Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
1. Wertstofftrennung und Einsatz von vollautomatischen Sortieranlagen
Aus der Mitte des Kreistags kam wiederholt die Frage auf, warum die Erfassung und Sortierung der Hausmüll- und Wertstofffraktionen nicht neu geordnet und unter modernen technischen Rahmenbedingungen umgestaltet werden kann.
Hintergrund dieser Anfrage ist sicherlich die Tatsache, dass die Entsorgungsbranche in den letzen 2 Jahrzehnten eine immense technische Entwicklung erfahren hat. Nicht nur die Erfassung der Abfälle beim Bürger - viele von Ihnen kennen vielleicht noch die runden, eisernen Ringeimer, die von den Müllwerkern teilweise aus den Kellern geholt wurden, während die heiße Asche noch dampfte - ist moderner geworden.
Auch die Sortierung und Verwertung der Materialien geschieht heute völlig anders. Automatische Sortieranlagen separieren mit Hilfe von elektrischen Wirbelströmen, ballistischen Sichtern und Nahinfrarotstrahlen die verschiedenen Materialien nach Größe, Form und chemischer Zusammensetzung.
Deshalb stellt sich die Frage, ob die derzeitige Sammlung in dieser Form noch notwendig ist oder ob wir Dinge tun, weil wir sie immer getan haben.
Wie so oft ist diese Frage nicht eindeutig und schon gar nicht bundesweit zu beantworten. Bundesweit schon deshalb nicht, weil jede Großstadt und jeder Landkreis unterschiedliche Systeme in der Erfassung und vor allem auch unterschiedliche Konsum- und Entsorgungsmentalitäten der Einwohner vorweist.
Insbesondere müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass es zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen geben muss. Zum einen bestehen technische und sachliche Optimierungspotentiale. Zum anderen sind die politischen Rahmenbedingungen zu überprüfen.
Es herrscht in der Bundesrepublik ein allgemeiner Konsens darüber, dass große Mengenströme wie Bioabfall, Glas und Papier getrennt erfasst und verwertet werden sollten. Es gibt zwar auch hier einige Ausnahmen, diese sind in der Regel aber regionalen Besonderheiten geschuldet. Ein Landkreis, der beispielsweise über 100 Mio. € in eine Müllverbrennungsanlage investiert hat, ist vor allem an der Auslastung dieser Anlage und nicht an der getrennten Erfassung von Bioabfall interessiert.
Bleibt die Frage, ob die gemeinsame Erfassung von Hausmüll und Leichtverpackungen, also den gelben Säcken, rein abfalltechnisch in einer gemeinsamen Tonne sinnvoll ist.
Der Ostalbkreis hätte hiervon folgende positiven Effekte:
- Einfachere Handhabung durch den Bürger. - Geringere Logistikkosten. - Weniger Verschmutzung der Straßen, insbesondere bei gelben Säcken. - Eventuell Ausnutzung der eigenen Anlagentechnik der GOA.
Folgende negativen Effekte sind zu erwarten:
- Schwindendes Umweltbewusstsein beim Bürger … Der Glaube an die Sortierung geht verloren. - Fehlende Akzeptanz für größere Behältnisse. - Änderungen bringen immer massive Kritik (es gibt im Ostalbkreis sehr aktive Bürger, die sich für die Müllvermeidung und Getrenntsammlung einsetzen). - Die derzeit überwiegend reinen Verpackungen werden kontaminiert (Windeln, Bioabfall, Kehrgut usw.) Damit verschlechtert sich die Recyclingfähigkeit der hochwertigen Verpackungen. - Die zu sortierende Menge steigt nicht um das Doppelte, sondern um ein Vielfaches. Aus dem Ostalbkreis wurden z. B. im Jahr 2009 insgesamt 6.908 t Leichtverpackungen (LVP) sortiert, zusammen mit dem eingesammelten Hausmüll von 22.014 t erhöht sich die erforderliche Sortierkapazität auf fast 29.000 t. Dies bedeutet hohe Investitionskosten für einen Großteil eines Abfalls, der nicht sortierbar ist. - Die genehmigungsrechtlichen Anforderungen an die Luftreinhaltung und die Sauberkeit von Arbeitsplätzen einer Anlage, die Hausmüll sortiert, sind viel höher (Biostoffverordnung). Nach derzeitigem Stand der Technik ist eine vollautomatische Sortierung ohne Mitarbeiter nicht möglich.
Neben diesen sachlichen Abwägungen sind die politischen Rahmenbedingungen zu betrachten. Die Abkehr von den derzeitigen Entsorgungsstrukturen wird weitreichende rechtliche und politische Auseinandersetzungen nach sich ziehen.
