Sachverhalt/Begründung
1. Vorbemerkung
Der Ostalbkreis ist als untere Verwaltungsbehörde für den Betrieb der ca. 1.109 km klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Ostalbkreis verantwortlich. Rund 480 km davon, dies entspricht einem Anteil von rund 43 %, sind Kreisstraßen, für die der Ostalbkreis als Straßenbaulastträger auch noch für die Planung und den Bau zuständig ist.
Seit der Bildung des Ostalbkreises im Jahre 1973 hat der Ostalbkreis über den Vermögenshaushalt 162 Mio. € in den Kreisstraßen- und Radwegeausbau investiert. Hinzu kommen weitere 92 Mio. € für die Unterhaltung und Instandsetzung, die in diesem Zeitraum über den Verwaltungshaushalt finanziert wurden. Mit diesem eindrucksvollen Investitionspaket von rund 254 Mio. € wurde ein ganz wichtiger Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur des Ostalbkreises, insbesondere für den ländlichen Raum und zur Verbesserung der Lebensqualität geleistet. Gleichzeitig hat der Landkreis damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen erbracht.
Trotz bundes- und landesweitem Bevölkerungsrückgang steigt das Mobilitätsbedürfnis der Arbeits- und Freizeitgesellschaft noch immer an und kann trotz stetiger Verbesserungen im ÖPNV in unserem überwiegend ländlich strukturierten und dispers besiedelten Raum nur durch den Individualverkehr befriedigt werden.
Ein gut ausgebautes Kreisstraßennetz und die Erhaltung der Straßensubstanz dienen nicht nur dem Individualverkehr, sondern sind auch die Grundvoraussetzung für einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr und den Schülerverkehr mit Omnibussen. Dies ist vor allem in den ländlichen Gebieten ohne Bahnanschluss von großer Bedeutung.
Insofern kommt dem leistungsfähigen, bedarfsorientierten und verkehrsgerechten Kreisstraßen- und Radwegeausbau eine eminent wirksame strukturpolitische Bedeutung zu. Zur Bewältigung der heutigen und zukünftigen Verkehrsprobleme und zur Stärkung der Wirtschaftskraft im Ostalbkreis ist eine gute Verkehrsinfrastruktur unabdingbar.
Mit der im Frühjahr 2006 erstmalig durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung der Kreisstraßen wurde ein deutliches Defizit beim Substanzerhalt bzw. beim Ausbauzustand der Kreisstraßen aufgezeigt. In der Gesamtschau war seinerzeit festzustellen, dass 51,7 %, also etwas mehr als die Hälfte des Kreisstraßennetzes in einem so schlechten Zustand sind, dass die notwendigen Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen binnen 5, maximal 8 Jahren durchgeführt werden sollten. Aus diesem Grund hat der Kreistag im Zuge der Haushaltsberatungen 2008 beschlossen, in den Haushaltsjahren 2008 bis 2012 ein Sonderprogramm für Straßenbeläge und Deckenverstärkungen an Kreisstraßen einschließlich Radwegen durchzuführen. Mit Hilfe dieses Programms konnten in den Jahren 2008, 2009 jährlich rund 3,5 Mio. € und 2010 rund 2,5 Mio. € pro Jahr für die Erhaltung des Kreisstraßennetzes bereitgestellt und somit rund 60 km Kreisstraßen saniert werden. Nachdem sich bereits bei der Aufstellung des Haushalts 2010 die schwierige Haushaltssituation der folgenden Jahre abzeichnete, musste schon zu diesem Zeitpunkt das Sonderprogramm um jährlich 1,0 Mio. € gekürzt werden. Zur Kompensation war vorgesehen, das Sonderprogramm um ein Jahr bis 2013 zu verlängern. Um die zwischenzeitlich äußerst dramatische finanzielle Situation des Ostalbkreises zu meistern, war es unumgänglich, das Sonderprogramm für Straßenbeläge und Deckenverstärkungen für die kommenden Jahre auszusetzen und die Haushaltsansätze für Straßenbeläge mit 500.000 € im Jahr 2011 auf das absolut Notwendigste zu begrenzen.
Zur Überprüfung des derzeitigen Straßenzustandes wurde im Juli 2010 eine Aktualisierung der Zustandserfassung und -bewertung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 03.12.2010 ausführlich vorgestellt. Ersten Erkenntnissen zur Folge hat sich der Gesamtzustand der Kreisstraßen im Vergleich zum Jahre 2006 gebessert. Die detaillierten Auswertungen bleiben abzuwarten.
2. Finanzsituation
Nachdem sich die Finanzsituation der öffentlichen Hand in den Jahren 2006 bis 2008 angesichts der erfreulichen Wirtschafts- und Konjunkturlage entspannt hatte, werden sich die Auswirkungen der weltweiten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise bei den Landkreisen erst zeitverzögert niederschlagen. Hiervon sind insbesondere die Haushaltsjahre 2011 und 2012 betroffen. Konkret bedeutet dies für den Ostalbkreis, dass sich die Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden im Jahr 2009 um 68 Mio. € gegenüber dem Vorjahr reduziert hat und sich somit das Kreisumlageaufkommen bei gleichbleibendem Hebesatz im Haushaltsjahr 2011 um 23,5 Mio. € verringern wird. In Anbetracht dieser äußerst dramatischen finanziellen Situation müssen zur Minimierung der Verschuldung sowohl beim Kreisstraßen- und Radwegeausbau als auch im Erhaltungsbereich deutliche Einschnitte vorgenommen und die Investitionen auf das Notwendigste und Unumgänglichste beschränkt werden. Dabei ist es folgerichtig, zur Reduzierung der Kosten die Standards kritisch zu hinterfragen, ohne die technischen Mindestanforderungen und sicherheitsrelevanten Parameter zu unterschreiten.
Durch die Föderalismusreform musste die Förderung des kommunalen Straßenbaus auf eine neue Basis gestellt werden. Nach dem Wegfall der GVFG-Förderung in bekannter Form zum 01.01.2007 wurde zunächst mit dem Entflechtgesetz durch eine entsprechende Übergangsregelung bis 2014 sichergestellt, dass wichtige Straßenbauvorhaben der Landkreise, Städte und Gemeinden auch in Zukunft weiterhin mit Zuschüssen seitens des Landes realisiert werden können. Das Land ist derzeit dabei, zum 01.01.2011 eine Nachfolgeregelung für das Entflechtungsgesetz auf Landesebene zu erarbeiten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf für das zukünftige Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) liegt bereits vor. Dieser Entwurf lehnt sich eng an die bisherigen Regelungen an. Über die zukünftige finanzielle Ausstattung des Fördertopfes über das Jahr 2013 hinaus werden keine Aussagen getroffen. Es wird aber zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die bis zum 31.12.2013 geltende Regelung unbefristet fortgeführt wird
Der Ostalbkreis hat für eine ganze Anzahl seiner Vorhaben eine solche Förderung fest eingeplant, ohne die eine weitere Streckung des Ausbauprogramms bzw. der Verzicht auf einzelne Maßnahmen unausweichlich wäre.
Um aber das riesige Kreisstraßennetz im Ostalbkreis als volkswirtschaftliches Vermögen sinnvoll zu unterhalten, auszubauen und in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, ist es auch in Zukunft erforderlich, weiterhin Haushaltsmittel des Ostalbkreises einzusetzen. Die Zustandserfassung und ‑bewertung der Kreisstraßen hat, wie es auch bei den Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungs-fahrten der letzten Jahre bereits deutlich erkennbar war, systematisch und nachvollziehbar aufgezeigt, dass bei der Erhaltung und der Instandsetzung deutlich zunehmender Handlungsbedarf besteht. Ausbau und vor allem Belagserneuerungen tragen mit dazu bei, den hohen und laufenden Unterhaltungsaufwand weiter zu minimieren.
Maxime für die Zukunft muss daher weiterhin sein: Substanzerhaltung vor Ausbau und Ausbau vor Neubau. Ohne die Beschränkung auf die technisch und verkehrlich notwendigen, geringst möglichen Standards, läuft der Ostalbkreis Gefahr, dass in Zukunft Ausbaumaßnahmen nicht mehr finanziert werden können und damit der Unterhaltungsaufwand zunehmen wird. Unter sinnvoller Verknüpfung von Ökonomie und Ökologie muss die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen.
Die Grafik (Anlage 1) über die rechnungsmäßigen, tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des Kreisstraßen- und Radwegehaushalts in den Jahren 1973 bis 2009 zeigt, dass der Kostenaufwand für Unterhaltung und Instandsetzung stetig zunehmend war, während die Investitionen für den Um- und Ausbau deutlichen Wellenbewegungen unterworfen waren.
Die Grafik (Anlage 2) zeigt das Ausbauvolumen und die Entwicklung des Zuschussbedarfs des Landkreises für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau auf. Die Differenz zwischen Zuschussbedarf des Landkreises und Ausbauvolumen stellt letztlich die Summe der Zuschüsse des Landes nach dem ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) dar. Die vorliegende MIFRIFI unterstellt eine ausreichend dotierte, gleichartige Weiterführung der Förderung des kommunalen Straßenbaus durch das Land Baden-Württemberg nach dem Auslaufen der GVFG-Förderung im Rahmen der Föderalismusreform. Sie zeigt aber auch, dass angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise eine zeitliche Streckung einzelner Vorhaben erforderlich ist, wobei das Niveau noch deutlich höher ist als von 2003 bis 2007.
Die Kilometerbeiträge des Landes nach § 25 FAG (Grafik Anlage 3) sind in den letzten Jahren in etwa gleichbleibend. Im Jahr 2011 stehen 4.229.720 € zur Verfügung. Davon werden 3.457.520 € für Unterhaltung und Instandsetzung (Verwaltungshaushalt) benötigt. 772.200 € dieser Kilometerbeiträge stehen für den Um- und Ausbau (Vermögenshaushalt) zur Verfügung. Die Entwicklung in den Folgejahren bleibt abzuwarten.
3. Mittelfristige Finanzplanung 2010 - 2014
Die Mittelfristige Finanzplanung 2010 bis 2014 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau (Anlage 4) enthält die Fortschreibung der seitherigen Finanzplanung, den Ausbau bzw. die Verbesserung von Kreisstraßen und deren Einrichtungen einschließlich Rad- und Gehwege
- die für den Haushaltsplan 2011 vorgesehenen und
- die für einen dreijährigen Zeitraum danach geplanten Maßnahmen.
Eingang gefunden haben Maßnahmen, die im Rahmen der letzten Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten angesprochen worden sind sowie die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung. Das gleiche gilt für die Radwegenetzkonzeption. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Kreisstraßenzustandserfassung und -bewertung aus dem Jahr 2006 berücksichtigt. Eine Neubewertung der Dringlichkeit einer Maßnahme wird mit der aktuellen Zustandserfassung zu diskutieren sein.
Die Mittelfristige Finanzplanung 2010 bis 2014 bildet die Grundlage für den Haushaltsplan 2011 und dient als Perspektive für die nachfolgenden Planungszeiträume. Neben den klaren Planungsaufträgen an die Verwaltung ergibt sich auch für die Städte und Gemeinden Planungssicherheit, insbesondere bei Entwicklungsmaßnahmen und für geplante Leitungsverlegungen. Auf den Ausbau durchgehend ausgebauter Verkehrsachsen wird verstärktes Augenmerk gelegt. Das vorliegende Investitionsprogramm ist jedoch keine unabänderliche Festlegung für die gezielte Verbesserung des 480 km umfassenden Kreisstraßennetzes mit straßenbegleitenden Rad- und Gehwegen. Wie bisher muss bei neuen Erkenntnissen und Notwendigkeiten flexibel reagiert werden, die Prioritäten müssen ggf. neu bestimmt werden.
Das Gesamtausbauvolumen der Jahre 2010 bis 2014 beläuft sich auf 19.795.880 €, der Zuschussbedarf des Landkreises beträgt 10.610.229 €. Im Jahr 2011 summiert sich das Ausbauvolumen auf 3.661.000 € mit einem Zuschussbedarf des Ostalbkreises von 1.427.800 €. Hier wirkt sich insbesondere die Aussetzung des Sonderprogramms Straßenbeläge/Deckenverstärkungen aus.
In der Anlage 4 der MIFRIFI sind vorab auf den Seiten 1 bis 5 die jeweiligen Haushaltsansätze pro Jahr zusammengefasst. Ab Seite 6 bis Seite 38 wird jede einzelne Maßnahme - insgesamt sind es 27 - einheitlich auf einem gesonderten Blatt mit einem Ausschnitt aus der Straßenbauamtskarte und der jeweiligen Beschreibung vorgestellt. Gleichzeitig wird zum besseren Verständnis die Gesamtfinanzierung jeder einzelnen Maßnahme auf diesem gesonderten Blatt einschließlich der Folgejahre dargestellt. Die Seiten 39 bis 47 beinhalten zusammengefasst die einzelnen Maßnahmen des Vermögenshaushalts 2011.
Die einzelnen Maßnahmen enthalten auch Verkehrsmengenangaben. Es sind sowohl die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen für den Gesamtverkehr als auch für den Schwerverkehr angegeben. Die Verkehrsmengen basieren zum Teil auf der im Jahr 2000 bundesweit durchgeführten amtlichen Verkehrszählung, bei der jedoch die Kreisstraßen nur bedingt erfasst wurden. Die für die Kreisstraßen ohnehin wenig zuverlässigen Zählergebnisse der amtlichen Verkehrszählung 2005 liegen vor, werden aber aufgrund der hohen Fehlerquote noch nicht berücksichtigt. Der Geschäftsbereich Straßenbau hat deshalb in 2006 begonnen, eigene Zählungen im Kreisstraßennetz durchzuführen. Diese können nur Zug um Zug erfolgen, deshalb sind bei manchen Maßnahmen zunächst nur Abschätzungen getroffen worden.
4. Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. nach dem Entflechtgesetz
Die GVFG-Förderung lief im Rahmen der Föderalismusreform aus (s. o.) und soll ab 01.01.2011 als LGVFG neu geregelt werden. Unter anderen sollen in diesem Zusammenhang die Fördertatbestände erweitert und die Förderung von Radwegen möglich sein. Nach den seitherigen GVFG-Regeln bzw. dem Entflechtgesetz werden die folgenden Maßnahmen finanziert:
- K 3210 Eck am Berg - Tannhausen (Maßnahme abgeschlossen)
- K 3329 Neubau BW 7224 528 Brücke über die Bahn beim Sachsenhof
(Maßnahme abgeschlossen) - K 3228 Bahnübergang Eichkapelle und Maus in Ellwangen-Rindelbach
(siehe Ziffer 5) - K 3253 Utzstetten bis K 3258 (Maßnahme läuft)
- K 3325 Waiblingen - B 19 (Maßnahme läuft)
Für folgende Maßnahmen wird ein Zuschuss des Landes nach dem Entflechtgesetz zur Förderung des kommunalen Straßenbaus in Anlehnung an das frühere GVFG-Programm unterstellt:
- K 3232 von der L 1075 bis zur K 3233 ohne OD Ramsenstrut
- K 3279 Verlegung und Anschluss an die Umgehung Bargau
- K 3204 Restausbau von der K 3205 bis L 1060 bei Wössingen
- K 3315 Trochtelfingen bis zur K 3316
- K 3253 Ruppertshofen – Hönig
Es zeichnet sich jedoch ab, dass es wie im bisherigen GVFG-Förderprogramm aufgrund hoher Vorbelastungen auch im geplanten LGVFG Engpässe geben wird. Hier gilt es, auf politischer Ebene eine ausreichende Dotierung der Zuschussprogramme einzufordern, da sich sonst die geplanten Ausbaumaßnahmen immer weiter verzögern.
5. Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
Als Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sind vorgesehen:
- K 3228 Bahnübergang Eichkapelle und Maus in Ellwangen-Rindelbach (Maßnahme läuft)
- K 3333 Bahnübergang Schrezheim
6. Belagserneuerungen
Auch wenn die ersten Erkenntnisse der Zustandserfassung 2010 zeigen, dass sich der Zustand der Kreisstraßen im Vergleich zur Zustandserfassung 2006 verbessert hat, muss auch weiterhin ein verstärktes Augenmerk auf die Erhaltung der Kreisstraßen gelegt werden. Eine rechtzeitige Erhaltung bewahrt die Straßen vor noch größeren Schäden und verringert den Unterhaltungs- und Erhaltungsaufwand insgesamt spürbar. Strecken in sehr schlechtem Zustand bergen Gefahren für den Verkehrsteilnehmer. Der Hinweis auf den schlechten Straßenzustand durch Verkehrszeichen und die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen können nur ein vorübergehendes Mittel der Gefahrenabwehr sein. Die Lösung kann nur in einer konsequenten Erhaltung des Straßennetzes liegen. Trotzdem bleibt in Anbetracht der äußerst angespannten Haushaltssituation keine Alternative, als das Sonderprogramm auszusetzen und die Haushaltsmittel für Belagserneuerungen, auf ein gerade noch vertretbares Maß von 500.000 € zurückzufahren. Es ist in den kommenden Jahren beabsichtigt, das Niveau Schritt für Schritt wieder anzuheben und damit den Anforderungen gerecht zu werden.
7. Ausbau von Radwegen
Ein gut ausgebautes Radwegenetz dient der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Umwelt. Zunehmendes Gesundheits- und Umweltbewusstsein, aber auch wirtschaftliche Gründe führen dazu, dass für Fahrten zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, zum Sport und insbesondere zur Erholung und Freizeitgestaltung in immer stärkerem Maße auf das Fahrrad zurückgegriffen wird. Ein kreisweit gut ausgebautes Radwegenetz ist Voraussetzung dafür, dass das Fahrrad als umweltfreundlichstes und in den Städten meist schnellstes Fahrzeug als Nahverkehrsmittel weiter an Bedeutung gewinnt. Attraktive Radwegeverbindungen und ein engmaschiges Radwegenetz fördern den Umstieg auf das Fahrrad. Gerade vor dem Hintergrund der CO2-Klimafolgen und der zukünftig knapper werdender fossiler Brennstoffe muss einer umweltverträglichen Verkehrsmittelwahl die Bahn geebnet werden. Die vom Kreistag beschlossene kreisweite Radwegenetzkonzeption 2003 ist eine gute Grundlage dafür. Derzeit erhebt der Geschäftsbereich Straßenbau die aktuellen Strukturen des Radwegenetzes im Ostalbkreis mit der Anbindung an die angrenzenden Landkreise, um offensichtliche Defizite gesamthaft darzustellen. Für das Jahr 2011 ist vorgesehen, auf dieser Grundlage die Radwegekonzeption fortzuschreiben und ein für den Ostalbkreis einheitliches Beschilderungskonzept zu erarbeiten. Aufgrund der komplexen Struktur des Radwegenetzes, insbesondere der Wegweisungen mit ihren vielen Abhängigkeiten und des daraus resultierenden hohen Arbeitsaufwandes, kann eine Fortschreibung nicht verwaltungsintern erstellt werden. Vielmehr ist es zielführend, die Bearbeitung federführend durch ein Planungsbüro durchführen zu lassen, das unter anderem auch die Informationen der Kommunen und der Fahrradverbände zu einem einheitlichen Konzept zusammenführt. Im Haushalt 2011 werden hierfür Mittel in Höhe von 100.000 € bereitgestellt. Zur Umsetzung dieses Konzeptes werden neben dem Ostalbkreis auch die Städte und Gemeinden eine wichtige Rolle spielen.
In der Anlage 5 ist das Radweg- und Gehweg-Ausbauprogramm der MIFRIFI 2010 bis 2014 gesondert mit einem Umfang von 1.354.000 € zusammengefasst. Allerdings macht Sorge, dass Radwegeausbauten wegen des 50 %igen Finanzierungsanteils betroffener Standortgemeinden teilweise nicht zeitnah realisiert werden können. Die geplante Aufnahme von Radwegen als Fördertatbestand in das zukünftige LGVFG könnte diese Situation etwas entschärfen.
8. Merkliste zur MIFRIFI
Die Anlage 7 beinhaltet weitere angemeldete Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen an Kreisstraßen einschließlich Rad- und Gehwege, die in der MIFRIFI bis zum Jahre 2014 noch nicht berücksichtigt sind. Dabei handelt es sich, wie die Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre gezeigt haben, vielfach auch um "Wunschvorstellungen" mit einer unverbindlichen Kostenschätzung und überschlägigen Berechnungen in Höhe von rund 12 Mio. €. Es handelt sich dabei um 27 Einzelmaßnahmen. Nicht enthalten ist darin der Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwand mit derzeit jährlich rund 2,8 €. Angesichts der noch offenen Finanzierung lässt diese "Merkliste" keine verbindlichen Aussagen zur Machbarkeit zu. Insofern können aus dieser "Merkliste" weder Prioritäten noch Zusagen bzw. Verbindlichkeiten abgeleitet werden.