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Vorlage - 110/2010  

 
 
Betreff: Umsetzung des Maßnahmen- und Sparpakets zum Kreishaushalt 2011 im Aufgabenfeld der Sozialen Sicherung
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
21.09.2010 
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Maßnahmen und Sparpaket zum Kreishaushalt 2011 im Aufgabenfeld der Sozialen Sicherung

Antrag der Verwaltung:

 

Der Sozialausschuss und der Jugendhilfeausschuss stimmen dem Maßnahmen- und Sparpaket zum Kreishaushalt 2011 im Aufgabenfeld der Sozialen Sicherung zu.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

     

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Nach einer mehrjährigen Phase konjunktureller Erholung, in der die Einnahmen der öffentlichen Hand überdurchschnittlich waren und auch ein erfreulicher Rückgang der Arbeitslosenzahlen verzeichnet werden konnte, wurde Deutschland - wie viele andere Länder auch - 2009 von einer tiefgreifenden Rezession erfasst. Die von den Vereinigten Staaten ausgehende Finanzmarktkrise war Auslöser einer weltweiten Konjunkturkrise, die sich auch auf dem Arbeitsmarkt gravierend auswirkte. Während Städte und Gemeinden die Folgen der Wirtschaftskrise insbesondere bei der Gewerbesteuer und den Anteilen an der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer schmerzhaft zu spüren bekamen, mussten die Kreise besonders im kommunalen Verantwortungsbereich des Sozialgesetzbuches II (Hartz IV) durch den Anstieg der Hilfeempfängerzahlen deutliche Mehraufwendungen bewältigen. Auch beim Ostalbkreis kam es nach dem vorläufigen Rechnungsabschluss 2009 bei den Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II zu einer deutlichen Überschreitung des Haushaltsansatzes.

 

Auch wenn sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt erfreulicherweise in den letzten Monaten deutlich erholt haben, werden sich die Kommunen noch längere Zeit mit den Folgewirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auseinandersetzen müssen. Bereits bei der Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2010 und über die mittelfristige Finanzplanung 2009 - 2013 durch den Kreistag am 15.12.2009 war ersichtlich, dass ein genehmigungsfähiger Kreishaushalt für das Jahr 2011 nur durch größte Anstrengungen erreichbar ist. Die Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis hat sich vom Jahr 2008 auf das Jahr 2009 um 68 Mio. € (rund 20 %) auf 289.199.313 € dramatisch reduziert. Dies würde bei einem gleichbleibenden Kreisumlagesatz von 34,5 v. H. eine Reduzierung des Kreisumlageaufkommens gegenüber 2010 um rund 23,5 Mio. € bedeuten.

 

Diese dramatische finanzielle Situation hat die Landkreisverwaltung bereits zum Jahresbeginn 2010 veranlasst, die in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2011 veranschlagten Ansätze kritisch zu hinterfragen und einen Maßnahmenkatalog auszuarbeiten. Dieser hat das Ziel, dem Kreistag im Herbst 2010 einen genehmigungsfähigen Haushalt 2011 zur Beratung vorzulegen.

 

Die Verwaltung hat sich dabei an folgenden Rahmenvorgaben orientiert:

 

1. Der Haushaltsplan muss genehmigungsfähig durch das Regierungspräsidium sein

 

2. Die Haushaltsansätze sollen trotz Kürzung/Deckelung nicht unter den realistischen Zahlen liegen

 

3. Die sich ergebende Neuverschuldung darf die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreises nicht beeinträchtigen

 

4. Der Kreisumlagehebesatz wird im Rahmen einer fairen Partnerschaft mit den Städten und Gemeinden gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2011 deutlich gesenkt.

 

Der Kreistag hat das in Anlage beigefügte Maßnahmenpaket für den Kreishaushalt 2011 in seiner Sitzung am 27.07.2010 mehrheitlich bei 3 Enthaltungen gebilligt. Damit wird ein in der Geschichte des Ostalbkreises bislang einmaliges Sparpaket auf den Weg gebracht, dessen Realisierung allen Beteiligten größte Anstrengungen abverlangen wird. Im Verwaltungshaushalt sind Verbesserungen in Höhe von rund 10,5 Mio. € angestrebt. Zusammen mit den Verbesserungen im Vermögenshaushalt in Höhe von rund 4,5 Mio. € ergeben sich Einsparmaßnahmen in Höhe von rund 15 Mio. € allein im kommenden Haushaltsjahr 2011. Die Wenigereinnahmen bei der Kreisumlage in Höhe von 10,6 Mio. € - bei einer Anpassung des Hebesatzes von 34,5 v. H. auf 37 v. H. - neutralisieren die Einsparungen im Verwaltungshaushalt komplett. Somit wird die Verschuldung des Ostalbkreises wieder deutlich ansteigen. Die äußere Verschuldung (ohne Innere Darlehen und Kredite der Klinik-Eigenbetriebe) beträgt zum Jahresende 2010 voraussichtlich rund 28 Mio. €. Trotz größter Sparbemühungen wird sich die Verschuldung zum Jahresende 2011 auf rund 51 Mio. € erhöhen. Dies ist eine Steigerung von 81,5 %.

