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Antrag der Verwaltung
Die Arbeiten zur Belagssanierung der Kreisstraße 3253 zwischen der K 3258 und Täferrot-Utzstetten werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Bortolazzi Straßenbau GmbH, Bopfingen zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 1.054.251,18 € vergeben. Gleichzeitig wird der Kostenvoranschlag des Landratsamtes Ostalbkreis, Geschäftsbereich Straßenbau vom 17.06.2010 mit Gesamtkosten von 1.220.000 € genehmigt.
Sachverhalt/Begründung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung vom 23.10.2007 der Ausbauplanung zugestimmt. Die schmale, nicht frostsichere Strecke mit ihrer zu geringen Aufbaustärke weist zahlreiche Verdrückungen und Setzungen auf. Die völlig unzureichende Entwässerung führt in der durchschnittenen Liaskante im Knollenmergelhorizont zu einer latenten Rutschungsgefahr.
Die geplante Linienführung orientiert sich am Bestand. Als Ausbaubreite wurde aufgrund der Kurvigkeit der Strecke 6,0 m gewählt. Durch den Straßenaufbau mit Aus topographischen Gründen wird im oberen Waldteil die Errichtung einer bergseitigen Stützwand auf 160 m Länge erforderlich, die aufgrund der nicht auszuschließenden Bergbewegungen flexibel als Gabionenmauer ausgeführt wird.
Der Geschäftsbereich Straßenbau hat die Arbeiten zum Ausbau der K 3253 zwischen der K 3258 und Täferrot-Utzstetten am 21.05.2010 im Landesausschreibungsblatt Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben.
Auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses wurden die Gesamtkosten ermittelt. Die Angebotseröffnung fand am 1. Juni 2010 statt.
Zusammenstellung der Angebote:
Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt der Geschäftsbereich Straßenbau vor, den Auftrag der Firma Bortolazzi Straßenbau GmbH in Bopfingen zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 1.054.251,18 € als wirtschaftlichste Bieterfirma zu erteilen. Die Firma ist in der Lage, die Arbeiten fachgerecht und ordnungsgemäß auszuführen. Die Gesamtkosten betragen nach dem Kostenvoranschlag vom 17.06.2010 insgesamt 1.220.000 €.
Finanzierung und Folgekosten
Im Haushalt ist folgende Finanzierung vorgesehen:
Gegenüber dem Haushaltsansatz ergeben sich Minderkosten in Höhe von 80.000 €.
Der Zuschuss des Landes nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von 626.000 € wurde bereits genehmigt.
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