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Vorlage - 090-1/2010  

 
 
Betreff: Gründung einer Service-GmbH am Stauferklinikum
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum Beteiligt:Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
19.10.2010 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Gesellchaftsvertrag
Stellungnahme IHK

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Gesellschaftsvertrags die Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH zu gründen und die entsprechenden Verträge abzuschließen.

 

  1. Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH, Herrn Krankenhausdirektor Walter Hees zum Geschäftsführer zu bestellen.

 

  1. Als weitere zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (neben dem Landrat Kraft Amtes) werden

a) Herr Kreiskämmerer Karl Kurz und

b) Herr Ralf Wagenknecht (Büro des Landrats)

entsandt.

 

 

 

Anmerkung:

 

Der Krankenhausausschuss hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 die Ziffern 1 und 2 des Beschlussantrags mit einer Änderung des Unternehmenszwecks im Gesellschaftsvertrag der Service-GmbH (vgl. Anlage 1) mehrheitlich zum Beschluss empfohlen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Allgemeines

In der 2-tägigen Klausurtagung am 24.07. und 25.07.2003 in Ebnisee hat der Krankenhausausschuss den Beschluss gefasst, dass die Klinikleitungen der Kliniken des Ostalbkreises die Möglichkeit erhalten, für patientenferne Dienste gemeinsam mit einem professionellen Dienstleister eine oder mehrere Service-GmbHs zu gründen.

 

Auf Beschluss des Kreistages vom 14.10.2003 wurde bereits am 01.07.2004 am Ostalb-Klinikum in Aalen eine Servicegesellschaft in Trägerschaft des Ostalbkreises (51 %) und dem privaten Dienstleister Klinikdienste Süd KDS (49 %) gegründet.

 

Als zweite Klinik des Ostalbkreises gründete die St. Anna-Virngrund-Klinik in Ellwangen durch Beschluss des Kreistages vom 23.06.2009 eine klinikeigene Servicegesellschaft sowie eine Servicegesellschaft für die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen. Im Unterschied zur Service-GmbH am Ostalb-Klinikum, wurde in Ellwangen jeweils auf die Beteiligung eines externen Partners verzichtet und die Servicegesellschaft in 100%-igem Eigenbesitz des Ostalbkreises gegründet.

 

In der Klausurtagung am 07.05. und 08.05.2010 in Ebnisee wurde die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Servicegesellschaft am Stauferklinikum nochmals untermauert und die Einrichtung der Service-GmbH noch im Jahr 2010 gefordert.

 

In der Sitzung des Kreistages am 22.06.2010 wurde mit der Verabschiedung der Ergebnisse der „Ebnisee II“-Klausurtagung die Gründung einer Servicegesellschaft am Stauferklinikum beschlossen. Der Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH wurde damit bereits getroffen. Aus den Erfahrungen der GmbH-Gründung an der St. Anna Virngrund-Klinik in Ellwangen werden die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten nach dem Gründungsbeschluss durch den Kreistag einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass ein realistischer Start der Service-GmbH auf 01.01.2011 angenommen werden kann.

 

Bereits seit Ende 2009 ist die Betriebsleitung des Stauferklinikums intensiv mit der Vorbereitung der vertraglichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten beschäftigt. Die Vorbereitungen zur Gesellschaftsgründung am Stauferklinikum erfolgen mit juristischer Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei Menold & Bezler in Stuttgart sowie steuerliche Beratung durch die Firma Richter & Partner, Niederlassung Stuttgart. Federführend sind Frau Dr. Beatrice Fabry (Menold & Bezler) und Frau Ursula Augsten (Richter & Partner) beratend tätig. Diese rechtlichen Beraterinnen waren bereits mit den Gründungen der Service-Gesellschaften am Ostalb-Klinikum und an der St. Anna-Virngrund-Klinik beauftragt.