Die Erfassung von Hausmüll und Leichtverpackungen geschehen bei völlig getrennten und unterschiedlichen Zuständigkeits- und Finanzierungsmodalitäten. Während der Landkreis die vom Bürger andienungspflichtigen Abfälle im Rahmen seiner Daseinsvorsorge möglichst umweltschonend zu entsorgen hat und dafür eine Gebühr vom Bürger verlangt, ist die Erfassung und Verwertung der Leichtverpackungen über die Verpackungsverordnung den Dualen Systemen zugeordnet. Der Bürger finanziert diesen Weg beim Kauf der Verpackungen und entledigt sich und den Handel hiermit unter Ausschluss der Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Entsorgungspflicht.
Eine gemeinsame Erfassung und Sortierung würde also bedeuten, geltendes Recht zu verletzen, den Dualen Systemen die ihnen zustehende Menge wegzunehmen oder aber sich mit den Systemen zu einigen.
Abgesehen davon, dass die Dualen Systeme kein Interesse an solch einer Konstellation haben, sind selbst bei Einigungswillen auf beiden Seiten weitere Fragen unbeantwortet:
- Wer z. B. soll die gemeinsame Menge ausschreiben dürfen? Nach derzeitiger Rechtslage sind weder die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger noch ein Duales System hierzu berechtigt. - Wer übernimmt die Verwertung der aussortierten Materialien und garantiert deren hochwertiges Recycling auch in Krisenzeiten bei zusammenbrechenden Preisen? - In wessen Zugriff landen die stoffgleichen Nichtverpackungen, also Materialien, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung in den hochwertigen Fraktionen landen, dort aber aufgrund ihrer Finanzierung gar nicht hin gehören? - Wer ist für die Entsorgung des Restabfalls aus so einer Anlage verantwortlich … Entsteht ein Streit um Quoten und Zuständigkeit? - Wer ist für die Erfüllung der Quoten der Verpackungsverordnung und den nachgeschalteten Mengenstromnachweis verantwortlich?
Letztendlich ist es noch nirgendwo in Deutschland gelungen, gegen die Dualen Systeme einen landkreiseigenen Weg zu gehen. Alle Projekte sind entweder gescheitert oder mit Duldung und/oder Mitbestimmung der Dualen Systeme durchgeführt worden.
Man könnte also das Fazit ziehen, dass die gemeinsame Erfassung von Hausmüll und Leichtverpackungen gemeinsam mit den Dualen Systemen angestrebt werden könnte, um gemeinsam alle abfallspezifischen Probleme zu lösen.
Nachdem die Bundesregierung derzeit mit der Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie beschäftigt ist und diese bis Ende 2010 in nationales Recht umsetzen muss, stehen uns möglicherweise grundlegende rechtliche Änderungen bevor. Der derzeit vorhandene Referentenentwurf des Gesetzes enthält eine Verordnungsermächtigung zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne, ohne allerdings weitergehende detaillierte Angaben zu machen.
Zugleich hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Einführung einer Wertstofftonne in Erwägung gezogen. Derzeit laufen die politischen Auseinandersetzungen auf Hochtouren. Insbesondere die kommunalen und privaten Spitzenverbände liefern sich anhand von Gutachten eine Schlacht um Zuständigkeiten für die Abfälle. Dabei werden möglicherweise viele Fragen geklärt, die derzeit noch offen sind.
Es sollte deshalb die derzeitige politische Entwicklung abgewartet und das Thema erneut auf die Tagesordnung genommen werden, wenn sich die Rahmenbedingungen geklärt oder sogar verbessert haben. Die FDP in Berlin hat einen Antrag gestellt, dass - bevor nicht das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen ist - keine Vorentscheidungen über ein künftiges System zur Wertstoffsammlung getroffen werden sollte.
2. Rohstofftonne
Bereits seit 01. Januar 2010 läuft ein Versuch der GOA mit der so genannten Rohstofftonne. Rund 360 Haushalte in der Südstadt von Schwäbisch Gmünd und in Degenfeld sammeln Restmüll, Biomüll, Altpapier und Verpackungsabfälle seitdem in Säcken. Die Säcke wandern gemeinsam in eine 240 l Tonne, welche 14-täglich geleert wird. Der Bericht über die Erfahrungen dieses Versuchs zur Rohstofftonne wird vom Geschäftsführer der GOA, Herrn Forster, im Rahmen einer Präsentation vorgetragen.
Finanzierung und Folgekosten
entfällt
Anlagen
keine
Sichtvermerke
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