palliativversorgung verlangt, welche nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

 

Die Anforderungen an das Pflegepersonal werden ebenfalls hauptsächlich durch Mitarbeiter des Stauferklinikums, insbesondere durch Mitarbeiterinnen der Brückenpflege abgedeckt. Die notwendigen Vorbereitungen im pflegerischen Bereich wurden von Herrn Pflegedirektor Pretzel koordiniert. Neben dem Einsatz der Brückenpflege sind Kooperationen mit Sozialstationen, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Hospizdiensten im Ostalbkreis vorgesehen.

 

Offen für die Sozialdienste ist dabei noch die Frage der Gemeinnützigkeit. Es findet derzeit eine Abstimmung mit den Finanzbehörden hinsichtlich der Mehrwertsteuerpflicht der Sozialstationen statt. Im Falle einer Mehrwertsteuerpflicht ist die Beteiligung für Kooperationspartner im pflegerischen Bereich nicht rentabel. In diesem Fall kann die SAPV jedoch auch ausschließlich von Mitarbeitern des Stauferklinikums und der St. Anna Virngrundklinik getragen werden.

 

Entsprechend dem Leitfaden des Krebsverbandes Baden-Württemberg erfordert die SAPV im Ostalbkreis eine Personalstruktur von ca. 10 Kräften für den ambulanten Pflegedienst, ca. 3 Vollkräften im ärztlichen Dienst und eine Vollkraft für die Koordinationsstelle.

 

Auf Basis vorgenannten Leitfadens wird auf die Bevölkerungszahl des Ostalbkreises bezogen (ca. 320.000 Einwohner) von einem Patientenaufkommen von 170 onkologischen und 130 nicht onkologischen Patienten ausgegangen.

 

Zur Durchführung der SAPV muss eine Koordinationsstelle eingerichtet werden. Diese wird am Standort Stauferklinikum im Büro der Brückenpflege angesiedelt, von wo aus die SAPV-Versorgung des gesamten Ostalbkreises gesteuert und organisiert wird. Eine Übersicht über die Koordination der SAPV sowie der derzeitigen Kooperationspartner kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Die Abstimmung mit den Kooperationspartnern sowie die vertraglichen Vorbereitungen befinden sich derzeit in der Endabstimmung. Basierend auf den Erfahrungen anderer SAPV-Einheiten wird von einem Start der SAPV im Ostalbkreis zum 1. März 2011 ausgegangen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die SAPV wird über Vergütungssätze sichergestellt, welche zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Landesarbeitsgemeinschaften der Freien Wohlfahrtspflege vereinbart wurden. Die Vergütungssätze liegen zwischen 3.400 und 3.800 Euro pro Patient. In Beachtung entstehender Personal- und Sachkosten muss neben der Kostendeckung auch eine Abschreibung für die erforderlichen Investivgüter (z.B. Kraftfahrzeug, Büroausstattung) sichergestellt werden. Diese Anforderung sieht die Betriebsleitung des Stauferklinikums als erreichbar an.

Anlagen

Anlagen

 

Organisationsstruktur SAPV im Ostalbkreis

 

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Hees

 

 

Koordinierender Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Luft

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2010-11-09 Diagramm SAPV im Ostalbkreis (82 KB)