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Vorlage - 131/2010  

 
 
Betreff: Feststellung der Schlussabrechnungen am Stauferklinikum: Umbau des Apartmenthauses
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Kenntnisnahme
12.10.2010 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Für den Umbau des Apartmenthauses am Stauferklinikum werden Gesamtkosten in Höhe von 1.095.075,12 € anerkannt. Vom Stauferklinikum ist die Überfinanzierung in Höhe von 32.924,88 € an den Ostalbkreis zurückzuzahlen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Das Apartmenthaus war nach 35 Jahren sanierungsbedürftig und entsprach insbesondere im Sanitäts- und Küchenbereich nicht mehr den heutigen Standards an ein Personalwohnheim. Weiterhin erhöhte sich, bedingt durch die Eröffnung der Physiotherapeutenschule, auch der Bedarf an Personalunterkünften. Durch den Umbau entstanden im EG und OG insgesamt 28 Appartements.

 

Die veranschlagten Umbau- und Sanierungskosten in Höhe von 1.190.275 € wurden in die Haushaltspläne der Jahre 2003 mit 450.000,00 € und 2004 mit 740.275,00 € eingestellt. Grundlage war die Kostenberechnung des Architekten Dipl.-Ing. Ulrich Hentschel vom 06.09.2002.

 

Die Baufreigabe wurde in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 08.10.2002 erteilt.

 

Die Umbaumaßnahmen fanden im Zeitraum 2002 bis 2004 statt.

 

 

Kosten der Baumaßnahme

 

Gesamtkosten              1.095.075,12 €

Erhaltene Trägermittel durch den Ostalbkreis              1.128.000,00 €

Überfinanzierung durch den Ostalbkreis                   32.924,88 €

 

 

Finanzierung der Baumaßnahme

 

Die Umbaumaßnahmen wurden ausschließlich durch Trägermittel des Ostalbkreises finanziert.

 

Die nun vorliegende Baukostenabrechnung für die Baumaßnahme wurde durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung des Ostalbkreises geprüft. Die Prüffeststellungen werden, soweit sie nach der Besprechung des Prüfberichts nicht ausgeräumt werden konnten, zukünftig von der Betriebsleitung des Stauferklinikums beachtet.

 

Für die Anerkennung der Schlussabrechnungen ist gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe e) der Betriebssatzung der Kliniken des Ostalbkreises der Krankenhausausschuss zuständig.

 

 


 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Hees

 

 

Koordinierender Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Luft

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel