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Vorlage - 145/2010  

 
 
Betreff: Steuerliche Belastungen der Kliniken des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Klinik-Eigenbetriebe   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Kenntnisnahme
07.12.2010 
Sitzung des Krankenhausausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Zur Kenntnis.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz (KStG) sind alle Krankenhäuser in gemeinnütziger oder kirchlicher Trägerschaft von der Entrichtung der Körperschaftssteuer befreit. Diese Steuerbefreiung ist jedoch ausgeschlossen, sofern steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe vorliegen, die nicht dem steuerbegünstigten Zweckbetriebsbereich zuzuordnen sind.

 

So gelten beispielsweise Krankenhausapotheken, welche andere Krankenhäuser beliefern, Krankenhausküchen und -wäschereien, soweit sie Leistungen für Außenstehende erbringen, aber auch die entgeltliche Überlassung von Parkplätzen an Besucher und die Überlassung von Telefonen als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

 

Zusätzlich zur Körperschaftssteuer unterliegen Krankenhäuser gem. § 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht. Leistungen, die jedoch ausschließlich dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind, sind nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Der errechnete Steuermessbetrag wird mit einem von den Gemeinden individuell festgelegten Hebesatz multipliziert. Für die Jahre 2008 und 2009 galt für alle 3 Standorte (Aalen, Mutlangen und Ellwangen) ein Hebesatz in Höhe von 360 %.

 

Seit Beginn des Jahres 2008 unterliegen die Erträge aus der ambulanten Applikation von Zytostatika erstmalig sowohl der Körperschaftssteuer- als auch der Gewerbesteuerpflicht. Dementsprechend hat sich die steuerliche Belastung für viele Kliniken ab dem Jahr 2008 deutlich erhöht.

 

Für die Kliniken des Ostalbkreises entstanden im Jahr 2008 und 2009 folgende steuerliche Belastungen aufgrund der Körperschaftssteuer incl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer:

 

Jahr

Körperschafts- steuer

Solidaritäts- zuschlag

Gewerbe- steuer

Gesamt

 

 

 

 

 

2008

323.353

17.976

266.870

608.198

 

 

 

 

 

2009

357.008

19.646

293.592

670.246

 

Hierbei ist zu beachten, dass die Steuerbescheide 2009 bei allen Kliniken (im Stauferklinikum auch der Steuerbescheid 2008)nur vorläufig sind und eine Veränderung der Gesamthöhe noch möglich ist.

 

 

Davon entfallen auf das Ostalb-Klinikum:

 

Jahr

Körperschafts-

steuer

Solidaritäts-

zuschlag

Gewerbe-

steuer

Gesamt

 

 

 

 

 

2008

140.250

7.720

117.800

265.550

 

 

 

 

 

2009

140.080

7.700

117.660

262.680

Bemessungsgrundlage waren die Erträge aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Chefarztambulanz, Parkhaus und Parkplätze auf Freiflächen, Begleitpersonen, Lieferungen an DRK und Dritte, sowie die Labornutzung, Telefon- und Fernsehüberlassung, Vermietung von Werbeflächen und der Onkologischen Tagesklinik mit Zytostatika.

 

 

Für das Stauferklinikum konnten die Erklärungen für die Ertragssteuern der Jahre 2008 und 2009 noch nicht vorgelegt werden. Der Beginn der Vornahme der Abschreibungen wurde aktuell mit der Finanzbehörde abgeklärt, so dass die endgültigen Zahlenwerte jetzt ermittelt werden können. Deshalb sind die nachstehenden Summen in ihrer Höhe nicht endgültig und eine evtl. Verminderung der Steuerschuld möglich.

 

Jahr

Körperschafts-

steuer

Solidaritäts-

zuschlag

Gewerbe-

steuer

Gesamt

 

 

 

 

 

2008

133.000

7.500

107.000

247.500

 

 

 

 

 

2009

167.000

9.200

134.000

310.200

 

Die Beträge sind Resultat der Besteuerung aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Chefarztambulanzen, Zytostatika, Begleitpersonen, Parkhaus und Parkplätze auf Freiflächen, Überlassen von Räumen und Telefon, Fortbildungen, Abgabe medizinischen Bedarfs, Blutalkoholuntersuchungen, Apothekenleistungen und die externen Lieferungen der Küche und Wäscherei.

 

 

Die steuerliche Belastung aus der Körperschaftssteuer incl. Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer der St. Anna-Virngrund-Klinik beläuft sich in den Jahren 2008 und 2009 auf folgende Beträge:

 

Jahr

Körperschafts-

steuer

Solidaritäts-

zuschlag

Gewerbe-

steuer

Gesamt

 

 

 

 

 

2008

50.103

2.756

42.070

94.928

 

 

 

 

 

2009

49.928

2.746

41.932

94.606

 

Steuerbemessungsgrundlage sind hier die Erträge aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Chefarztambulanzen, externe Lieferungen der Küche, Begleitpersonen, Telefonüberlassung, Wäschereinigung, Schwimmbadbenutzung und Stromrücklieferungen, der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Einrichtungen, Zytostatika, Abgabe medizinischen Bedarfs und Blutalkoholuntersuchungen.

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung:

 

Das ohnehin „rauhe Finanzklima“ für die Kliniken wird durch eine steigende steuer-liche Belastung zusätzlich verschärft. Mit einer Gesamtsumme von rund 608.000 € im Jahr 2008 und voraussichtlich rund 670.000 € im Jahr 2009 Körperschafts- und Gewerbesteuer werden den Kliniken des Ostalbkreises dringend benötigte Einnahmen im Nachgang wieder entzogen. Während die Körperschaftssteuer incl. Solidaritätszuschlag an Bund und Länder abgeführt wird (376.654 € im Jahr 2009), verbleibt die Gewerbesteuer - nach einer Umlage für Bund und Länder - bei den Kommunen (290.835 € im Jahr 2009).

 


 

 

 

Sichtvermerke

Sichtvermerke

 

 

 

Koordinierender

__________________________________________

Krankenhausdirektor

Luft

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel