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Vorlage - 121/2010  

 
 
Betreff: Wiederbestellung von Naturschutzbeauftragten Frau Beate Jakob und Naturschutzbeauftragten Herrn Christoph Freiherr von Woellwarth
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
03.12.2010 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Mit Wirkung vom 01.04.2011 werden Frau Beate Jakob auf weitere 5 Jahre und Herr Christoph Freiherr von Woellwarth bis zum 12.09.2013 als Naturschutzbeauftragte des Ostalbkreises bestellt.

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Frau Beate Jakob und Herr Christoph Freiherr von Woellwarth sind für das Landratsamt als Naturschutzbeauftragte tätig.

 

Der Zuständigkeitsbereich von Frau Jakob erstreckt sich seit 01.01.2008 auf das Gebiet der Stadt Aalen und der Gemeinden Essingen und Hüttlingen (zuvor Raumschaft Gschwend). Herr von Woellwarth ist für den Bereich der Städte Schwäbisch Gmünd und Lorch sowie der Gemeinde Waldstetten zuständig.

Beide Naturschutzbeauftragte üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit zur vollsten Zufriedenheit des Landratsamts und mit großem Engagement seit 01.04.2006 aus.

 

Die 5-jährige Amtszeit von Frau Jakob und Herrn von Woellwarth endet am 31.03.2011, so dass  über die Wiederbestellung zu entscheiden ist.

 

Auf Grund des Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 06.02.1992 kann als Naturschutzbeauftragter nur noch gewählt werden, wer

zum Zeitpunkt der Wahl das 68. Lebensjahr nicht überschritten hat. Naturschutzbeauftragte, die sich in diesem Alter bereits im Amt befinden – wie dies bei Herrn von Woellwarth der Fall ist – können wiedergewählt werden. Ihre Tätigkeit endet allerdings spätestens mit Vollendung des 73. Lebensjahres. Deshalb endet bei einer Wiederwahl die Amtszeit von Herrn von Woellwarth bereits am 12.09.2013.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Naturschutzbeauftragten erhalten monatlich vom Land Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 200 € (sie soll den zeitlichen Aufwand

abgelten) und vom Landkreis auf Grund der Beschlussfassung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung seit dem 01.01.1987 einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von 127,82 €. Dazu kommt eine Kilometerpauschale durch das Landratsamt von 0,35 €  für Fahrten mit dem eigenen Pkw. Weitere Geldbeträge, z. B. Tagegelder, erhalten die Naturschutzbeauftragten nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.

 

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

     

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Fritz                                                                      Kosak

 

 

Dezernent/in

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Seefried

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel