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Vorlage - 090/2010  

 
 
Betreff: Gründung einer Service-GmbH am Stauferklinikum
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
20.07.2010 
Sitzung des Krankenhausausschusses geändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
Anlagen:
2010-07-07 Anlage 1 Gesellschaftsvertrag

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt:

 

1.     Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Gesellschaftsvertrags die Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH zu gründen und die entsprechenden Verträge abzuschließen.

 

2.     Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH, Herrn Krankenhausdirektor Walter Hees zum Geschäftsführer zu bestellen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

In der 2-tägigen Klausurtagung am 24.07. und 25.07.2003 in Ebnisee hat der Krankenhausausschuss den Beschluss gefasst, dass die Klinikleitungen der Kliniken des Ostalbkreises die Möglichkeit erhalten, für patientenferne Dienste gemeinsam mit einem professionellen Dienstleister eine oder mehrere Service-GmbHs zu gründen.

 

Auf Beschluss des Kreistages vom 14.10.2003 wurde bereits am 01.07.2004 am Ostalb-Klinikum in Aalen eine Servicegesellschaft in Trägerschaft des Ostalbkreises (51 %) und dem privaten Dienstleister Klinikdienste Süd KDS (49 %) gegründet.

 

Als zweite Klinik des Ostalbkreises gründete die St. Anna Virngrund-Klinik in Ellwangen durch Beschluss des Kreistages vom 23.06.2009 eine klinikeigene Servicegesellschaft sowie eine Servicegesellschaft für die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen. Im Unterschied zur Service-GmbH am Ostalb-Klinikum, wurde in Ellwangen jeweils auf die Beteiligung eines externen Partners verzichtet und die Servicegesellschaft in 100%-igem Eigenbesitz des Ostalbkreises gegründet.

 

In der Klausurtagung am 07.05. und 08.05.2010 in Ebnisee wurde die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Servicegesellschaft am Stauferklinikum nochmals untermauert und die Einrichtung der Service-GmbH noch im Jahr 2010 gefordert.

 

In der Sitzung des Kreistages am 22.06.2010 wurde mit der Verabschiedung der Ergebnisse der Ebnisee II - Klausurtagung die Gründung einer Servicegesellschaft am Stauferklinikum beschlossen. Der Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH wurde damit bereits getroffen. Aus den Erfahrungen der GmbH-Gründung an der St. Anna Virngrund-Klinik in Ellwangen werden die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten nach dem Gründungsbeschluss durch den Kreistag einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass ein realistischer Start der Service-GmbH auf 01.01.2011 angenommen werden kann.

 

Bereits seit Ende 2009 ist die Verwaltung intensiv mit der Vorbereitung der vertraglichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten beschäftigt. Die Vorbereitungen zur Gesellschaftsgründung am Stauferklinikum erfolgen mit juristischer Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei Menold & Bezler in Stuttgart sowie steuerliche Beratung durch die Firma Richter & Partner, Niederlassung Stuttgart. Federführend sind Frau Dr. Beatrice Fabry (Menold & Bezler) und Frau Ursula Augsten (Richter & Partner) beratend tätig. Diese rechtlichen Beraterinnen waren bereits mit den Gründungen der Service-Gesellschaften am Ostalb-Klinikum und an der St. Anna-Virngrund-Klinik beauftragt.

 

Mit der Kanzlei Menold & Bezler wurde nun der Gesellschaftsvertrag für die Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH erarbeitet (Anlage 1). Im Unterschied zu den Servicegesellschaften in Ellwangen wurde der Tätigkeitsbereich der Service-GmbH am Stauferklinikum neben Reinigung, Wäscherei, Küche/Catering und Haustechnik auch auf die Bereiche Transportdienst, Zentralsterilisation, Patienteninformation und Pflegehilfsdienste ausgeweitet. Der weitere Vertrag ist außer den Namen der Gesellschaft und des Geschäftsführers ansonsten nahezu deckungsgleich mit den bereits etablierten Gesellschaftsverträgen in Ellwangen.

 

Die Gründung der Servicegesellschaft steht nach §§ 117, 121, 108, 102-103a GemO i.V.m. § 48 LkrO unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Ein inhaltlicher Austausch mit diesem ist nochmals vor der Beschlussfassung durch den Kreistag vorgesehen. Nach erfolgter Zustimmung im Kreistag werden dem Regierungspräsidium die entsprechenden Unterlagen zur Überprüfung und Genehmigung übersandt.

 

Wie bei den anderen Kliniken des Ostalbkreises wird auch am Stauferklinikum bezüglich der Arbeitsverhältnisse die sozialverträgliche Fluktuationslösung realisiert. Es werden also keine Kündigungen ausgesprochen, sondern ausscheidende Mitarbeiter des Klinikums sukzessive in der Servicegesellschaft nachbesetzt.

 

Einschlägiger Tarifvertrag in der Servicegesellschaft ist der Tarifvertrag der die größte Beschäftigtengruppe abbildet. Dies wird, wie bei den Servicegesellschaften in Ellwangen und Aalen, der Tarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung (Gebäudereinigertarifvertrag) sein. Das durch den Gebäudereinigertarifvertrag mögliche Einsparvolumen bei den Personalkosten beträgt gegenüber dem TVöD am Stauferklinikum hochgerechnet auf die nächsten 10 Jahre, also bis 2020, ca. 1,6 Millionen Euro.

 

Die Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH wird als 100%-ige Tochtergesellschaft des Ostalbkreises gegründet. Die Betriebsleitung des Stauferklinikums kann sich jedoch eine Kooperation mit einem externen Partner über einen Managementvertrag vorstellen, in dessen Rahmen bestimmte Dienstleistungen bezogen werden. Hierbei kann insbesondere auf betriebswirtschaftliches und organisatorisches Know-How zurückgegriffen werden.

Im Gegensatz zu einer Beteiligung an der Gesellschaft unterliegt diese Kooperationsform bei Einhaltung der Wertgrenzen nicht der EU-weiten Ausschreibungspflicht, was bezüglich der Kosten und Komplexität des Verfahrens von Vorteil ist. Um den Grundsätzen des kommunalen Wirtschaftsrechts gerecht zu werden, genügt es in diesem Fall mehrere (in der Regel drei) Angebote möglicher Kooperationspartner einzuholen.

 

Die weiteren vertraglichen Arbeiten zur Gesellschaftsgründung sind derzeit in Vorbereitung. In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Richter & Partner wurde bereits ein Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt gestellt. Eine Geschäftsordnung sowie der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Stauferklinikum und der Service-GmbH befinden sich derzeit in Abstimmung. Parallel hierzu laufen die organisatorischen Vorbereitungen zur Gründung der Servicegesellschaft am Stauferklinikum (Personalangelegenheiten, Lohnbuchhaltung, Erstellung Öffnungsbilanz etc.).

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Da das Stauferklinikum in den vorangegangenen Jahren keine Rücklagen bilden konnte, wird die Stammeinlage für die Service GmbH aus freien Rücklagen aus dem Medi-Center I finanziert. Es wird die gesetzlich geforderte Hälfte des Stammkapitals in Höhe von 12.500 Euro eingezahlt.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1: Gesellschaftsvertrag der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH

 

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Hees

 

 

Koordinierender Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Luft

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2010-07-07 Anlage 1 Gesellschaftsvertrag (247 KB)