 

Mit der Kanzlei Menold & Bezler wurde der Gesellschaftsvertrag für die Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH erarbeitet, der im Rahmen der Beratungen im Krankenhausausschuss am 20.07.2010 noch im Unternehmenszweck geändert wurde (Anlage 1). Der Vertrag ist außer dem Namen der Gesellschaft und des Geschäftsführers nahezu deckungsgleich mit den bereits etablierten Gesellschaftsverträgen in Ellwangen.

 

Die Gründung der Servicegesellschaft steht nach §§ 117, 121, 108, 102-103a GemO i.V.m. § 48 LkrO unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Nach erfolgter Zustimmung im Kreistag werden dem Regierungspräsidium die entsprechenden Unterlagen zur Überprüfung und Genehmigung übersandt.

 

Wie bei den anderen Kliniken des Ostalbkreises wird auch am Stauferklinikum bezüglich der Arbeitsverhältnisse die sozialverträgliche Fluktuationslösung realisiert. Es werden also keine Kündigungen ausgesprochen, sondern ausscheidende Mitarbeiter des Klinikums sukzessive in der Servicegesellschaft nachbesetzt.

 

Einschlägiger Tarifvertrag in der Servicegesellschaft ist der Tarifvertrag der die größte Beschäftigtengruppe abbildet. Dies wird, wie bei den Servicegesellschaften in Ellwangen und Aalen, der Tarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung (Gebäudereinigertarifvertrag) sein. Das durch den Gebäudereinigertarifvertrag mögliche Einsparvolumen bei den Personalkosten beträgt gegenüber dem TVöD am Stauferklinikum hochgerechnet auf die nächsten 10 Jahre, also bis 2021, ca. 1,6 Millionen Euro.

 

Die Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH wird als 100%-ige Tochtergesellschaft des Ostalbkreises gegründet. Die Betriebsleitung des Stauferklinikums kann sich jedoch eine Kooperation mit einem externen Partner über einen Managementvertrag vorstellen, in dessen Rahmen bestimmte Dienstleistungen bezogen werden. Hierbei kann insbesondere auf betriebswirtschaftliches und organisatorisches „Know-How“ zurückgegriffen werden.

 

Im Gegensatz zu einer Beteiligung an der Gesellschaft unterliegt diese Kooperationsform bei Einhaltung der Wertgrenzen nicht der EU-weiten Ausschreibungspflicht, was bezüglich der Kosten und Komplexität des Verfahrens von Vorteil ist. Um den Grundsätzen des kommunalen Wirtschaftsrechts gerecht zu werden, genügt es in diesem Fall, mehrere (in der Regel drei) Angebote möglicher Kooperationspartner einzuholen.

 

Die weiteren vertraglichen Arbeiten zur Gesellschaftsgründung sind derzeit in Vorbereitung. In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Richter & Partner wurde am 06.07.2010 ein Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt gestellt. Mit Schreiben vom 05.09.2010 hat das zuständige Finanzamt Aalen die vorgesehene Gründung und Struktur der Service-Gesellschaft unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten im vollem Umfang bestätigt. Eine Geschäftsordnung sowie der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Stauferklinikum und der Service-GmbH befinden sich derzeit in Abstimmung. Parallel hierzu laufen die organisatorischen Vorbereitungen zur Gründung der Servicegesellschaft am Stauferklinikum (Personalangelegenheiten, Lohnbuchhaltung, Erstellung Öffnungsbilanz etc.).

 

  1. Anpassung des Gesellschaftsvertragsentwurf der Service-GmbH im Rahmen der Beratung im Krankenhausausschuss am 20. Juli 2010

Im Entwurf des Gesellschaftsvertrags, der Gegenstand der Beratung im Krankenhausausschuss war, war zunächst im § 2 Abs. 1 folgender Unternehmenszweck vorgesehen:

(1)              Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von patientenfernen Leistungen für das Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Küchenbetrieb/Catering, Wäscherei und Haustechnik, Transportdienst, Zentralsterilisation, Patienteninformation, Pflegehilfsdienste sowie – im Rahmen der Aufgabenstellung des Ostalbkreises – die Förderung von Kooperationen des Stauferklinikums Schwäbisch Gmünd mit niedergelassenen Ärzten und Therapeuten.

