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Vorlage - 113/2010  

 
 
Betreff: Zwischenbericht zum Wirtschaftlichkeitsgutachten ÖPNV
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
28.09.2010 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Sitzungsvorlage 113_2010 - Anlage 1

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt Kenntnis von dem Zwischenbericht zur Untersuchung über die Wirtschaftlichkeit und die Möglichkeiten von Kosteneinsparungen im ÖPNV und in der Schülerbeförderung im Ostalbkreis.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Finanzsituation im Bereich Schülerbeförderung und ÖPNV nahm bei der Beratung und Beschlussfassung des Kreishaushaltes 2010 einen breiten Raum ein. Hierzu fand am 2. Februar 2010 eine Klausurtagung der Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung, weiterer Mitglieder des Kreistages sowie Vertretern der Verkehrsunternehmen statt. Im Rahmen der Klausurtagung wurde aufgezeigt, dass der Ostalbkreis für Nahverkehrszwecke im Jahr 2010 einen Betrag von 9,1 Mio. € einsetzen muss. Dies entspricht 28,99 €/Einwohner bei einem Landesdurchschnitt der Landkreise von 20,24 €/Einwohner. Von den Flächenlandkreisen liegt lediglich der Hohenlohekreis über diesem Zuschussbetrag.

 

Als Reaktion auf das überdurchschnittlich hohe Defizit erteilte der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in der Sitzung am 2. März 2010 an die Bietergemeinschaft BBG & Partner/Nahverkehrsberatung Südwest den Auftrag, die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV im Ostalbkreis zu untersuchen und die Möglichkeiten von Kosteneinsparungen aufzuzeigen. Gegenstand der Untersuchung sollten die Standards, die Organisationsformen und die Strukturen der Schülerbeförderung und des ÖPNV sein. Insbesondere sollten Ansatzpunkte und konkrete Maßnahmen zur Einsparung von Mitteln des Landkreises aufgezeigt werden und es sollten die Gründe hinterfragt werden, weshalb die Aufwendungen im Ostalbkreis im Vergleich zu anderen Landkreisen deutlich höher sind. Daneben sollte ein objektiver Blick von Außen auf die Bedienungsangebote im Linienverkehr und die Standards der Leistungserbringung erfolgen.

 

Die Landkreisverwaltung hat daraufhin mit der Bietergemeinschaft BBG & Partner/Nahverkehrsberatung Südwest die Durchführung des in Anlage 1 dargestellten Arbeitsprogramms zu einem Honorar von 65.000,00 € vereinbart.

 

Herr Dietmar Maier, Gutachter der Nahverkehrsberatung Südwest, wird in der Sitzung die bislang ermittelten Zwischenergebnisse vorstellen. Dabei wird er insbesondere auf die Ergebnisse der von ihm durchgeführten Befragung der Verkehrsunternehmer, auf die Struktur der eingesetzten Haushaltsmittel im Bereich der Schülerbeförderung und des ÖPNV, auf das Angebotsniveau im Ostalbkreis und auf mögliche Ansätze zur Kostensenkung eingehen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

- keine -

 

 

Anlagen

Anlagen

 

1

 

 

 

Sichtvermerke

 

Nahverkehr

__________________________________________

 

Dehner

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsvorlage 113_2010 - Anlage 1 (36 KB)