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Antrag der Verwaltung
Mit Wirkung vom 01.04.2011 werden Frau Beate Jakob auf weitere 5 Jahre und Herr Christoph Freiherr von Woellwarth bis zum 12.09.2013 als Naturschutzbeauftragte des Ostalbkreises bestellt.
Sachverhalt/Begründung
Frau Beate Jakob und Herr Christoph Freiherr von Woellwarth sind für das Landratsamt als Naturschutzbeauftragte tätig.
Der Zuständigkeitsbereich von Frau Jakob erstreckt sich seit 01.01.2008 auf das Gebiet der Stadt Aalen und der Gemeinden Essingen und Hüttlingen (zuvor Raumschaft Gschwend). Herr von Woellwarth ist für den Bereich der Städte Schwäbisch Gmünd und Lorch sowie der Gemeinde Waldstetten zuständig. Beide Naturschutzbeauftragte üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit zur vollsten Zufriedenheit des Landratsamts und mit großem Engagement seit 01.04.2006 aus.
Die 5-jährige Amtszeit von Frau Jakob und Herrn von Woellwarth endet am 31.03.2011, so dass über die Wiederbestellung zu entscheiden ist.
Auf Grund des Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 06.02.1992 kann als Naturschutzbeauftragter nur noch gewählt werden, wer zum Zeitpunkt der Wahl das 68. Lebensjahr nicht überschritten hat. Naturschutzbeauftragte, die sich in diesem Alter bereits im Amt befinden – wie dies bei Herrn von Woellwarth der Fall ist – können wiedergewählt werden. Ihre Tätigkeit endet allerdings spätestens mit Vollendung des 73. Lebensjahres. Deshalb endet bei einer Wiederwahl die Amtszeit von Herrn von Woellwarth bereits am 12.09.2013.
Finanzierung und Folgekosten
Die Naturschutzbeauftragten erhalten monatlich vom Land Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 200 € (sie soll den zeitlichen Aufwand abgelten) und vom Landkreis auf Grund der Beschlussfassung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung seit dem 01.01.1987 einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von 127,82 €. Dazu kommt eine Kilometerpauschale durch das Landratsamt von 0,35 € für Fahrten mit dem eigenen Pkw. Weitere Geldbeträge, z. B. Tagegelder, erhalten die Naturschutzbeauftragten nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.
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