 

 

II. Situation im Aufgabenfeld der Sozialen Sicherung

 

Die Finanzsituation der Stadt- und Landkreise wird wesentlich von der Aufgabenverantwortung in den sozialen Leistungsfeldern geprägt. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die demographische Entwicklung und der medizinische Fortschritt wirken sich vielgestaltig auf die Sozialhaushalte aus. Regelmäßig werden durch Land und Bund zusätzliche Leistungen und Rechtsansprüche festgeschrieben, ohne dass diese finanziell ausgeglichen werden. Die Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II (Hartz IV), die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten der Grundsicherung für ältere und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen und der gravierende Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind markante Beispiele der (Teil-) Kommunalisierung staatlicher Aufgaben.

 

In 2009 haben die Sozialausgaben der Landkreise ein neues Rekord-Niveau erreicht. Die Sozialleistungsquote erreichte 78 %, d. h. von 100 € der gesamten allgemeinen Deckungsmittel der Landkreise müssen 78 % für Soziales ausgegeben werden. Bei einer Reihe von Landkreisen reichte die Kreisumlage nicht aus, um den sozialen Zuschussbedarf zu decken. Aufgrund des drastisch rückläufigen Kreisumlageaufkommens wird dies im Haushaltsjahr 2011 auch beim Ostalbkreis eintreten.

 

In einer gemeinsamen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses, des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 17.02.2009 und in einer gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 09.03.2010, hat das Sozialdezernat die aktuellen Herausforderungen aufgezeigt und in gleicher Weise dargestellt, dass die Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Sozialpolitik eng begrenzt sind. Seit Jahren wird seitens der Kommunen beklagt, dass die Finanzentwicklung der Stadt- und Landkreise nicht Schritt hält  mit ihrer wachsenden Aufgabenverantwortung in den sozialen Leistungsfeldern.

 

Insbesondere der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel mit seinen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse vieler Menschen wird dazu beitragen, dass von einem weiter zunehmenden Unterstützungs- und Hilfebedarf auszugehen ist.

 

Insoweit erscheint es zunächst nicht nachvollziehbar, im Aufgabenfeld der Sozialen Sicherung von den bislang in der mittelfristigen Finanzplanung festgelegten Steigerungsraten abzurücken und im Kreishaushalt 2011 Ansätze auf der Zahlengrundlage des Jahres 2010 zu deckeln.

 

Die nachstehenden Ausführungen zu den Aufgabengebieten „Soziale Sicherung“ und „Kinder- und Jugendhilfe“, sollen die Überlegungen der Verwaltung verdeutlichen:

 

1. Soziale Sicherung

 

Die großen und kostenaufwendigen Leistungsfelder der Sozialen Sicherung (mit Ausnahme der Kinder- und Jugendhilfe) werden im Kreishaushalt jeweils in der Anlage 11 zusammengefasst. Hier finden sich unter anderem die Kosten für

 

- Hilfe zum Lebensunterhalt

- Hilfe zur Pflege

- Eingliederungshilfe für Behinderte

- Hilfe zur Gesundheit

- Leistungen an Bürgerkriegsflüchtlinge

- Leistungen an Asylbewerber

- Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV)

 

Dieser Katalog umfasst ausschließlich gesetzliche Pflichtaufgaben. Die Personal- und Sachaufwendungen des Landkreises oder Innere Verrechnungen sind darin nicht erfasst.

 

Im Kreishaushalt 2010 ist der Zuschussbedarf für die in Anlage 11 enthaltenen Aufgaben mit 83.963.300 € kalkuliert. In der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung ging die Verwaltung für das Jahr 2011 von 3 % Steigerung aus. Die Summe der Haushaltsansätze in Anlage 11 würden dem zufolge auf 86.482.199 € steigen.

 

Die maßgeblichen Kostensteigerungen bei den Leistungsausgaben der Anlage 11 waren in den letzten Jahren bei der Eingliederungshilfe für Behinderte und bei den Aufwendungen im SGB II (Hartz IV) zu verzeichnen. Ursächlich dafür waren nicht allein die wachsende Zahl an Hilfeempfängern, sondern auch die deutlichen Erhöhungen der Leistungsentgelte, die an die Leistungserbringer (Einrichtungsträger) zu entrichten sind.

 

Im Aufgabenfeld des SGB II zeichnet sich aktuell eine Kostenentlastung für den Ostalbkreis ab. Aufgrund der wirtschaftlichen Erholung mit positiven Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind die Aufwendungen seit Mitte des Jahres leicht rückläufig. Unter der Voraussetzung, dass sich dieser Trend fortsetzt und die Arbeitskräftenachfrage auch Langzeitarbeitslosen neue Chancen eröffnet, kann der Haushaltsansatz für Hartz IV-Leistungen des Ostalbkreises im kommenden Jahr reduziert werden.

