Bürgerinformationssystem

Vorlage - 116/2010  

 
 
Betreff: Feststellung der Schlussabrechnungen am Stauferklinikum: Neubau Krankenpflegeschule und Umbau Physiotherapeutenschule
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
12.10.2010 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
19.10.2010 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt/Der Kreistag beschließt:

 

Für den Neubau der Krankenpflegeschule und den Umbau der Physio­therapeuten­schule am Stauferklinikum werden Gesamtkosten in Höhe von 2.854.973,09 Euro anerkannt. Durch den Ostalbkreis sind noch 38.773,09 Euro zu finanzieren.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die ehemalige Krankenpflegeschule wurde saniert und um einen zweiten größeren Schulneubau erweitert. Die Physiotherapeutenschule wurde in der ehemaligen Krankenpflegeschule untergebracht, die Krankenpflegeschule zog in den größeren Neubau.

 

Die Herstellungskosten für die Baumaßnahme wurden in der Kostenberechnung auf 2.816.200,00 € beziffert und in den Vermögensplänen der Jahre 2002 bis 2004 durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 700.000 €, Landeszuschüsse in Höhe von 400.000 € und Trägermittel des Ostalbkreises in Höhe von 1.716.200 € finanziert.

 

Am 08.10.2002 hat der Kreistag in seiner Sitzung die Baufreigabe erteilt.

 

Die Bau- und Umbaumaßnahmen fanden im Zeitraum 2002 bis 2004 statt.

 

 

Kosten der Baumaßnahme

 

Gesamtkosten              2.854.973,09 €

erhaltene Finanzierungsmittel              2.816.200,00 €

Zusätzlich durch den Ostalbkreis zu

38.773,09 €

finanzierende Kosten

 

 

Finanzierung der Baumaßnahme

 

Gesamtkosten              2.854.973,09 €

davon Haushaltsmittel des Ostalbkreises              1.754.973,09 €

davon Zuschüsse des Landes                 400.000,00 €

davon aufgenommene Kredite                 700.000,00 €

 

 

Die vorliegende Baukostenabrechnung für die Baumaßnahme wurde durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung des Ostalbkreises geprüft. Die Prüfungs­fest­stellungen werden, soweit sie nach der Besprechung des Prüfungsberichts nicht ausgeräumt werden konnten, zukünftig von der Betriebsleitung des Stauferklinikums beachtet.

 

Für die Anerkennung von Schlussabrechnungen über 2,5 Mio. Euro ist gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe e) i. V. mit § 5 der Betriebssatzung der Kliniken des Ostalbkreises der Kreistag zuständig.

 


 

Anlagen

Anlagen

 

-

 

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Hees

 

 

Koordinierender Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Luft

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel