Bürgerinformationssystem

Vorlage - 091/2010  

 
 
Betreff: Festlegung bzw. Anpassung der Entgelte ("Parkgebühren") für die Parkhäuser am Stauferklinikum und am Ostalb-Klinikum
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
20.07.2010 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_VO-091-2010_Parkgebuehren

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.)   Der Krankenhausausschuss legt folgende Entgelte („Parkgebühren“) für das Parkhaus am Standort Stauferklinikum fest, die ab der Inbetriebnahme des Parkhauses gelten:

 

Tagestarif (6.30 Uhr - 19.30 Uhr)

bis 15 min:              kostenlos

bis 30 min:              0,50 €

bis 90 min:              1,00 €

bis 120 min:              2,00 €

bis 150 min:              3,00 €

bis 210 min:              4,00 €

Jede weitere Stunde:              0,50 €

Tageshöchsttarif:              5,00 €

3 Tage (72 h):              10,00 €

 

Nachttarif (19.30 Uhr - 6.30 Uhr)

pauschal:              1,00 €

 

2.)   Ab 01.10.2010 erfolgt die Anpassung der Entgelte für das Parkhaus am Ostalb-Klinikum auf das in Ziffer 1 festgelegte Niveau.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I.              Festlegung der Entgelte für das Parkhaus am Stauferklinikum

 

a)   Ausgangssituation

 

Durch die im Oktober 2009 abgeschlossene Zusammenlegung der Standorte Margaritenhospital und Stauferklinik wurde zusätzlicher Parkraum erforderlich. In der Sitzung vom 28.04.2009 hat der Kreistag deshalb auf Empfehlung des Krankenhausausschusses die Erstellung eines Parkhauses mit 236 Stellplätzen am Standort Stauferklinikum beschlossen. Die Baufreigabe für die Maßnahme wurde ebenfalls in dieser Sitzung erteilt.

 

Nach dem Baubeginn im März 2010 wird der Bau des Parkhauses voraussichtlich bis Ende September 2010 abgeschlossen sein und kann ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden.

 

Für die Festlegung allgemeiner Tarife ist nach § 8 Abs. 5 der Hauptsatzung des Ostalbkreises i.V.m. § 7 Abs. 2a der Betriebssatzung für die Kreiskrankenhäuser des Ostalbkreises der Krankenhausausschuss zuständig.

 

b)     Sachverhalt

 

Für Patienten und Angehörige stehen am Stauferklinikum derzeit ca. 480 Parkplätze zur Verfügung. Diese verteilen sich auf den Bereich nördlich der Wetzgauer Straße (ca. 270 Plätze), den Bereich direkt vor dem Klinikum (ca. 75 Plätze), sowie auf Stellflächen rund um das Ärztehaus, Krankenpflegeschule und Wohnheime (ca. 135 Plätze). Letztgenannte Parkflächen sind fast ausschließlich an Mitarbeiter dieser Einrichtungen vermietet. Weiterhin wurde seit der Standortzusammenlegung ein weiterer Parkbereich mit ca. 80 Plätzen im südlichen Teil des Klinikums für Mitarbeiter interimsweise ausgewiesen.

 

Mit der Fertigstellung des Parkhauses stehen ab Mitte September weitere 236 Stellplätze zur Verfügung. Diese sollen ausschließlich Patienten, Angehörigen und Besuchern zur Verfügung stehen. Der Parkplatz nördlich der Wetzgauer Straße soll dann vorwiegend als Mitarbeiterparkplatz genutzt werden. Die zusätzlichen Stellflächen werden die Parksituation am Klinikum deutlich entspannen.

 

Die „Gebühren“ für das Parkhaus am Stauferklinikum sollen sich in die Parknutzungsgebühren im Stadtgebiet Schwäbisch Gmünd einfügen. Deshalb wurden Informationen über die Tarife umliegender Parkhäuser eingeholt. Eine Übersicht über die Gebühren der Parkhäuser in Schwäbisch Gmünd (City-Center, Parkhaus am Bahnhof und Parkdeck Rems) und des Ostalb-Klinikums ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Entgelte sollen Abschreibungen und laufende Kosten des Parkhauses für Strom, Reinigung und Wartungsarbeiten decken. Wie Anlage 1 zeigt, sind die Gebühren in etwa auf dem Niveau der Parkhausgebühren in Schwäbisch Gmünd.

 

c)        Kalkulation der Parkentgelte

 

Kostenseite

Der Kostenberechnung liegt das 2008 vom Krankenhausausschuss für die St. Anna Virngrund-Klinik in Ellwangen beauftragte Gutachten des Architekturbüros Schöne/Seeberger/Müller zu Grunde.

 

Betriebskosten je Stellplatz                                          240 € x 236 Stellplätze =                 56.640 €

Personalkosten je Stellplatz                                          180 € x 236 Stellplätze =                 42.480 €

Abschreibungskosten (netto 2.119.627,63 € auf 30 Jahre)         =               70.654 €

Kosten:                                                                                                                         169.774 €

 

Einnahmenseite

Die Hochrechnung der Einnahmen basiert auf Beobachtungen der Parkbewe­gungen am Ostalb-Klinikum und dem Klinikum Heidenheim.

 

Einnahmen netto:                                                                                                                    ca. 173.000 €

 

Auf Basis vorgelegter Kalkulation ergibt sich ein jährlicher Gewinn von 3.226 €.

 

 

 

II.              Anpassung der „Parkgebühren“ am Ostalb-Klinikum

 

Die Entgelte für das Parken im Parkhaus am Ostalb-Klinikum sollen ab 01.10.2010 auf das gleiche Niveau wie am Stauferklinikum angepasst werden.


 

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1: Übersicht über die aktuellen Parkgebühren in Schwäbisch Gmünd und am Ostalb-Klinikum

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektoren

__________________________________________

 

Hees/Janischowski

 

 

Koordinierender Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Luft

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_VO-091-2010_Parkgebuehren (10 KB)