 

In der Behindertenhilfe rechnet die Verwaltung zwar mit weiteren Fallzuwächsen. Trotzdem wird sich der Kostenanstieg voraussichtlich nicht in gleicher Weise fortsetzen, wie er in den letzten Jahren stattgefunden hat. Dies liegt zum einen an den kostenmäßigen Effekten der nachhaltigen Umsteuerung von stationären Wohnformen zu Ambulant Betreutem Wohnen. Diese Entwicklung ist auch unter der Zielsetzung der Integration bzw. Inklusion von Menschen mit Handicaps positiv zu sehen. In Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst des KVJS, den Schulen und den Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeitet die Verwaltung mit Nachdruck an Konzepten, die es ermöglichen sollen, mehr behinderten Menschen als bisher den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Als Alternative zu stationärer Betreuung werden den Herkunftsfamilien verstärkt beratende bzw. unterstützende Hilfen angeboten.

 

Während in den vergangenen Jahren jeweils Kostenschübe durch deutliche Entgeltsteigerungen entstanden sind, ist es erfreulicher Weise gelungen, mit nahezu allen Einrichtungen der Behindertenhilfe im Ostalbkreis für 2011 nur moderate Erhöhungen zu vereinbaren.

 

In der Gesamtschau der Leistungen und Kosten, die in Anlage 11 zusammengefasst sind und unter Einbeziehung der erwarteten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und in der Behindertenhilfe, kalkuliert die Verwaltung das Leistungsbudget der sozialen Sicherung im Jahr 2011 mit 83.963.300 €, wie im Maßnahmenpaket dargestellt.

 

2. Kinder- und Jugendhilfe

 

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind in Anlage 12 des Kreishaushaltes zusammengefasst. Im einzelnen handelt es sich dabei um

 

- Förderung der Erziehung in der Familie

- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

- Hilfen zur Erziehung

- Hilfen für junge Volljährige

- Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

 

Beim Zuschussbedarf der Kinder- und Jugendhilfe (Anlage 12) ist in den letzten Jahren eine erfreuliche Stabilisierung eingetreten. Dies ist im Besonderen auf den überdurchschnittlichen Ausbau der Sozialpädagogischen Familienhilfe zurück zu führen. „Familienunterstützende Hilfen“ haben Vorrang vor „Familienersetzenden Hilfen“. Gleichwohl wird die stationäre Heimerziehung auch in Zukunft ein unverzichtbarer Pfeiler der Kinder- und Jugendhilfe sein.

 

Die konsequente inhaltliche und finanzielle Steuerung von Kinder- bzw. Jugendhilfemaßnahmen durch die 5 Teams des Allgemeinen Sozialen Dienstes, verlässliche und kompetente Verselbständigungsplanungen für junge Erwachsene, innovative und flexible Projekte, wie die Familienorientierte Schülerhilfe (FOSH) oder die Familienorientierte Soziale Gruppe (FSG) und ein hoch qualifizierter Fachdienst für Vollzeitpflege haben dazu beigetragen, die Ausgaben - im Gegensatz zur früheren Entwicklung - stabil zu halten.

 

Die hohe Qualität der Leistungserbringung und die eng am erforderlichen Hilfebedarf ausgerichtete Hilfesteuerung werden konsequent weitergeführt. Zusammen mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wird der Geschäftsbereich Jugend und Familie weiter daran arbeiten, die Hilfesysteme und -strukturen so zu verändern bzw. zu gestalten, dass sie sozialpolitisch effektiv wirken im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“ und „Prävention statt Repression“. Dass die entsprechenden Konzepte auch dazu beitragen, Kosten zu stabilisieren bzw. zu reduzieren, zeigen die Ergebnisse der letzten Jahre.

 

Bei der Kalkulation des Zuschussbedarfes in der Kinder- und Jugendhilfe im kommenden Haushaltsjahr in Höhe von 17.838.000 € wurden die vorstehenden Rahmenbedingungen berücksichtigt.

 

Die Verwaltung ist sich darüber im Klaren, dass die vorstehenden Haushaltsansätze der sozialen Sicherung und der Kinder- und Jugendhilfe risikobehaftet sind. Die weitere Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, Gesetzesänderungen durch Bund und Land zu Lasten der Kommunen oder besondere gesellschaftliche Herausforderungen, wie der Ausbau der Kindertagesbetreuung oder die inklusive Ausgestaltung des Bildungswesens, sind Faktoren, die einzeln oder in der Summe erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Finanzsituation haben können.


Anlagen:

 

Maßnahmenpaket zu Einsparungs- und Optimierungspotentialen zum Kreishaushalt 2011

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Dezernent/in

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Maßnahmen und Sparpaket zum Kreishaushalt 2011 im Aufgabenfeld der Sozialen Sicherung (84 KB)