 

Im Rahmen der Beratung wurde der mehrheitliche Empfehlungsbeschluss an den Kreistag mit der Maßgabe getroffen, die Aufzählung der Beispiele von patientenfernen Dienstleistungen in § 2 Abs. 1 (…“insbesondere in den Bereichen Reinigung, Küchenbetrieb/Catering, Wäscherei und Haustechnik, Transportdienst, Zentralsterilisation, Patienteninformation, Pflegehilfsdienste…“) zu streichen oder sofern gesellschafts- und steuerrechtlich ungünstig die bei den Service-Gesellschaften der St. Anna-Virngrund-Klinik und der Hospitalstiftung z. Hl. Geist Ellwangen verwendete Formulierung zu wählen.

 

Nach der Überprüfung schlägt die Betriebsleitung den bei den Service-Gesellschaften in Ellwangen formulierten Unternehmenszweck vor (Unternehmenszweck wird mit dieser Formulierung besser und hinreichender bestimmt):

(1)              Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von patientenfernen Leistungen für das Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Küchenbetrieb/Catering, Wäscherei und Haustechnik sowie – im Rahmen der Aufgabenstellung des Ostalbkreises – die Förderung von Kooperationen des Stauferklinikums Schwäbisch Gmünd mit niedergelassenen Ärzten und Therapeuten.

 

  1. Anhörung der örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel

Mit Schreiben des Landrats vom 15.09.2010 wurden die IHK Ostwürttemberg und die Kreishandwerkerschaft Ostalb zur beabsichtigten Gründung der Service-GmbH angehört.

 

Die IHK Ostwürttemberg hat mit Schreiben vom 22.09.2010 zum Unternehmenszweck der Gesellschaft wie folgt Stellung genommen (s. Anlage 2):

-         „… Erbringung von patientenfernen Leistungen für das Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Küchenbetrieb/Catering, Wäscherei und Haustechnik …“
keine Bedenken

-         „… Förderung von Kooperationen des Stauferklinikums Schwäbisch Gmünd mit niedergelassenen Ärzten…“
keine Bedenken

-         „… Serviceleistungen auch für andere Kliniken des Ostalbkreises sowie für andere öffentliche Einrichtungen im Ostalbkreis übernehmen und sich auch auf branchenverwandten Gebieten betätigen …“

Angebot muss sich in den Grenzen des § 102 GemO i. V. m. § 48 LkrO bewegen. Empfehlung der Konkretisierung des Unternehmensgegenstands im Bezug auf „andere öffentliche Einrichtungen“.

 

Nach der Bewertung der Stellungnahme durch die Landkreisverwaltung und die Betriebsleitung des Stauferklinkums ist eine Modifizierung des Unternehmenszwecks im Entwurf des Gesellschaftsvertrags nicht erforderlich. Gerade die Grenzen der Betätigung, die nach der Stellungnahme der IHK zu beachten sind, sind im letzten Satz des § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Service-Gesellschaft explizit als Voraussetzungen für die Betätigung außerhalb des Stauferklinikums genannt („§§ 102, 103 GemO i.V.m. § 48 LKrO sind zu beachten.“).

 

Bis zum Versand der Sitzungsunterlagen ist nach Ablauf der Anhörungsfrist (06.10.2010) von der Kreishandwerkerschaft Ostalb bislang keine Stellungnahme eingegangen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Da das Stauferklinikum in den vorangegangenen Jahren keine Rücklagen bilden konnte, wird die Stammeinlage für die Service GmbH aus freien Rücklagen aus dem Medi-Center I finanziert. Es wird die gesetzlich geforderte Hälfte des Stammkapitals in Höhe von 12.500 Euro eingezahlt.

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1: Gesellschaftsvertrag der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH

Anlage 2: Stellungnahme der IHK Ostwürttemberg

 

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

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Hees

 

 

Koord. Krankenhausdirektor

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Luft

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Gesellchaftsvertrag (60 KB)    
Anlage 2 2 Stellungnahme IHK (467 KB)