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Vorlage - 105/2010  

 
 
Betreff: Feststellung der Schlussabrechnungen am Stauferklinikum: Umbau Margaritenhospital
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
12.10.2010 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Für den Umbau des Margaritenhospitals werden Gesamtkosten in Höhe von 1.709.391,29 € anerkannt. Vom Stauferklinikum ist die Überfinanzierung in Höhe von 8.123,74 € an den Ostalbkreis zurückzuzahlen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis hat am 01.01.2000 das Margaritenhospital in Schwäbisch Gmünd erworben. Zur Unterbringung der Geburtshilfe waren im Margaritenhospital, haupt­sächlich in den Kreißsälen, Umbaumaßnahmen erforderlich.

 

In den Vermögensplänen der Jahre 2001 und 2002 wurden Finanzmittel in Höhe von 1.708.226,18 € eingestellt, wovon 1.022.583,76 € durch das Land Baden-Württem­berg getragen werden.

 

Die Baufreigabe für die Maßnahme wurde in der Krankenhausausschusssitzung am 06.03.2001 erteilt.

 

Die Baumaßnahme wurde Mitte März 2001 begonnen und die umgebauten Räum­lichkeiten Anfang Januar 2002 in Betrieb genommen.

 

 

Kosten der Baumaßnahme

 

Gesamtkosten              1.709.391,29 €

erhaltene Finanzierungsmittel              1.717.515,03 €

Überfinanzierung durch den Ostalbkreis                    8.123,74 €

 

 

Finanzierung der Baumaßnahme

 

Gesamtkosten              1.709.391,29 €

davon Haushaltsmittel des Ostalbkreises                677.500,69 €

davon Landesfördermittel gemäß § 12 LKHG              1.022.583,76 €

davon Landesfördermittel gemäß § 15 LKHG                     5.729,53 €

davon Zuschuss der JVA                     3.577,31 €

 

 

Die nun vorliegende Baukostenabrechnung für die Baumaßnahme wurde durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung des Ostalbkreises geprüft. Die Prüfungsfeststellungen werden, soweit sie nach der Besprechung des Prüfungsberichts nicht ausgeräumt werden konnten, zukünftig von der Betriebsleitung des Stauferklinikums beachtet.

 

Für die Anerkennung der Schlussabrechnungen ist gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe e) der Betriebssatzung der Kliniken des Ostalbkreises der Krankenhausausschuss zuständig.

 

 

 


 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Hees

 

 

Koordinierender Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Luft

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel